Contents: National banking under the Federal Reserve System

Afrika. 
Aegypten. 
In Aegypten besteht neben der französischen, italienischen, 
griechischen, englischen, österreichischen und russischen Auslands 
handelskammer, welche sämtlich ihren Sitz in Alexandria haben, 
in Kairo eine internationale Handelskammer. Der Zweck dieser 
am 9. Mai 1903 begründeten freien Vereinigung ist die Förderung 
des Handels und der Industrie in Aegypten. Die Internationale 
Handelskammer beschäftigt sich ausschließlich mit Fragen von 
allgemeinem Interesse; politische Fragen sind jedoch ausge 
schlossen. Auf A^erlangen von streitenden Parteien übt die 
Handelskammer auch eine schiedsrichterliche Tätigkeit aus. 
Der Internationalen Handelskammer können als Mitglieder 
alle in Aegypten oder im Sudan ansässigen Kaufleute, Industrielle, 
Ingenieure, Landwirte, Direktoren von Banken und Aktiengesell 
schaften und alle anderen Personen, welche am Handel und an 
der Industrie des Landes interessiert sind, angehören. Außer 
ordentliche Mitglieder können alle im Ausland wohnenden Per 
sonen oder Gesellschaften werden, welche sich um die Aufnahme 
bewerben. Die ordentlichen Mitglieder bezahlen einen Jahres 
beitrag von 100 Piaster Tarif, die außerordentlichen einen solchen 
von 12,50 Frcs. Die Haftpflicht der Mitglieder beschränkt sich 
auf die Beitragsleistung. Gesuche um Aufnahme sind schrift 
lich beim Komitee anzubringen, das über sie beschließt. Das 
Komitee ist berechtigt, Ehrenmitglieder und korrespondierende 
Mitglieder, welche regelmäßige Berichte einsenden, zu ernennen. 
Alljährlich im April findet eine Generalversammlung statt. 
In dieser erstattet das Komitee Bericht über seine Tätigkeit; 
der Kassierer legt seine Jahresrechnung vor. Gleichzeitig werden 
die Ergänzungswahlen zum Komitee vorgenommen. Ferner wird 
über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen verhandelt; 
Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefaßt. Außerordent 
liche Generalversammlungen werden einberufen, wenn es das 
Komitee für notwendig hält oder wenn wenigstens 50 wirkliche 
Mitglieder danach verlangen. Es darf nur über die auf die Tages 
ordnung gesetzten Gegenstände verhandelt werden. 
Das Komitee vertritt die Internationale Handelskammer 
gerichtlich und außergerichtlich. In unvorhergesehenen Fällen 
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Imernationale 
Handels 
kammer zu 
Kairo. 
Mitglieder. 
General 
versammlung. 
Komitee.
	        
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