Mkwes, Reichsinvalidenversicherung.
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Wesentlich einfacher liegen die Verhältnisse bei dem anderen Teile,
den versicherten Arbeitnehmern. Ihre Gesamtbelastung mit Jnvaliden-
vcrsicherungsprämien ist nach dem oben Ausgeführten auf höchstens
100 bzw. — nach der Einführung der Reichsversicherungsordnung —
130 Will. Mk. anzusetzen (wobei hier sämtliche Arbeitnehmer gerechnet
sind, also auch diejenigen, die nicht in einer der drei großen Berufs
arten beschäftigt sind). Legt nian die Zahl der Versicherten vom Jahre 1907
und den von ihnen in demselben Jahre aufzubringenden Prämienanteil
zugrunde, so ergibt sich, daß der einzelne Versicherte im Gesamtdurch-
fchnitt etwa 6,12 Mk. jährlich bzw. unter Berücksichtigung der von der
Reichsversicherungsordnung eingeführten Beitragserhöhung etwa 8 Mk.
jährlich an Beiträgen zur Invalidenversicherung aufzubringen hat. Es
wird als Regelfall anzunehmen sein, daß dieser Prämienbetrag aus dem
freien Einkommen des Arbeiters bestritten wird; die Summe ist aber im
ganzen so gering, daß jedenfalls keine Beeinträchtigung der für den
Lebensunterhalt oder für notwendige kulturelle Bedürfnisse erforderlichen
Aufwendungen zu besorgen ist. Dabei fällt noch besonders ins Gewicht,
daß ein sehr erheblicher Teil der Versicherten ledige Personen sind.
Von den 1907 gezählten Versicherten waren 10 023 565 Männer und
4 607 825 Frauen; und unter den Männern befanden sich ungefähr die
Hälfte (genau 5 434 707) Verheiratete; der Rest waren also ledige sowie
auch verwitwete Männer. Die Zahl der verheirateten Frauen unter den
weiblichen Versicherten ist nach Analogie der 1895 ermittelten, in der
Begründung zur Reichsversicherungsordnung (S. 535) mitgeteilten Zahlen
für 1907 auf etwa 1100000 zu veranschlagen; von den weiblichen Ver
sicherten sind also rund 3 500 000 als ledige Mädchen (darunter z. B.
die Dienstmädchen) und Witwen zu betrachten. Bei der sehr großen
Zahl lediger Versicherten beiderlei Geschlechts spielt die Belastung
mit Versicherungsbeiträgen verhältnismäßig eine durchaus untergeordnete
Rolle.
Immerhin lohnt es sich, die Belastung eines Familienhaus
haltes durch die Jnvalidenversicherungsbeiträge näher zu beleuchten.
Bei einem Tagelohn von 4 Mk. oder einem Jahresarbeitsverdienste von
1200 Mk. ist künftig ein Wochenbeitrag von 48 Pf. zu zahlen. Nach
der Zahl der Versicherten einerseits und den 1907 (also gleichzeitig) ge
leisteten Wochenbeiträgen anderseits ergeben sich auf den Kopf durchschnitt
lich 48,1 Wochenbeiträge pro Jahr, was im vorliegenden Beispiel einer Prämie
von 23 Mk. oder 11,50 Mk. auf den Anteil des Versicherten gleich
kommt. Nimmt man weiter an, daß der Arbeitsverdienst des Mannes