fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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der Tabakindustrie niemals bekämpfte Schärfe der Straf 
vorschriften die Standfestigkeit des Wertzollbaus wesent 
lich gewonnen hat. 
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Von technischem und wirtschaftlichem Allgemeininter 
esse könnte es noch sein, des Näheren auf zwei Erweite 
rungen einzugehen, die der Gesetzentwurf vor seiner schließ- 
lichen Annahme erfuhr. Die eine war die dem Bundesrat 
erteilte Befugnis, für die „Abgabe von Tabak in kleinen 
Mengen" Ausnahmen von der allgemeinen Regel zuzu 
lassen, nach welcher die Feststellung des Zollzuschlages 
(Wertzolles) erst beim Übergange des Tabaks in die Hände 
des Verarbeiters erfolgen sollte. Die andere Erweiterung 
war die Anwendung der Wertverzollung auch auf aus 
ländische Zigarren. 
Die erste der beiden Erweiterungen lag im Interesse 
des Kleingewerbes. Indem nämlich der vom Verarbeiter 
dem Verkäufer zu zahlende Preis die Grundlage der 
Wertermittelung bildet, indem es dadurch geboten war, 
die Zollzuschlagsfeststellung auf den Zeitpunkt zu ver 
legen, zu welchem das Zollgut in die Hände des Ver 
arbeiters übergeht, war damit die Notwendigkeit gegeben, 
das Zollgut nicht ohne vorangegangenen Verkauf an 
einen Verarbeiter in den freien Verkehr treten zu lassen. 
Indessen gehörte es vielfach zu den Gewohnheiten der 
Kleingewerbetreibenden, den von ihnen benötigten Roh 
stoff nur in kleinen, nur dem Vedarfe mehrerer Tage
	        
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