Object: Zur Geschichte des Wucherstreites

sammenhang, da das Unternehmen Maffei's bekannt war, bevor 
seine Schrift an die Oeffentlichkeit trat. Und als die verfäng 
liche Schrift zum zweiten Mal gedruckt wurde, steigerte sich der 
Eifer des Gegners. Im Jahre 1747 gingen von ihm nicht 
weniger als drei Schriften aus: De iure divino et naturali 
circa usuram; Vindiciae iuris divini et naturalis circa usuram 
adversus opus novissime editum de usuris licitis et illicitis 
Nicolai Broedersen, mit einer Dissertation über die Synode 
von Vienne und ihre Decrete; Appendix trium opusculorum 
in materia usurarum. H. Hurter, dessen Nomenclátor lite 
rarios recent, theol. cath. Ill (1886), 84, ich die Kenntniß 
von' diesen Schriften verdanke, bemerkt dazu, er würde noch 
mehr veröffentlicht haben, wenn nicht Einhalt geboten worden 
wäre. Aber der Senat von Venedig glaubte den Streit nicht 
länger dulden zu sollen und legte beiden Theilen Still 
schweigen auf. 
So endigte dieser Streit. Er führte zu keiner Verständi 
gung, war aber gleichwohl nicht ohne Bedeutung. Die neue 
Anschauung wurde zwar von den Theologen und auch vom 
Oberhaupt der Kirche abgelehnt; ihr Vertreter wurde aber nicht 
censurirt, und man konnte diese Schonung als eine gewisse 
Duldung seiner Lehre deuten. Maffei stand auch mit seiner 
Auffassung in keiner Weise allein; nicht bloß ein großer, ja 
wohl der größere Theil der Laienwelt dachte ebenso, sondern 
auch zahlreiche Geistliche, besonders die in der Seelsorge be- 
sindlichen, die im Verkehr mit dem Leben ein anderes Urtheil 
über das Darlehen gewannen, als die Schnle lehrte. Maffei 
unterläßt nicht, in seinem Schreiben an den Papst bei der 
zweiten Ausgabe seiner Schrift den Umstand nachdrücklich zu 
betonen. So konnte es der Lehre auch fortan nicht leicht an 
einer öffentlichen Vertretung fehlen. 
2. In meiner Geschichte des kirchlichen Zinsverbotes, S. 68,
	        
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