Object: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

das Öffentliche Interesse in Wirtschaftszweigen mit be- 
schränkten Wettbewerbsverhältnissen notfalls durch Auf- 
sicht wahrzunehmen, grundsätzlich besser als die bei uns 
verbreitete Tendenz, diesem Ziel durch Ausdehnung der 
eigenen wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand 
zustreben zu wollen. 
Eine andere Frage ist, was von den mit dem KWG. 
angestrebien Zielen erreicht und was nicht erreicht 
ist. — Erreicht ist, ganz allgemein gesprochen, die Mög- 
lichkeit regelmäßiger, vielfach aufklärend und beruhigend 
wirkender Aussprache zwischen den Beteiligten und damit 
ler Ansatz zu einer Art von Gemeinschaftsgeist, 
der wirtschaftlich und ‚psychologisch wertvoll ist, ‚weil as 
zegenseitige Verständnis unter den Parteien dadurch er- 
leichtert wird. Erreicht ist zugleich, daß jetzt in den oberen 
Organen der Kohlenwirtschaft und in ihren Geschäfts- 
führungen eine Gruppe nicht einseitig interessierter kohlen- 
wirtschaftlicher Sachverständigen zur Verfügung steht, die 
auch bei der Regelung von Streitigkeiten innerhalb der 
ainzelnen Syndikate, zwischen den Syndikaten, zwischen 
Syndikat und Handel und zwischen diesen und den 
Genossenschaften mehrfach erfolgreich mitwirken konnten. 
Erreicht sind ferner gewisse Regelungen zur Vermeidung 
unwirtschaftlichen Wettbewerbs, unwirtschaftlicher Trans- 
porte und dergl., sowie — durch die technischen Aus- 
schüsse des Reichskohlenrats — eine Verbreitung 
des Verständnisses für technisch-wirt- 
Schaftliche, insbesondere energiewirt- 
schaftliche Fragen. Endlich ist neben der Oeffent- 
lichkeit der Kohlenpreise ihre Niedrighaltung und Stetigkeit 
srreicht; wie weit das wirklich‘ ein volkswirtschaiftlicher 
Vorteil ist. sei noch unten behandelt. ; 
Was ist nicht erreicht? 
Die wirtschaftliche Selbstverwaltung 
der beteiligten Kreise. — Sie wurde auf dem 
wichtigsten Gebiete, nämlich in der Preispolitik, problema- 
tisch, als die Vorstellung sich verbreitete, man könne 
innerhalb oder neben der Wirtschaftspolitik eine nahezu 
autonome Sozialpolitik betreiben; sie wurde ganz 
Nusorisch, als in der Praxis der Schlichtungsverfahren die 
staatliche Zwangsfestsetzung der Arbeitskosten, d. h. der 
größten Selbstkostenkomponente, erfolgte. Dieser durch 
lie Zuständigkeit zweier verschiedener Reichsressorts ver- 
stärkte Dualismus schaltete die wirtschaftliche 
Selbstverwaltung aus und legte die Entscheidung 
in den wichtigsten Fragen durch das Vetorecht des Reichs- 
wirtschaftsministeriums in die Hand der Behörde 
Wenn wirtschaftliche Verhandlungen regelmäßig durch 
Staatlichen Machtspruch abgeschlossen werden, kann er- 
fahrungsmäßig das Verantwortungsgefühl der Parteien be- 
jenklich gelähmt werden, die Taktik das .Primat über 
die Sache erhalten und der natürliche Ausgleich der Wirt- 
schaftskräfte verfälscht werden. Uebrigens liegt es bei der 
Zwangssyndizierung ähnlich. Es ist immer bedenklich, wenn 
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