Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 198
Gunsten des Handwerkers ein: er erschien jetzt als Eigentümer
des Hauses wie des Hausgrundes, und der alte Zins galt nur
noch als eine auf seinem Eigentum lastende Rente. So war
eine freie Werkstatt gewonnen.
Und schon konnte sich in ihr eine wirtschaftlich und sozial
viel freier gewordene Arbeit niederlassen.
Die uͤrsprünglichen Zunftgenossen waren bloße Hand—
arbeiter fast ohne Arbeitskapital gewesen. Nur spärliches
Werkzeug besaßen sie, nicht entfernt waren sie in der Lage, mit
allein von ihnen gestellten Rohstoffen auf ihre Gefahr zu pro—
duzieren; sie arbeiteten vielmehr auf Kosten des jeweiligen
Kunden mit dem Material, das dieser ihnen übergab. So
wurde dem Schmiede das Eisen, dem Kerzengießer das Wachs,
dem Schreiner das Holz, dem Glaser Blei und Glas, dem
Kannengießer Zinn, dem Ofensetzer Kacheln, Dachstein, Lehm
und Haar von den Kunden geliefert zur Herstellung häuslicher
Gebrauchswerte. Darum erscheinen neben den eigentlichen Hand⸗
werkern urspruünglich auch Sackträger und Weinschröter, ja
selbst noch niedrigere Tagelöhner gelegentlich zünftig geeint;
— mit den Händen
wirkten, wie diese.
Immerhin aber begann schon sehr früh der reinen Arbeits⸗
bethätigung der Zünfte für Kunden eine geringe Produktion
von Waren für den Markt zur Seite zu gehen. Und damit
wurden die einzelnen Zunftgenossen Arbeitsunternehmer; sie
wagten kleine Kapitalanlagen zur Veredlung von Rohstoffen.
Diese Richtung des Erwerbs wurde dann, im Laufe des
13. Jahrhunderts, mit steigenden Lohnersparnissen immer
bedeutender; im 14. Jahrhundert galt sie als Kennzeichen des
besseren Zunftbruders; der bloße handwerkliche Arbeiter begann
zum Gesellen herabzusinken oder wurde, wenn selbständig,
Als Störer oder Bönhase, als Proletarier der gewerblichen
Erzeugung, mißachtet.
In der Befruchtung mit Arbeitskapital aber, in der Aus⸗
stattung mit eignem Haus und eigner Werkstatt, in dem Erwerb
der Fähigkeit eignen Ankaufs von Rohstoffen erwuchsen die Zunft⸗
Lamdrecht, Deutsche Geschichte. IV. 183