fullscreen: Das Lebenswerk von Karl Marx

und einem stellvertretenden Direktor. Dem Direktor 
steht die Oberleitung über die gesamte Anstalt Zu, 
und er ist insbesondere für die Führung der künst- 
lerisch-pädagogischen Angelegenheiten verantwortlich. 
Er wird vom Bundespräsidenten unter Antrag des 
Bundesministers für Unterricht ernannt, wobei die 
Vollversammlung des Lehrkörpers einen Ternavor- 
schlag innerhalb angemessener Frist erstatten kann. 
Dem stellvertretenden Direktor obliegt die Vertretung 
und Unterstützung. des Direktors in allen Belangen, 
und er trägt insbesondere die Verantwortung für die 
Führung der administrativen Geschäfte, Er wird vom 
Bundesminister für Unterricht ernannt. 
Im Sinne dieser Bestimmungen wurde zunächst 
Hofrat Professor Max Springer zum Direktor der 
Akademie ernannt und weiters mit der V ersehung 
des im Statut vorgesehenen Postens des stellvertreten- 
den Direktors Ministerialrat Dr. Josef Gurtner be- 
traut. Damit hatte die Akademie, was ihre Verfassung 
betrifft, ihre heutige Gestalt erhalten. 
Wenn das im Jahre 1027 genehmigte neue Statut 
{l. Teil) gewissermaßen den Niederschlag der verfas- 
sungsmäßigen Entwicklung der Akademie während 
der verflossenen zehn Jahre bildete, so enthält der 
im Jahre 1928 zur Genehmigung vorgelegte Lehrplan 
das Endergebnis aller Veränderungen, welche während 
dieser Zeit die Anstalt hinsichtlich ihrer Lehrziele 
und des Unterrichtsbetriebes erfahren hatte und 
künftig noch erfahren soll. 
Die Antriebe zu diesen Veränderungen sind einer- 
seits zu suchen in allgemein kulturellen, pädagogischen 
und künstlerischen Strömungen, welche in unserem 
Musikleben zur Geltung gelangt waren und denen 
Rechnung zu tragen die Akademieleitung für geboten 
erachtete; anderseits gab auch hier die Errichtung 
der Hochschule einen mächtigen Anstoß, daß sich 
die Akademie nach erfolgter Trennung der beiden 
Anstalten auf sich selbst besann und sich wieder zu 
einem geschlossenen Ganzen auswuchs. 
Dem im Jahre 1927 in Angriff genommenen und 
im Jahre 1928 zum Abschluß gelangten weitgehen- 
den Ausbau des Lehrplanes waren schon in 
früheren Jahren Erweiterungen des Unterrichtsbetriebes 
Vorausgegangen, von denen wir zunächst berichten 
wollen. Schon eine im Jahre 1919 an das Ministerium 
Berichtete Eingabe enthielt unter anderem den Antrag 
auf Umgestaltung der Akademie zu einer Anstalt mit 
Hochschulcharakter, und zwar in der Weise, daß die 
Sogenannten Vorbildungsklassen als Vorschule den 
Unterbau für die Hochschule zu bilden hätten. Wenn 
auch die Errichtung der Hochschule erst zu einem 
Weit späteren Zeitpunkte erfolgte, so war es doch 
eine Folgeerscheinung dieses Bestrebens, die Anstalt 
nach obenhin fort zu entwickeln, daß im Jahre 1922 
die bisher den Vorbildungsschulen vorausgehenden 
Vorbereitungskurse für Klavier und Violine aufge- 
lassen wurden. Eine weitere Folge der zu gewärtigen- 
den Umgestaltung in eine Hochschule war die Auf- 
assung der Meisterschulen gemäß dem in der 
yitzung des Lehrkörpers vom I. Mai 1919 gefaßten 
3Zeschluß, daß die Einrichtung von Meisterschulen 
ın der Akademie nur mehr so lange bestehen sollte, 
als Professor Sauer und Professor Seveik denselben 
vorstehen. Da diese beiden Lehrer ihre Lehrstellen 
niederlegten, war der Wegfall der Meisterschulen von 
selbst gegeben. 
Der außerordentliche Aufschwung, den Tanz und 
Bewegungskunst in den letzten Jahrzehnten genommen 
aatten, hatte schon in den vorausgegangenen Jahren 
zur Aufnahme der Rhythmischen Gymnastik 
in den Lehrplan geführt. Einen weiteren Schritt auf 
liesem Gebiete bedeutete die Errichtung einer eigenen 
Schule für Tanz und Körperbildung, an welcher das 
Fach „Künstlerischer Tanz” nunmehr als Hauptfach 
gelehrt wurde. In dem neuen Statut vom Jahre 1927 
erscheint denn auch das Lehrziel der Akademie aus- 
gedehnt auf den künstlerischen Tanz. Ein Beweis für 
die günstige Entwicklung dieses Unterrichtszweiges ist 
wohl darin zu erblicken, daß anfangs nur eine, heute 
aber bereits drei Lehrpersonen in diesem Fache tätig 
sind. 
Von den bereits bestehenden Disziplinen erfuhr das 
Fach Harmonielehre-Hauptfach im Jahre 1923 inso- 
’erne eine Umgestaltung, als es auf Veranlassung des 
damaligen Leiters der Akademie, Hofrat Professor 
Franz Schmidt, mit Rücksicht auf die große. Be- 
deutung und den Umfang, den die Entfaltung neuer 
harmonischer Ausdrucksmittel in der Musik erlangt 
aatte, auf zwei Jahre ausgedehnt wurde. - 
Alle übrigen, den Ausbau des Lehrplans betreffen- 
den Veränderungen stehen in mehr oder minder 
engem Zusammenhang mit der Errichtung der Hoch- 
schule. Die Akademie hatte von dem Hauptfach 
Gesang einen, von Klavier zwei, von Orgel einen, 
von Violine zwei und von Violoncell zwei Jahrgänge 
an die Hochschule abgegeben. Nach Abtrennung 
dieser. Jahrgänge hatte es daher zunächst den An- 
schein, als ob die Akademie als Torso weiter bestehen 
müßte. Zur Beseitigung dieses Uebelstandes wurden 
zunächst sogenannte Fortbildungsschulen eingeschoben, 
wie sie im Lehrplan vom Jahre 1926 gekennzeichnet 
zind. Es heißt dort: „Jenen Schülern, welche ihre 
Studien noch im Hinblick auf die frühere Verfassung 
der Anstalt begonnen haben, wird die Fortsetzung 
ınd Beendigung ihrer Ausbildung auf Grund dieser 
Verfassung in den Fortbildungsschulen ermöglicht. 
Schüler, die bereits im Schuljahre 1024/25 den vierten 
oder einen höheren Jahrgang einer Fachschule (ehe- 
mals Ausbildungsschulen Jahrgang 1-3) besucht 
haben, können ihre Studien in diesen Fortbildungs- 
schulen beenden, und die Reifeprüfung in der bis- 
1erigen Form ablegen. Alle anderen Schüler können 
1ach Durchlaufung der Akademiejahrgänge ihre Aus- 
ildung nur an der Hochschule fortsetzen und
	        
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