und einem stellvertretenden Direktor. Dem Direktor
steht die Oberleitung über die gesamte Anstalt Zu,
und er ist insbesondere für die Führung der künst-
lerisch-pädagogischen Angelegenheiten verantwortlich.
Er wird vom Bundespräsidenten unter Antrag des
Bundesministers für Unterricht ernannt, wobei die
Vollversammlung des Lehrkörpers einen Ternavor-
schlag innerhalb angemessener Frist erstatten kann.
Dem stellvertretenden Direktor obliegt die Vertretung
und Unterstützung. des Direktors in allen Belangen,
und er trägt insbesondere die Verantwortung für die
Führung der administrativen Geschäfte, Er wird vom
Bundesminister für Unterricht ernannt.
Im Sinne dieser Bestimmungen wurde zunächst
Hofrat Professor Max Springer zum Direktor der
Akademie ernannt und weiters mit der V ersehung
des im Statut vorgesehenen Postens des stellvertreten-
den Direktors Ministerialrat Dr. Josef Gurtner be-
traut. Damit hatte die Akademie, was ihre Verfassung
betrifft, ihre heutige Gestalt erhalten.
Wenn das im Jahre 1027 genehmigte neue Statut
{l. Teil) gewissermaßen den Niederschlag der verfas-
sungsmäßigen Entwicklung der Akademie während
der verflossenen zehn Jahre bildete, so enthält der
im Jahre 1928 zur Genehmigung vorgelegte Lehrplan
das Endergebnis aller Veränderungen, welche während
dieser Zeit die Anstalt hinsichtlich ihrer Lehrziele
und des Unterrichtsbetriebes erfahren hatte und
künftig noch erfahren soll.
Die Antriebe zu diesen Veränderungen sind einer-
seits zu suchen in allgemein kulturellen, pädagogischen
und künstlerischen Strömungen, welche in unserem
Musikleben zur Geltung gelangt waren und denen
Rechnung zu tragen die Akademieleitung für geboten
erachtete; anderseits gab auch hier die Errichtung
der Hochschule einen mächtigen Anstoß, daß sich
die Akademie nach erfolgter Trennung der beiden
Anstalten auf sich selbst besann und sich wieder zu
einem geschlossenen Ganzen auswuchs.
Dem im Jahre 1927 in Angriff genommenen und
im Jahre 1928 zum Abschluß gelangten weitgehen-
den Ausbau des Lehrplanes waren schon in
früheren Jahren Erweiterungen des Unterrichtsbetriebes
Vorausgegangen, von denen wir zunächst berichten
wollen. Schon eine im Jahre 1919 an das Ministerium
Berichtete Eingabe enthielt unter anderem den Antrag
auf Umgestaltung der Akademie zu einer Anstalt mit
Hochschulcharakter, und zwar in der Weise, daß die
Sogenannten Vorbildungsklassen als Vorschule den
Unterbau für die Hochschule zu bilden hätten. Wenn
auch die Errichtung der Hochschule erst zu einem
Weit späteren Zeitpunkte erfolgte, so war es doch
eine Folgeerscheinung dieses Bestrebens, die Anstalt
nach obenhin fort zu entwickeln, daß im Jahre 1922
die bisher den Vorbildungsschulen vorausgehenden
Vorbereitungskurse für Klavier und Violine aufge-
lassen wurden. Eine weitere Folge der zu gewärtigen-
den Umgestaltung in eine Hochschule war die Auf-
assung der Meisterschulen gemäß dem in der
yitzung des Lehrkörpers vom I. Mai 1919 gefaßten
3Zeschluß, daß die Einrichtung von Meisterschulen
ın der Akademie nur mehr so lange bestehen sollte,
als Professor Sauer und Professor Seveik denselben
vorstehen. Da diese beiden Lehrer ihre Lehrstellen
niederlegten, war der Wegfall der Meisterschulen von
selbst gegeben.
Der außerordentliche Aufschwung, den Tanz und
Bewegungskunst in den letzten Jahrzehnten genommen
aatten, hatte schon in den vorausgegangenen Jahren
zur Aufnahme der Rhythmischen Gymnastik
in den Lehrplan geführt. Einen weiteren Schritt auf
liesem Gebiete bedeutete die Errichtung einer eigenen
Schule für Tanz und Körperbildung, an welcher das
Fach „Künstlerischer Tanz” nunmehr als Hauptfach
gelehrt wurde. In dem neuen Statut vom Jahre 1927
erscheint denn auch das Lehrziel der Akademie aus-
gedehnt auf den künstlerischen Tanz. Ein Beweis für
die günstige Entwicklung dieses Unterrichtszweiges ist
wohl darin zu erblicken, daß anfangs nur eine, heute
aber bereits drei Lehrpersonen in diesem Fache tätig
sind.
Von den bereits bestehenden Disziplinen erfuhr das
Fach Harmonielehre-Hauptfach im Jahre 1923 inso-
’erne eine Umgestaltung, als es auf Veranlassung des
damaligen Leiters der Akademie, Hofrat Professor
Franz Schmidt, mit Rücksicht auf die große. Be-
deutung und den Umfang, den die Entfaltung neuer
harmonischer Ausdrucksmittel in der Musik erlangt
aatte, auf zwei Jahre ausgedehnt wurde. -
Alle übrigen, den Ausbau des Lehrplans betreffen-
den Veränderungen stehen in mehr oder minder
engem Zusammenhang mit der Errichtung der Hoch-
schule. Die Akademie hatte von dem Hauptfach
Gesang einen, von Klavier zwei, von Orgel einen,
von Violine zwei und von Violoncell zwei Jahrgänge
an die Hochschule abgegeben. Nach Abtrennung
dieser. Jahrgänge hatte es daher zunächst den An-
schein, als ob die Akademie als Torso weiter bestehen
müßte. Zur Beseitigung dieses Uebelstandes wurden
zunächst sogenannte Fortbildungsschulen eingeschoben,
wie sie im Lehrplan vom Jahre 1926 gekennzeichnet
zind. Es heißt dort: „Jenen Schülern, welche ihre
Studien noch im Hinblick auf die frühere Verfassung
der Anstalt begonnen haben, wird die Fortsetzung
ınd Beendigung ihrer Ausbildung auf Grund dieser
Verfassung in den Fortbildungsschulen ermöglicht.
Schüler, die bereits im Schuljahre 1024/25 den vierten
oder einen höheren Jahrgang einer Fachschule (ehe-
mals Ausbildungsschulen Jahrgang 1-3) besucht
haben, können ihre Studien in diesen Fortbildungs-
schulen beenden, und die Reifeprüfung in der bis-
1erigen Form ablegen. Alle anderen Schüler können
1ach Durchlaufung der Akademiejahrgänge ihre Aus-
ildung nur an der Hochschule fortsetzen und