7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. HZ
durchaus nicht einräumen. Ebenso hat man in Belgien und in den an
Deutschland zurückgefallenen Gebieten, in denen das französische Civilrecht in
Geltung geblieben ist, von diesem unheilvollen Theilungsmodus Umgang ge
nommen. Auch die Erbschaftssteuer erreicht nur in wenigen Ländern die
verderbliche Höhe der französischen. Jedenfalls aber sind die Jntestaterbrechte
der meisten Staaten des europäischen Continents dem bis vor kurzem in Eng
land üblich gewesenen, welches dem ältesten Sohn, ohne ihm irgend eine Ver
pflichtung zu Gunsten der Geschwister aufzulegen, das gesamte Grundeigenthum
zusprach, entschieden vorzuziehen. Eine derartig extreme Bestimmung war um so
auffallender, als sie mit der Bestimmung, das bewegliche Eigenthum zu völlig
gleichen Theilen unter die Erben zu vertheilen, im grellsten Widerspruche stand.
Was die unbemitteltere Bevölkerung der Städte und überhaupt den Arbeiter
stand anlangt, so sind für diese die Erbgesetze von geringerer Bedeutung; für
diese Volksschichten ist es viel wichtiger, daß den Eltern eine wirksame Er
ziehungsgewalt über ihre Kinder und ein Einfluß auf die Art und Weise,
wie diese ihren Verdienst verwenden, eingeräumt wird. Leider ist das in vielen
Ländern nicht der Fall. Der Umstand, daß heutzutage schon ganz junge
Burschen und Mädchen beträchtliche Löhne beziehen, führt nur zu oft dazu,
daß diese ihren Eltern Vorschriften geben, sich von ihnen unabhängig machen
und sogar das Haus derselben verlassen, um für sich allein zu leben, was
dann zu ihrem größten Schaden, namentlich in sittlicher Hinsicht, auszuschlagen
Pflegt. Diese Emancipation der Kinder wird noch dadurch gefördert, daß die
Anstrengungen, welche die mit dem Maschinenbetriebe verbundene Art der
Arbeit erfordert, die ältern Lente weniger leistungsfähig machen, als das früher
der Fall war. Gelten doch langjährige Erfahrung und langsame, sorgfältige
Wcl Gcgnimorho weniger ala oorbem. Die ßinfe unb rußige Sugenb Mt
Mio größere Deutung gewonnen, unb so ßat benn ber #n ber ¡ungen
-cuts eme noch größere Wichtigkeit für den Haushalt der Familie erlangt,
a v er schon früher besaß. Um so nothwendiger wäre es gewesen, daß man
>u den Schulen vor allem Religion, Achtung vor den Autoritäten und Ge-
HHļaiii gelehrt hätte, daß die Pflicht der Fürsorge für alte und arbeits
unfähige Eltern eingeprägt und daß die Löhne der jugendlichen Burschen und
- ädchen an die Eltern ausbezahlt oder wenigstens nach Abzug des für den
nterhalt Nöthigen in eine Sparkasse gelegt und nicht früher ausgefolgt wür
ben, bis die jungen Leute ein gewisses Alter erreicht hätten. Wieviel ist aber
ļeider in dieser Hinsicht gefehlt worden! Wie häufig findet man in den hoch
oivilisirten Staaten Europas und Amerikas zuchtlose junge Leute und be-
buuernswürdige Eltern, die von ihren Kindern vernachlässigt ein einsames,
armseliges Alter haben! Natürlich werden vor allem die niedern Volksklassen
von derartigen Uebelständen heimgesucht. Tie Reichen und Wohlhabenden
DevaS-Kämpfe, Volkswirtschaftslehre. g