Object: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. HZ 
durchaus nicht einräumen. Ebenso hat man in Belgien und in den an 
Deutschland zurückgefallenen Gebieten, in denen das französische Civilrecht in 
Geltung geblieben ist, von diesem unheilvollen Theilungsmodus Umgang ge 
nommen. Auch die Erbschaftssteuer erreicht nur in wenigen Ländern die 
verderbliche Höhe der französischen. Jedenfalls aber sind die Jntestaterbrechte 
der meisten Staaten des europäischen Continents dem bis vor kurzem in Eng 
land üblich gewesenen, welches dem ältesten Sohn, ohne ihm irgend eine Ver 
pflichtung zu Gunsten der Geschwister aufzulegen, das gesamte Grundeigenthum 
zusprach, entschieden vorzuziehen. Eine derartig extreme Bestimmung war um so 
auffallender, als sie mit der Bestimmung, das bewegliche Eigenthum zu völlig 
gleichen Theilen unter die Erben zu vertheilen, im grellsten Widerspruche stand. 
Was die unbemitteltere Bevölkerung der Städte und überhaupt den Arbeiter 
stand anlangt, so sind für diese die Erbgesetze von geringerer Bedeutung; für 
diese Volksschichten ist es viel wichtiger, daß den Eltern eine wirksame Er 
ziehungsgewalt über ihre Kinder und ein Einfluß auf die Art und Weise, 
wie diese ihren Verdienst verwenden, eingeräumt wird. Leider ist das in vielen 
Ländern nicht der Fall. Der Umstand, daß heutzutage schon ganz junge 
Burschen und Mädchen beträchtliche Löhne beziehen, führt nur zu oft dazu, 
daß diese ihren Eltern Vorschriften geben, sich von ihnen unabhängig machen 
und sogar das Haus derselben verlassen, um für sich allein zu leben, was 
dann zu ihrem größten Schaden, namentlich in sittlicher Hinsicht, auszuschlagen 
Pflegt. Diese Emancipation der Kinder wird noch dadurch gefördert, daß die 
Anstrengungen, welche die mit dem Maschinenbetriebe verbundene Art der 
Arbeit erfordert, die ältern Lente weniger leistungsfähig machen, als das früher 
der Fall war. Gelten doch langjährige Erfahrung und langsame, sorgfältige 
Wcl Gcgnimorho weniger ala oorbem. Die ßinfe unb rußige Sugenb Mt 
Mio größere Deutung gewonnen, unb so ßat benn ber #n ber ¡ungen 
-cuts eme noch größere Wichtigkeit für den Haushalt der Familie erlangt, 
a v er schon früher besaß. Um so nothwendiger wäre es gewesen, daß man 
>u den Schulen vor allem Religion, Achtung vor den Autoritäten und Ge- 
HHļaiii gelehrt hätte, daß die Pflicht der Fürsorge für alte und arbeits 
unfähige Eltern eingeprägt und daß die Löhne der jugendlichen Burschen und 
- ädchen an die Eltern ausbezahlt oder wenigstens nach Abzug des für den 
nterhalt Nöthigen in eine Sparkasse gelegt und nicht früher ausgefolgt wür 
ben, bis die jungen Leute ein gewisses Alter erreicht hätten. Wieviel ist aber 
ļeider in dieser Hinsicht gefehlt worden! Wie häufig findet man in den hoch 
oivilisirten Staaten Europas und Amerikas zuchtlose junge Leute und be- 
buuernswürdige Eltern, die von ihren Kindern vernachlässigt ein einsames, 
armseliges Alter haben! Natürlich werden vor allem die niedern Volksklassen 
von derartigen Uebelständen heimgesucht. Tie Reichen und Wohlhabenden 
DevaS-Kämpfe, Volkswirtschaftslehre. g
	        
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