Object: Die deutschen Getreidezölle

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der Weltmarktpreise hätte betragen müssen. Nur in den 
schlechten Erntejahren 1890, 1891, 1892 stieg auch im Nord 
osten der Preis fast ganz um die Zollhöhe über den Weltmarkt 
preis. Die Aufhebung des Identitätsnachweises hatte die 
Wirkung, daß erst jetzt auch auf den Märkten des Nordens 
und Nordostens der Zoll im Inlandpreis ganz zum Ausdruck 
kam. Das Gesetz vom 27. April 1894, das den Identitäts 
nachweis aufhob, tat aber noch mehr. Es bestimmte nämlich 
nicht bloß, daß die bei Ausfuhr von Getreide zu erteilenden 
Einfuhrscheine bei der Zollzahlung für eingeführtes Getreide 
ungerechnet werden sollten, sie sollten auch bei der Zollzahlung 
für eingeführten Kaffee und Petroleum Verwendung finden 
können. Ursprünglich war Rickert für das System der Ein 
fuhrscheine im Interesse des Getreidehandels der Ostseestädte 
cingetreten, die unter der durch die Getreidezölle unter 
bundenen Ausfuhr litten. Später zogen die Agrarier von 
dieser Einrichtung reichlichen Vorteil. Die Bestimmung, daß 
die Einfuhrscheine auch für Kaffee und Petroleum Ver 
wendung finden konnten, schuf für sie eine Nachfrage seitens 
der Importeure von Kaffee und Petroleum. Wer solche Waren 
umführen will, sucht Einfuhrscheine zu kaufen. Die Nach 
frage hält ihren Preis hoch, und dies muß wie eine Getreide- 
uusfuhrprämie wirken. 
Sinkt nämlich der Inlandpreis unter den Satz, der sich 
a us der Hinzurechnung des Zolls zum Weltmarktpreis ergibt, 
80 macht der Getreidehändler, wenn er Getreide ausführl, 
Gewinn; er erhält im Ausland den Weltmarktpreis und außer 
dem bei der Ausfuhr einen Einfuhrschein im Werte des Zolls, 
der bei Einfuhr auf der von ihm ausgeführten Gattung 
*md Menge Getreide liegt. Diesen Schein verkauft er an die 
jenigen, welche Kaffee oder Petroleum einführen wollen. Er 
Wird mit der Ausfuhr von Getreide solange fortfahren, bis 
der Preis auf dem Inlandmarkt infolge seiner Ausfuhr so hoch 
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