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der Weltmarktpreise hätte betragen müssen. Nur in den
schlechten Erntejahren 1890, 1891, 1892 stieg auch im Nord
osten der Preis fast ganz um die Zollhöhe über den Weltmarkt
preis. Die Aufhebung des Identitätsnachweises hatte die
Wirkung, daß erst jetzt auch auf den Märkten des Nordens
und Nordostens der Zoll im Inlandpreis ganz zum Ausdruck
kam. Das Gesetz vom 27. April 1894, das den Identitäts
nachweis aufhob, tat aber noch mehr. Es bestimmte nämlich
nicht bloß, daß die bei Ausfuhr von Getreide zu erteilenden
Einfuhrscheine bei der Zollzahlung für eingeführtes Getreide
ungerechnet werden sollten, sie sollten auch bei der Zollzahlung
für eingeführten Kaffee und Petroleum Verwendung finden
können. Ursprünglich war Rickert für das System der Ein
fuhrscheine im Interesse des Getreidehandels der Ostseestädte
cingetreten, die unter der durch die Getreidezölle unter
bundenen Ausfuhr litten. Später zogen die Agrarier von
dieser Einrichtung reichlichen Vorteil. Die Bestimmung, daß
die Einfuhrscheine auch für Kaffee und Petroleum Ver
wendung finden konnten, schuf für sie eine Nachfrage seitens
der Importeure von Kaffee und Petroleum. Wer solche Waren
umführen will, sucht Einfuhrscheine zu kaufen. Die Nach
frage hält ihren Preis hoch, und dies muß wie eine Getreide-
uusfuhrprämie wirken.
Sinkt nämlich der Inlandpreis unter den Satz, der sich
a us der Hinzurechnung des Zolls zum Weltmarktpreis ergibt,
80 macht der Getreidehändler, wenn er Getreide ausführl,
Gewinn; er erhält im Ausland den Weltmarktpreis und außer
dem bei der Ausfuhr einen Einfuhrschein im Werte des Zolls,
der bei Einfuhr auf der von ihm ausgeführten Gattung
*md Menge Getreide liegt. Diesen Schein verkauft er an die
jenigen, welche Kaffee oder Petroleum einführen wollen. Er
Wird mit der Ausfuhr von Getreide solange fortfahren, bis
der Preis auf dem Inlandmarkt infolge seiner Ausfuhr so hoch
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