3n der Einleitung, die den Bearbeitern der einzelnen Ver
sicherungszweige als Programm vorlag, ist bereits an verschiedenen
Stellen hervorgehoben, daß wichtige Fragen eine Beantwortung nicht
würden finden können. Ein Rückblick auf die nun hier vereinigten Ab
handlungen muß diese Prophezeiung leider bestätigen; sogar in einem
weiteren Umfang, als es vorauszusehen war. Angesichts der außer
ordentlich großen Bedeutung der privaten und öffentlichen Versicherung
in Deutschland, angesichts der regen gesetzgeberischen Tätigkeit auf diesem
Gebiete ist es erstaunlich, wie vieles wir gegenwärtig noch nicht wissen,
wie unvollkommen noch die Statistik und damit auch die wissenschaft
liche Bearbeitung des Versicherungswesens ist. Auch das ist ein nicht
unwichtiges Ergebnis; es sind eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die
sich durch Einzelforschung beantworten lassen, und es ist zu hoffen, daß
namentlich die Verbände der Versicherer selbst wie die Behörden die
Wissenschaft in der Beschaffung des zur Beantwortung nötigen Materials
unterstützen werden.
Erschwert wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse naturgemäß
auch dadurch, daß die einzelnen Abhandlungen nach Umfang und Inhalt
weder gleichwertig noch gleichartig sind. Das liegt zum großen Teil in
dem vorliegenden oder erreichbaren Material begründet, zum Teil auch
in der Bearbeitung, die dieses Material schon früher in amtlichen oder-
privaten Veröffentlichungen gesunden hat. Immerhin darf wohl gesagt
werden, daß auch dort, wo bereits andere Arbeiten vorliegen, die be
sondere Fragestellung in diesem Band und die Sachkenntnis der Verfasser
neue, wertvolle Einblicke gegeben hat. Ihre richtige Bedeutung erhalten
die Ergebnisse erst in einer Verbindung mit den Untersuchungen über
das Sparwesen. Dabei werden sich die Schwierigkeiten eines Vergleichs
und die einer vollständigen Erfassung noch wesentlich steigern. Der Ver
such dazu soll hier nicht gemacht werden. Ebensowenig ist die Absicht,
hier bereits Folgerungen aus dem Material der einzelnen Untersuchungen
zu ziehen. Das mag den Verhandlungen einer Hauptversammlung des
Vereins für Sozialpolitik und anderen Kreisen überlassen bleiben. Im
folgenden soll nur festgestellt werden, inwieweit die in der Einleitung
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