Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

3n der Einleitung, die den Bearbeitern der einzelnen Ver 
sicherungszweige als Programm vorlag, ist bereits an verschiedenen 
Stellen hervorgehoben, daß wichtige Fragen eine Beantwortung nicht 
würden finden können. Ein Rückblick auf die nun hier vereinigten Ab 
handlungen muß diese Prophezeiung leider bestätigen; sogar in einem 
weiteren Umfang, als es vorauszusehen war. Angesichts der außer 
ordentlich großen Bedeutung der privaten und öffentlichen Versicherung 
in Deutschland, angesichts der regen gesetzgeberischen Tätigkeit auf diesem 
Gebiete ist es erstaunlich, wie vieles wir gegenwärtig noch nicht wissen, 
wie unvollkommen noch die Statistik und damit auch die wissenschaft 
liche Bearbeitung des Versicherungswesens ist. Auch das ist ein nicht 
unwichtiges Ergebnis; es sind eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die 
sich durch Einzelforschung beantworten lassen, und es ist zu hoffen, daß 
namentlich die Verbände der Versicherer selbst wie die Behörden die 
Wissenschaft in der Beschaffung des zur Beantwortung nötigen Materials 
unterstützen werden. 
Erschwert wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse naturgemäß 
auch dadurch, daß die einzelnen Abhandlungen nach Umfang und Inhalt 
weder gleichwertig noch gleichartig sind. Das liegt zum großen Teil in 
dem vorliegenden oder erreichbaren Material begründet, zum Teil auch 
in der Bearbeitung, die dieses Material schon früher in amtlichen oder- 
privaten Veröffentlichungen gesunden hat. Immerhin darf wohl gesagt 
werden, daß auch dort, wo bereits andere Arbeiten vorliegen, die be 
sondere Fragestellung in diesem Band und die Sachkenntnis der Verfasser 
neue, wertvolle Einblicke gegeben hat. Ihre richtige Bedeutung erhalten 
die Ergebnisse erst in einer Verbindung mit den Untersuchungen über 
das Sparwesen. Dabei werden sich die Schwierigkeiten eines Vergleichs 
und die einer vollständigen Erfassung noch wesentlich steigern. Der Ver 
such dazu soll hier nicht gemacht werden. Ebensowenig ist die Absicht, 
hier bereits Folgerungen aus dem Material der einzelnen Untersuchungen 
zu ziehen. Das mag den Verhandlungen einer Hauptversammlung des 
Vereins für Sozialpolitik und anderen Kreisen überlassen bleiben. Im 
folgenden soll nur festgestellt werden, inwieweit die in der Einleitung 
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