io Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.
auf die Pflege der Beziehungen von Mensch zu Mensch, und andererseits auf die Er
höhung des Wohlbefindens von Körper, Geist und Gemüt im gemeinsamen Wirken abzielen.
Über allgemeine Wohlfahrtseinrichtungen werden wir bei Berücksichtigung des
speziellen Teiles zu folgenden Bemerkungen angeregt:
LOHNZAHLUNG. Eine Anzahl der zur Beteiligung am Jubiläumswerk aufgeforderten
Arbeitgeber heben hervor, daß sie hohe Gehälter und Löhne zahlen, und daß daher sich
besondere Wohlfahrtseinrichtungen unnötig machen. Unter Hinweis auf die Einleitung
unserer Arbeit möchten wir hier nur bemerken, daß allerdings auskömmliche Gehälter
und Löhne auch eine entsprechende Belastung des eigenen Budgets für körperliche und
geistige Wohlfahrtspflege gestatten, daß jedoch eine umsichtige Fabrikleitung nicht davon
absehen wird, durch geeignete Wohlfahrtseinrichtungen, etwa nach der erziehlichen,
sittlichen und wirtschaftlichen Seite hin, auf das Personal einzuwirken. Nach beiden
Seiten hin können auch Prämien und
GEWINNBETEILIGUNG ersprießlich wirken. So schreibt die in der Erzeugung land
wirtschaftlicher Maschinen weltbekannte englische Firma John Folwer & Co., deren
deutsche Hauptfiliale sich in Magdeburg befindet: „Für das Personal in den Bureaus
unserer Filialen in Deutschland sind die Wohlfahrtseinrichtungen die allerbesten und
heben wir besonders hervor, daß wir sehr hohe Gehälter und Löhne zahlen und außerdem
den Angestellten, die sich als tüchtig erweisen, Beteiligungen an Unternehmungen
einräumen, woraus sie hohe Einnahmen erzielen können.“ — Eigenartig ist auch das
Gewinnbeteiligungssystem der gleichfalls englischen Stammfirma Lever Brothers Limited in
Port Sunlight, die als „Sunlight Seif enfabri k, G. m. b. H., in Mannheim-Rheinau“
eine selbständige Tochterfirma errichtet hat. Das System beruht auf einer „Mitteilhaber
schaftsstiftung“ von io ooo ooo M. und sichert denjenigen über 25 Jahre alten Angestellten,
sofern diese schriftlich die selbstverständliche Verpflichtung zur Arbeitstreue und zur
besten Förderung der Gesellschaftsinteressen bekräftigen, bei Aufnahme als Mitteilhaber
nach Maßgabe der Satzung einen Bezug von Genußscheinen in Höhe von 10% des Ein
kommens zu. Für Arbeiter beträgt die Höchstgrenze dieser G.-B. 16 ooo M., für Angestellte
60 ooo M. 1912 hatten bereits 1906 Mitteilhaber 6 982 620 M. für Genußscheine gebucht
und bezogen hierzu eine Dividende von 10 %. — Die Firma Heinr. Franck Söhne, Lud
wigsburg-Halle a. S. räumt den kaufmännischen Beamten nach einer bestimmten
Dienstdauer eine Geldbeteiligung in dem Sinne ein, daß für diese Beträge, auch für
etwaige Verlustjahre der Zins garantiert ist, während in Gewinnjahren für diese
Beträge der Dividendensatz ausgezahlt wird. — Im Zeißwerk zu Jena erfolgt die
Gewinnbeteiligung nach einer wohlbegründeten Skala, die ein Aufsteigen der Gewinn
quote bis zu 10% des Jahreseinkommens sichert. — Die Papierausstattungs
fabrik Max Krause in Berlin verteilt 10% des jährlichen Geschäftsgewinns an die
Angestellten und Arbeiter. Die Gewinnbeträge werden bar ausgezahlt, ihre Verwendung
ist den Berechtigten völlig freigestellt. Es wird jedoch immer dringend auf gef ordert, den
Betrag zu sparen, weshalb in der Regel 50 % der Anteile seitens der Arbeiter in die Fabrik
sparkasse eingelegt werden. — Die Schultheiß’ Brauerei in Berlin hat eine indirekte
Gewinnbeteiligung derart eingeführt, daß denjenigen Arbeitern, welche in die Fabrikspar
kasse einzahlen, der Prozentsatz (4 %) für die Verzinsung ihrer Einlagen um so viel erhöht
wird, als die den Aktionären gewährte Jahresdividende den Satz von 4% übersteigt. Es
werden hierbei allerdings nur diejenigen Sparbeträge berücksichtigt, welche während des
ganzen abgelaufenen Geschäftsjahres bei der Sparkasse angelegt waren. Beispielsweise
betrugen im Jahre 1900 diese Zuschußzinsen der Firma rund 100 ooo M. — Bei der Baum
wollspinnerei am Stadtbach in Augsburg erhalten die über 10 Jahre bei der Firma
beschäftigten Arbeiter am Jahresschluß einen Gewinnanteil von 5—8% des Durchschnitts
lohnes ausgezahlt. — Die Felsenkellerbrauerei A.-G. in Dresden gewährt den Be
amten und Arbeitern und außerdem der Unterstützungskasse einen Gewinnanteil