Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I. Buch. Production und Consumtiou. 
z. B., viele unserer Spiele und Sportarten fallen nicht unter diesen Begriff. 
Derselbe setzt auch nicht voraus, daß eine Unannehmlichkeit damit verbunden 
ist. Wäre das der Fall, so würde die Erfüllung mancher Pflichten Arbeit 
sein und würden andererseits viele zufriedene Arbeitsleute, nachdem sie den 
Tag am Webstuhl oder auf dem Felde zugebracht haben, am Abend nicht 
sagen können, daß sie gearbeitet hätten. Der Begriff der Arbeit muß viel 
mehr dahin definirt werden, daß darunter eine menschliche Handlung zu ver 
stehen ist, deren wesentlicher Zweck (finis operis) ein Wut ist, das nicht in 
der Vornahme der Handlung selbst beschlossen ist (die auf einen außer ihr 
liegenden Zweck gerichtet ist > Roscher». Gleichviel, ob der Landmann an der 
Beschäftigung mit seinem Pfluge oder der Industriearbeiter an seiner Thätig 
keit am Webstuhl Gefallen findet oder nicht, bleibt für den Landmann die 
Hervorbringung von Nahrungsmitteln und für den Weber die Herstellung von 
Bekleidungsstoffen der Zweck seiner Thätigkeit. Mag diese letztere gesund und 
angenehln sein oder nicht, mag die Gemüthsart des Arbeitenden demselben 
seine Beschäftigung als etwas Liebes erscheinen lassen oder das Gegentheil der 
Fall sein, dieselbe bleibt dennoch stets Arbeit'. 
Unter den volkswirtschaftlichen Autoren haben endlose Discussionen über 
die unterschiedlichen Arten der Arbeit und insbesondere über die Begriffe 
productive und unproductive Arbeit stattgefunden. Das kann nicht 
wundernehmen, weil die Arbeit unter so verschiedenen Gesichtspunkten und 
namentlich von dem Standpunkt aus, inwiefern sie der Vorbereitung oder der 
Hervorbringung des Vergnügens, der Production von nothwendigen Artikeln 
' Man wolle drei Gesichtspunkte im Auge behalten: a) Die Linie zwischen mensch 
licher Thätigkeit, die Arbeit ist, und solcher, die es nicht ist, läßt sich oft nur schwer 
ziehen. Das ist aber auch in andern Fällen ebenso. b) Das Belieben des Handelnden 
kann in einigen Fällen allerdings den Zweck der Handlung selbständig bestimmen. Lo 
kann ein mäßig wohlhabender Besitzer von Ländereien die Jagd als ein Vergnügen 
oder als eine Arbeit auffassen, je nachdem er dabei vorwiegend den Sport oder den 
aus dem Verkauf des erlegten Wildes sich ergebenden Gewinn im Auge hat. Marshalls 
Definition aber geht zu weit, da sie alles vom Belieben deS Handelnden abhängen 
läßt. Dieselbe lautet wie folgt: .Arbeit ist eine geistige oder körperliche Thätigkeit, 
die ganz oder zum Theil mit Rücksicht auf etwas anderes als das an dieser Thätig 
keit selbst sich ergebende Vergnügen vorgenommen wird.' Danach würde also ein be 
ständig von hohen Beweggründen und frommen Intentionen geleiteter Mensch im 
wachen Zustande beständig arbeiten, c) Freude an der Arbeit steht zwar mit dem 
Wesen derselben nicht im Widerspruch, aber sie vermindert in hohem Grade die Kosten 
der Arbeit. Das ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt für die Beurtheilung dessen, was 
zur nationalen Wohlfahrt gehört. In Europa und Amerika haben feit etwa einem 
Jahrhundert unpassende Erziehung und das Umsichgreifen irreligiöser Gesinnung in 
weiten Bevölkernngsschichten das Unbehagen an der Arbeit und somit die Kosten ihres 
Lebensunterhaltes beträchtlich vermehrt.
	        
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