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guter Behandlung die Neger auf den Plantagen sich nicht auf
natürliche Weise vermehren oder wenigstens ihre Zahl er
halten sollten. Ihre grofse Fruchtbarkeit, die nur durch Kriege,
»Sklavenjagden und andere gewaltsame Eingriffe gehemmt wurde,
stand aufser Zweifel (Clarkson, Imp., S. 86 ff., siehe auch die
von Wilberforce am 18. April 1791 im H. o. C. erwähnten
Beispiele der verwilderten Negerabkömmlinge, auch Malthus 1,
cap. VIII, S. 111 und 113, VII. Auflage; Isert, S. 356 sowie
Brougham IV, »S. 561).
Wenn sich in den südlichen Vereinigten Staaten die Zahl
der Sklaven halten und sogar vermehren konnte (Fox, H. o.
C., 10. April 1806), so hätte man von dem für die Neger
noch günstigeren Klima Westindiens mindestens dasselbe er
warten sollen. Und trotzdem waren hier bis um den Aus
bruch der nordamerikanischen Revolution die Pflanzer nie
ohne Importe ausgekommen. Die Ursache hierfür war ein
fach die : Es fehlte eine angemessene Behandlung und Lebens
weise der Negersklaven. Die auf den Pflanzungen verübten
Grausamkeiten dezimierten die Bevölkerung. Sogenannte
Sklavenschutzgesetze gab es bis 1787 kaum im allerdürftigsten
Mafse und rein zum Hohn gegen ihre übliche Anwendung
und Auslegung. So war beispielsweise zwar seit jeher ärztliche
Behandlung für die erkrankten Sklaven auf den Plantagen vor
geschrieben; doch standen manchmal 4—5000 Neger unter
einem einzigen Arzte! Erst die sogenannte „Consolidated Act“
vom Jahre 1787, welche unter dem Druck der öffentlichen
Meinung in Europa für Jamaika zustande gekommen war,
verstand sich zu notdürftigen Verbesserungen in der Behand
lung der Neger. Wie lax die bestehenden Bestimmungen aber
immer noch angewendet wurden, bekunden die Zeugnisse in
den Reports von 1789 und 1791. Die dort erwähnten Vor
fälle waren alle neueren Datums (Wilberforce, 18. April 1891).
Der Geist der Gesetze kennzeichnete sich am besten durch
die Tatsache, dafs bis 1802 die willkürliche Ermordung eines
Sklaven nur mit 18 £, auf Barbadoes gar nur mit 15 £ Geld
strafe gesühnt wurde (Wilberforce, ibid., auch Bandinell. S. 89).
Ein Mr. Rofs z. B. erwähnt dort ausdrücklich, dafs der Heri
das Recht habe, seine Sklaven in jeder beliebigen Weise zu
bestrafen. Sonstige Proben von der elenden Lage der Neger
bis zum letzten Augenblick, wo der Handel erlaubt war, finden
sich bei Bandinell (S. 122 ff.), auch bei Blake im Kap. XI.
Trotz der schlechten Behandlung hatten sich im Laufe
des 18. Jahrhunderts die Überschüsse der Verstorbenen über
die Geburten unter der Einwirkung des nordamerikanischen
Unabhängigkeitskrieges, welcher eine Zeitlang die Sklaven
zufuhren fast gänzlich unterbrochen und die Pflanzer zu
gröfserer Rücksichtnahme auf ihre Sklaven gezwungen hatte,
beständig vermindert. Wilberforce und Pitt haben dies an