scheidungen keinen Raum lasse, Demgegenüber ist mit
Nachdruck daran festzuhalten,
daß jede wirtschaftliche Tätigkeit nur Sinn hat,
wenn sie eigene und fremde Natur- und Kultur-
bedürfnisse beiriedigt,
also nicht Selbstzweck, sondern Dienst für Menschen durch
Menschen ist. Darum ist es auch selbstverständlich, daß
die für den Menschen gültigen Sittengesetze im Wirtschafts-
leben nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen. Es mag
dabei zugegeben werden, daß statt christlicher Liebe eine
Abschwächung zur Humanität oder Gerechtigkeit von vie-
len als ausreichender sittlicher Gedanke in der Wirtschaft
empfunden wird. Ich denke da etwa an das Buch von
Werner Mahrholz: Wirtschaftund Christen-
(um (Braun, Karlsruhe 1925). in dem scharf betont wird,
Jaß es wirtschaftende Christen, aber keine christliche Wirt-
schaft gibt, und daß die Gesinnung des wirtschaftlichen
Humanismus ausreichend sei.
Es taucht nun die Frage unseres Themas auf, ob im
Wirtschaftsleben dieser sittliche Gedanke in der‘ Freiheit
wachsen kann oder ob er des Zwanges einer Organisation
bedarf,
Wir leben in einer Zeit, die alles Heil von der
Organisation erhofft. Ich mache keinen schlechten
Scherz, wenn ich sage, daß es z. B. Leute gibt, die glauben.
daß das Arbeitsamt die Quelle der Arbeits-
deschaffung ist, während es tatsächlich doch nur eine
arganisatorische und Sicherlich notwendige Vermitt-
lungsstelle ist, die aber selbst arbeitslos würde, wenn
<eine Arbeitsplätze geschafft und erhalten würden. Be-
kanntlich ist das die wichtigste und sozialste Funktion
des Unternehmers, die zugleich auch die schwierigste ist.
Ein geradezu erschütterndes und gefährliches Beispiel
der Ueberschätzung der Organisation lebt im Volksbewußt-
sein hinsichtlich der Fürsorge für Hilisbedüritige.
Das fast grenzenlose Vertrauen auf die Staatshilfe
bedeutet weiter nichts als der Versuch einer Ab-
wälzung vom eigenen Ich auf den Staat,
ohne zu bedenken, daß er die Summe vieler Ichs ist. Ich
weiß, daß Massennot auch Massenhilfe bedingt, und halte
2s nicht für notwendig, dieses Problem hier weiter auszu-
Dreiten. Das Beispiel kann schon in dieser andeutenden
Form beweisen, welche Gefahr — grob gesagt: Erziehung
zur persönlichen Verantwortungslosigkeit — die Zwangs-
lorm eines an Sich guten sittlichen Gedankens, daß jedem
wirklich Hilfsbedürftigen nachhaltig geholfen werden muß,
in sich birgt. So ist es eine tief begründete Notwendig-
keit, daß als heilsames und unbedingt notwendiges Gegen-
gewicht die individuelle Verpflichtung zur
Selbsthilfe, Familien- und Nachbarhilfe in der freien Wohl-
fahrtspflege als Grundmotiv auftaucht. Wie in diesem Zu-
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