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sicherung folgendermaßen: „Die Wahrscheinlichkeit, daß eine
Schädigung in gewissem Maße eintreffen wird, die Tatsache,
daß eine Mehrzahl dieser Gefahr ausgesetzt ist, und die Unge
wißheit, wen sie treffen wird, sind die Elemente der Ver
sicherung. Diese liegt in einer solchen Vereinigung der einer
gleichen Gefahr des Vermögensverlustes oder der Lebensbe-
drohung ausgesetzten Personen bzw. Wirtschaftseinheiten, durch
welche der tatsächlich eintretende Verlust bzw. die wirtschaft
lichen Nachteile der Lebensbedrohung auf die Gesamtheit der
Vereinigten verteilt werden." Für die Lebensversicherung
rechtfertigt er nun diese wirtschaftlichen Nachteile auf folgende
Weise: Bei der Todesfallversicherung erlitten die einen einen
wirtschaftlichen Verlust, weil sie länger lebten als die anderen.
Bei der Erlebensversicherung dagegen hätten diejenigen einen
Verlust, deren Lebensdauer den bestimmten Zeitpunkt nicht
erreicht habe. Er muß hierbei schon selbst die Pensionsvev-
sicherung ausscheiden, da sie nicht eine Verlust-, sondern eine
Eewinnversicherung sei. Auch diese Verlustgefahr der Lebens
versicherung stimmt mit seiner Erklärung des Versicherungs-
begriffs nicht überein, denn es handelt sich hier nicht um
eine Gefahr, der die Versicherten vor Eingehung der Versiche
rung ausgesetzt waren, sondern um eine Gefahr, die erst durch
die Versicherung entsteht.
SBöriter 73 ) definiert: „Vereinigung zahlreicher einzel
ner Wirtschaften zwecks gemeinschaftlicher gegenseitiger Deckungs
mittelgewährung für den durch den drohenden wirtschaftlichen
Verlust erwachsenden Vermögensbedarf." Wenn er als Ver
lust die Aufhebung der Beziehung zwischen der wirtschaften
den Person und ihrem Vermögen (= wirtschaftliche Verfügungs
gewalt, Versicherungsinteresse) durch ein zufälliges Ereignis
bezeichnet, so sieht er sich genötigt, um die Personenversicherung
für die Definition zu retten, als „Versicherungsgut" die „mensch
liche physische und psychische Kraft" gelten zu lassen. Wieso
73 ) a a. O, 6. 15. Er tritt damit in Gegensatz zur Bedarfstheorie,
bei der „das wesentliche Merkmal des Verlustes als Ursache des Ver-
mögensbedarss" fehle.