Metadata : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Vorwort.

V

perialisnms  hindurch  zum  politischen  Imperialismus  gelangt  ist.
Sein  Imperialismus  war  zunächst  ein  kommerzieller  und  maritimer.
  Außer  dem  britischen  Nationalgefühl,  das  sicher  einen  Grund
zu  dem  Ansprüche  des  angelsächsischen  Geistes  auf  Weltherrschaft  abgab, ­
  haben  die  englische  Industrie  und  der  englische  Handel  infolge
ihres  mächtigen  Einflusses  im  inneren  Staatsleben  die  auswärtige  Politik
zur  Erringung  der  politischen  Vorherrschaft  gedrängt.
Der  wirtschaftliche  Imperialismus  ist  ein  nicht  immer  trennbarer  Teil
des  Strebens  nach  Vorherrschaft  in  der  Welt.  Er  ist  vielfach  der  Vorläufer ­
  des  politischen  Imperialismus,  er  bleibt  vielfach  von  ihm
als  letzter  Rest  übrig.  Von  ihrer  Gründung  im  Jahre  1600  an  hatte  die
Ostindische  Handelskompanie  kraft  ihrer  Austattung  mit  Hoheitsrechten
die  politische  Verwaltung  der  kolonisierten  Gebiete  bis  zum  Jahre  1858
in  eigener  Hand,  wenn  auch  unter  staatlicher  Aufsicht  hehalten  und  die
Umwandlung  Ostindiens  zur  englischen  Kronkolonie  und  schließlich  zum
Kaiserreich  Indien  im  Jahre  1876  vorbereitet.  Ebenso  hat  das  Kompaniesystem ­
  Bismarcks  mittels  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  die
erste  Reichskolonie  im  Jahre  1890  geschaffen.  In  dieser  Benutzung  der
wirtschaftlichen  Expansion  als  Schrittmacher  der  politischen  in  der  Neuzeit, ­
  liegt  bereits  eine  Kultivierung  des  älteren  Ausdehnungsdranges,  der
sofort  und  gleichzeitig  mit  der  wirtschaftlichen  zur  politischen  Eroberung
schritt.
Der  wirtschaftliche  Imperialismus  ist  zwar  nur  ein  Teil  des  Strebens
nach  Vorherrschaft,  aber  der  für  den  Frieden  der  Völker  gefährlichste.
Der  wirtschaftliche  Erwerbstrieb  des  Volkes  geht  zu  Lande  über  die  Staatsgrenzen ­
  hinaus  und  betätigt  sich  im  fremden  Staatsgebiet  unter  Beschränkung ­
  oder  gar  Ausschluß  der  Landesbevölkerung;  er
greift  auf  das  allen  Völkern  gemeinsame  Interesse  an  der  Seeschifffahrt ­
  über;  er  ist  damit  zu  einem  ständigen  Quell  internationaler  Verkehrsstreitigkeiten
  geworden.
Während  er  anfänglich  nur  den  Schutz  der  heimischen  Landwirtschaft ­
  und  Industrie  bezweckt,  greift  er  schon  durch  den  Protektionismus ­
  mittelbar  in  das  Wirtschaftsleben  anderer  Völker  ein.  So
sehr  die  Navigationsakte  von  1651  nur  der  englischen  Schiffahrt  das
Monopol  in  der  Einfuhr  der  Erzeugnisse  der  Kolonialwaren  in  das  Mutterland ­
  sichern  wollte,  ebensosehr  war  sie  bereits  gegen  den  holländischen
Zwischenhandel  gerichtet.
Unter  dem  scheinbar  harmlosen  Vorhaben  einer  „friedlichen
Durchdringung“  (penetration  pacifique)  wird  das  Streben  nach  wirtschaftlicher ­
  Vorherrschaft  mit  Methoden  betrieben,  die  den  Feindseligkeiten ­
  des  militärischen  Krieges  entsprechen.  Die  Eroberung
fremder  Märkte  für  die  Sicherung  der  Einfuhr  von  Lebensmitteln  und
Rohstoffen  einerseits  und  der  Ausfuhr  von  Fabrikaten  und  Bodenerzeug ­
            
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