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Die Menschen im Betrieb.
blieben ist. Oft haben die unerwarteten Rückschläge eine ebenso unerwartete Festigkeit der
Firmen und überraschende Anpassungsfähigkeit der Leiter erwiesen.
Man wird bei allen Vorwürfen immer beachten müssen, daß die Wirtschaft nicht allein
betrachtet werden kann, daß andere Entwicklungen mit berücksichtigt werden müssen. Dies
hat die Tatsache der nationalen Umwälzung und ihrer Folgen für die Belebung der Wirtschaft
klar erwiesen. Der Unternehmer ist in seinen Entschließungen immer an die Vorbedingungen
und die Umstände gebunden gewesen, die er yorfand. Daß diese sich im Laufe der Zeit sehr
geändert haben, wird niemand in Abrede stellen wollen. Das bedingt aber auch Veränderungen
der unternehmerischen Taktik und Wirkungsweise, denen sicher nicht alle Unternehmer gleich
mäßig gewachsen sind. Von einer Krise des Unternehmers in persönlicher Hinsicht kann
aber wohl nicht gesprochen werden: das Schwergewicht der Entwicklung hat sich verlagert,
heute greift die Politik entscheidend in das Wirtschaftsgefüge ein.
Der nationalsozialistische Staat stellt besonders hohe Ansprüche an die Unter
nehmer. Er überläßt letzteren die Führung der Wirtschaftsbetriebe vollkommen;
die Unternehmer haben in ihren Wirtschaftsbetrieben die letzte Entscheidung.
Sie sind aber dafür verantwortlich, daß sich ihre Betriebe organisch in das Gesamt
gefüge der Wirtschaft und der Volksgemeinschaft einfügen. Das bringt wechselnde
Anforderungen mit sich. Zur Zeit (Ende 1935) ist von besonderer Wichtigkeit:
richtige Kapitallenkung, Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen,
geordnete Rohstoffverwendung und Förderung der Warenausfuhr. Im einzelnen
bleibt als Ziel und Wegweiser das Gewinnstreben als Ausdruck der Wirtschaftlich
keit der Unternehmung bestehen; doch soll es zusammenklingen in der Beachtung
des Gemeinnutzes. Hier allerdings tauchen neue Fragen auf; wer entscheidet, ob
im einzelnen Falle eine falsche Maßnahme oder die Verletzung des Gesamtwohls
erfolgt ist, und wer soll gegebenenfalls von außen her eingreifen, wenn ein Unter
nehmen im Sinne nationalsozialistischer Wirtschaftsführung versagt hat ? Fragen,
die zum Teil durch die Gesetzgebung geklärt werden: Gesetz zur Vorbereitung
des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 (vgl.
1. Buch), Schaffung der Deutschen Arbeitsfront (vgl. B II), Gesetz zur Ordnung
der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934, das die Rechte und Pflichten des
Unternehmers als Betriebsführer der Gefolgschaft gegenüber festlegt (vgl. B V);
zum Teil müssen die Antworten aus der allmählichen Vertiefung der neuen Wirt
schaftsgesinnung herauswachsen.
II. Die Mitarbeiter.
1. Aufgabe und Bedeutung. Nur in seltenen Fällen (kleinen Ladengeschäften,
Handwerker) wird es dem Unternehmer (Wirtschafter) möglich sein, die Betriebs
arbeit allein, d. h. ohne fremde Hilfe, zu verrichten. Mit der Größe des Betriebs
wächst das Bedürfnis, andere Personen heranzuziehen und diesen bestimmte Teile
der entstehenden Arbeit zu übertragen. Soweit diese Personen nicht Angehörige
des Wirtschafters sind oder als Teilhaber in das Geschäft eintreten, werden sie
gegen Entgelt auf Dienstvertrag angestellt. Sie heißen dann herkömmlicherweise
Angestellte und Arbeiter.
Die unterschiedliche Bezeichnung rührt zweifellos daher, daß die Angestellten auf längere
Zeit, meist dauernd, „angestellt“ werden, dementsprechend auch eine längere Kündigungsfrist
vorgesehen ist, während der Arbeiter mit kurzer Kündigungsfrist,, eingestellt* * wird. Auf dieser
Verschiedenheit beruht auch die unterschiedliche Bezeichnung für das Entgelt, das ihm zu
steht: der Angestellte bezieht ein Gehalt, der Arbeiter erhält einen Lohn. Wenn man hingegen
versucht, wie es weitgehend im Schrifttum üblich ist, die Unterscheidungsmerkmale in der
Art der Tätigkeit zu suchen, die sie ausüben, dann stößt man auf Schwierigkeiten. Am ein
fachsten kommt man um die Schwierigkeiten herum, wenn man als Arbeiter ansieht, der eine
Arbeit verrichtet; dann sind nicht nur die Angestellten, sondern auch die Wirtschafter (Unter
nehmer) Arbeiter. Will man für den Arbeiter hervorheben, daß er in den fremden Wirtschaften
arbeitet (nicht Besitzer der Produktionsmittel ist), so trifft dieses Merkmal auch für den Ange
stellten zu (in gewisser Weise ebenso für den Vorstand einer Aktiengesellschaft). Dennoch
läßt sich nicht leugnen, daß ein Unterschied in der Tätigkeit vorliegt, die beide ausüben: Der