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lastung, keine Zwischenstationen für Teilladungen; für die Gespanne
die kurzen Touren mit nicht zu umgehendem Aufenthalt vor den ein
zelnen Abgabestellen. Von der Durchführung dieser Arbeitsteilung
hänge mehr oder weniger die Herabminderung der Transportspesen
ab. — Was die Eigenspedition den Konsumvereinen so sehr erschwert,
sind die hohen Löhne der Transportarbeiter. Der gleichzeitig mit
dem Bäckertarif erneuerte Tarif für die in den Genossenschaften be
schäftigten „Handels-, Transport-, Verkehrsarbeiter und -Arbeiterin
nen" mit dem deutschen Transportarbeiterverband zeigt uns das am
deutlichsten. In der Anmerkung«) gebe ich auch die wesentlichsten Punkte
«) Transportarbeitertarif.
1. Arbeitszeit.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Frühstücks-, Mittags
und Vesperpause:
für Chauffeure acht Stunden;
für Lagerarbeiter, Markthelfer, Kontorboten, Hausdiener und ungelernte
Arbeiterinnen, sofern sie in Betrieben beschäftigt sind, die ständig mehr
als zwei Lagerarbeiter beschäftigen, 81/3 Stunden, an Sonnabenden acht
Stunden, sofern sie in Betrieben beschäftigt sind, die ständig bis zu
zwei Lagerarbeitern beschäftigen, neun Stunden, an Sonnabenden acht
Stunden;
für Kutscher und Stalleute neun Stunden, an Sonnabenden acht Stunden;
Füttern und Putzen der Pferde morgens ist in die Arbeitszeit ein
zurechnen.
2. Löhne.
Der Grundlohn beträgt:
für männliche Transportarbeiter:
in Orten von 0 bis 10j>/o Ortszuschlag wöchentlich 22,50 M. und steigt
jährlich uni IM. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 27,50 M.;
in Orten von 121/3 bis 20°/o Ortszuschlag wöchentlich 23 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 28 M.;
in Orten mit 221/3 bis 30»/o' Ortszuschlag wöchentlich 24 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 29 M.;
für Chauffeure:
in Orten von 0 bis 10°/° Ortszuschlag wöchentlich 26,50 M. und steigt
jährlich um IM. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 29,50 M.;
in Orten von 12i/g bis 20°/o Ortszuschlag wöchentlich 27 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 30 M.;
in Orten mit 221/3 bis 30°/o Ortszuschlag wöchentlich 28 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 31 M.;
für Arbeiterinnen wöchentlich 12 M. und steigt jährlich um 1 M. für
die Woche bis zu 16 M.
Vom 1. August 1916 ab erhöhen sich die Grundlöhne der männlichen
Transportarbeiter und der Chauffeure um 1 M., der Arbeiterinnen um
50 Pfg. wöchentlich. Wo bisher ein höherer Lohn gezahlt wurde, als in diesem
Schloesfer, Die konsumgcnossenschastliche Gütervermittlung. 11