Kuba
Quba.
Bertirngsverhältni8: .
Gegenfeitige Meiftbegünftigung. Sin Vertrag befteht nicht.
deutfdhe Konfulate: |
Havana (G u. A), Matanzas (VI, Santiago de Cuba (K).
Sefchäftsfprache:
NN Me mcben auch enalifc.
Berfandvorfchriften.
Rechnungen:
Zu jedem Paket over jeder SGefamtfendung (mehrere Pakete
in den gleichen ESmpfjänger) ift eine KXonfuklatsrednung in
Hinffacdher Ausfertigung auszuftellen, die von einem fuba-
ıifchen Konfulat beglaubigt werden muß, wenn ein Jokches
am Mırfgabeort vorhanden {jit. Der Abfender erhält eine
MHusfertigung zurück, die er dem Empfänger unmittelbar zu
überfenden Hat, Befindet ih kein kubanifhes Konfulat am
Mufgabeort, jo muß der Abfender die zu jedem Paket oder
jeder Gefamtfendung gehörige KonfulatZredhnung unbeglau-
biat im fünffacher Ausfertigung unmittelbar an den
Empfänger fenden.
3oflinhaltsernärungen: . . .
Sedem Paket find zwei Zolinhaltserkfärungen in fran-
öfifcher Syrache beizufügen.
Koanfulatsfakturen:
Den Sendungen werden zwei beglaubiate RKonfulatsfakturen
beigefügt, melde der Fabrikant oder Verkäufer der Waren
jedhSfach auszufertigen Hat. €3 find die vorgefchriebenen
Ronfitlatsformulare zu verwenden. Die Fakturen follen in
panifcher oder englifher Sprache wahrheitgemäß aufge-
macht werden, ohue AWbänderungen, Streichungen, noch
Rafuren; fie find auf fejtem Pabier nit unausStöfchlicher
Tinte zu fOreiben. Für Habana find Hinf, für alle anderen
Häfen vier AbfHriften erforderlich, Bei Verwendung von
SOreibmafchinenfchrift mırz daS Original vorgelegt werden;
Die übrigen AuzZfertigungen fönnen Durdhfhläge fein. Sinp
mehrere Blätter notwendig, Io find fie aneinander zu Heften
und die Deklaration {ft auf daS Teßte Blatt zu Ichreiben
Zie müjffen enthalten: Die Namen des AbfenderS, ESmpfän-
zer8 und Schiffes, Marke und Nummern, Befhreibung der
Ware (unter Angabe des Materials, aus welchem fie Defteht;
3. B. bei Melfern, ob au3Z Eifen oder Stahl, mit Holz- oder
Hornariffen bei Schuhen, ob aus Leder mit oder ohne
Seinwandeinlage, vb für Männer, Frauen oder Kinder und
die Grüße; bei Mafchinen, ob aus Stahl oder au3 Stahl
und Mejfing oder anderem Metall; bei Möbeln, aus welcher
Dokzart; KRoh- und Keingewicht (in Kilogramm); Einzel-
preife und GSefamtivert, und zwar für jeden Artikel gefon-
dert. 3 ijft zu empfehlen, die Breife in U.S.Y.-Dolkar-
Währung anzugeben bezw. die Borfohriften der Empfänger
Jinfichtlich der Wertdeflaration auf da3 genauefte ZU be-
‚olgen. Nach Borichrift des Konfulatz muß die Endjumme
jeder Faktura gegebenenfallg durch Umrechnung in Dollar
Ingegeben werden. Dem KedhnungZbetrage find am Ende
jeber Faktura fämtliche Unkoiten, wie Fracht, Spefen, Kon-
iulatägebühren ufm. zuzujchlagen. Dieje Angabe kann jedoch
'ortfallen, wenn der Vermerk „lJibre de gastos hast destino
(franto Beftimmungsort) aufgenommen wird, Ant Schluffe
jeder Faktura Hat der Ausiteller die folgende ESrflärung,
Melche recht3gültig unterfchrieben merden muß, anzubringen:
„Declara que soy el vendedor (0Der fabricante, DDeT produc-
or) de las mercanicias Ela Sn la presenie ne
/ que ciertos los precios emas particulares, C
se consignan.“ Hierauf folat Angabe de3 Orte8, Datum
Mb Unterfchrift, Much für Poftfendungen miütffen beafaubiate
Xakturen beigebracht werben.
„Die Vereinigung mehrerer Sendungen zu einer Faktura
it nicht geftattet. Rorrefturen, RKafıtzen, Zujäße Oder
ANenderungen find ur zuläffig, wenn fie dor der Deklaration
in fpanifcher oder enakiicher Sprache heitätiat find.
Um Fuße der Faktura haben Fabrikanten, Produ-
‚enten, Berkäufer, Befißer oder Verlader in der oben vorge.
cOHriebenen Form zu unterzeichnen. Hat niemand von ihnen
einen WohHnfig in der Stabt, fo muß der Vorzeiger Der
Kaktıura eine [Oriftliche Vollmacht vorzeigen. Jun Diefem
yalle ift außer der erwähnten Deklaration, . die von Dem
Vabrilanten ujw. unterzeichnet ijft, eine zweite vom Ver:
;refer unterzeichnete Deklaration in fpanijcher Sprache Dei-
urbringen.
Zur Vermeidung von Strafen wegen Verlegung des
Ronfulargefebes für den Fall, daß die Verjchtffer von
Waren nach diefer Republik im Zweifel find, welcher Konful
pie Sakturem zu bealaubigen hat, wenn €3 an ihrem Wohn-
üiße feinen, wohl aber im Verichiffungshajen einen Tolchen
Beamten gibt, oder wenn ein folcher wicht im Verfohiffungs-
hafen, wohl aber am VBerkaufsort aufäffig {ft oder wenn an
beiden Orten Konfuln vorhanden And:
‚Die Fafktıren dürfen nah Wahl des VBerfchifferS ent-
weder durch den Konful am Berkaufs=- oder Urfprungs-
orte oder durch den des Verichiffungshafens beglaubigt
werden, wenn an beiden Orten Konfuln find.
Fall8 e8 am VBerkaufzort keinen Konful gibt, muß Die
Beglaubigung Durch den des Verfhiffungshafens er-
folgen, wenn Dort ein folcher anfäffig ift, oder umge-
fehrt durch den Konful am Verkaufzorte, wenn e8
feinen Konful im VBerfhiffungshafen gibt.
3 Für Waren, die in einem ausSländijden Hafen{peiher
[agern, von wo au fie nah Kuba verfchifit werben
follen, und die in ihrem ErzeugungStande nicht von
vornherein für einem Lrbanijchen Händler gekauft wor-
den maren, find bei ihrer Verfchiffung und NHeber
jemdung nach Kuba Die fonfularifchen Beglaubigungs:
gebühren zu zahlen, falls in dem SHajen ein Konful
feinen Si8 hat.
Xonnoffentente:
Das Konfulat verlanat zwei Ausfertigungen Der Konnofie-
mente; Das Original wird beafaubiat, Die Kopie zurüc-
behalten. Das vom Konful hHeakaubigte Konnoffenrtent {fi
mit der Konfuklatafaktura dem Zolamt vorzulegen. Bei
Berhuft des OriginalionnoffementS wird ein Duplikat Koften-
{03 auggeftellt. KXonnofjemente über Waren im Werte von
wenider alz 5 Dollar brauchen nicht beafaubiat zu merden
MartierungSvorfchriften:
MarkierunagsvortOriften beftehen nicht.
tonfulataägebühren:
Konnoffemente 1 Dollar, Konfulatafakturen: bis 4,99 Dollar
— 0,10 Dollar, 5—49,99 Dollar — 0,50 Dollar, 50—200
Dollar =— 2 Dollar, für jede weiteren 100 Dollar —
0,25 Dollar, jede 2. Ausfertigung — 0,50- Dollar, Aende-
tungen 5 Dollar, 1 Dollar = 4.40 RM., zahlbar im voraus
‘4 Neichamart.
Qolflborfchriften fiebe nächfte Seite