Weizenabsatzes über die ganze Welt „a world wide
systematised plan of wheat marketing“ sein. Die
Farmervereinigungen von Manitoba und Sas—
katchewan faßten entsprechende Beschlüsse.
Zuerst ging man an die Gründung des Alberta—
Pools, der unter Anwendung des Gesetzes über die
Genossenschaften unter der Firma „Alberta Co-
operativo Wheat Producors Limited“ eingetragen
werden sollte. Das Vertragsformular über Rechte
und Pflichten der Mitglieder wurde festgesetzt und
eine große Mitgliederwerbung in der Zeit vom
20. August bis 5. September 1923 organisiert. Aus
den früheren Genossenschaftsgründungen hatte man
die Lehre gezogen, daß eine maßgebliche Beein—
flussung des Marktes nur zu erzielen wäre, wenn
die Mitglieder der Verkaufsgenossenschaft mindestens
die Hälfte der zum Markt zu bringenden Ernte
repräsentierten. Der Vertrag sah deshalb vor, daß
eine Zurücknahme der Unterschrift freistehen sollte
wenn nicht nach Ablauf der Werbezeit die Beteili—
Jung von 50 v. H. der Weizenanbaufläche von 1922,
das sind 2882 797 Acres, garantiert wären. Am
Ende der Werbung fehlten 280 000 Aecres. Die
Zeichner wurden verständigt. Es fanden einige
Widerrufe von Zeichnungen, aber noch mehr Neu—
zeichnungen statt, und die Vertrauensmänner ent—
schlossen sich den Pool zu errichten. Mit den Ele—
oatorgesellschaften wurde ein Vertrag auf ein Jahr
geschlossen. Ein Bankkredit von 15 Millionen Dollar
zu 6 v. H. Zinsen wurde aufgenommen auf der
Grundlage der Sicherheit, die die in den terminal
olevators lagernden Weizenbestände boten. Die
Anzahlung auf in den Pool eingelieferten Weizen
erfolgte auf der Grundlage 75 Cents per Bujshel
Nr. J Northern in Fort William. Der Alberta—
Pool eröffnete seinen Geschäftsbetrieb im Oktober
1928 und hatte bei Abschluß des ersten Geschäfts—
jahres, am 15. Juli 1924, 34 Millionen Bushels
Weizen umgesetzt. Der erzielte Durchschnittspreis
war 1,03 8 per Bushel. Die Mitgliederzahl wurde
im August 1924 auf 29 440 angegeben. In einer
Frühjahrszusammenkunft des Jahres 1924 hatte
die gesetzgebende Körperschaft der Provinz Alberta
die Regierung ermächtigt, dem Alberta-Pool ein
Darlehen von 1 Million Dollar zum Kauf von
Elevatoren zu gewähren. Die Bedingung war, daß
15 v. H. der Kaufsumme jeweils vom Pool auf—
zubringen sei. Der Kaufpreis für einen Elevator
wurde auf 14000 8 geschätzt.
Sowohl in Saskatchewan wie in Manitoba wur—
den gleichzeitig starke Werbungen in Szene gesetzt.
Es gelang aber nicht, für das Jahr 1988 die für
notwendig erachtete Beteiligung zustande zu bringen.
Die Farmer von Saskatchewan wandten sich an die
Regierung um finanzielle Unterstützung und er—
hielten zum Betrieb der Propaganda 45 000 8,
zahlbar in drei Raten April bis Juni, vorgeschossen.
Im Juli 1924 war die Beteiligung der vorgesehenen
50 v. H. der Anbaufläche sichergestellt. Die Mit—
gliedschaft betrug bei der Gründung 45 725 Farmer
mit 6330 000 Acres Weizenland. Im Februar
1925 betrug die Mitgliederzahl bereits 52000 mit
7,2 Millionen Acres Weizenland. Bis dahin waren
46 Millionen Bushels Weizen von dem Vool um—
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zesetzt, auf die 18 per Bushel Anzahlung geleistet
var. Eine zweite Zahlung von 835 Cents per
Bushel erfolgte im Februar, eine weitere von
11 Cents im Juli, so daß ein Gesamtpreis von
,os Dollar per Bushel erzielt wutde. Für die Um—
chläge im laufenden Erntejahr waren mit allen
Slevatorgesellschaften in Saskatchewan Verträge
ibgeschlossen. Die Abmachungen wurden jedoch
nicht als befriedigend betrachtet. Der Pool gründete
deshalb eine eigene Elevatorkompanie.
In Manitoba, wo sich anscheinend der Pool—
gedanke in der Farmerschaft noch nicht so festgesetzt
hatte, wie in den beiden anderen Prärieprovinzen,
hatte man sich die Beteiligung von nur 40 v. H.
der Weizenanbaufläche zur Voraussetzung der Grün—
dung gemacht. Der Pool trat im Juli 1924 mit
224 Mitgliedern unter der Bezeichnung „Manitoba
dooperativo Whéat Producers Limited“ ins Leben.
Die Vertragsform in den drei Provinzen ist fast
»öllig die gleiche. Der Vertrag verpflichtet den
Landwirt, für die Dauer von fünf Jahren allen
don ihm hervorgebrachten Weizen außer dem re—
zistrierten Saatweizen an den Pool abzuliefern.
Der Pool ist alleiniger Bevollmächtigter für Emp—
angnahme und Verkauf des Weizens. Die erste
Zahlung auf den Weizen erfolgt bei Ablieferung,
veitere Abschlagszahlungen nach Deckung der aus
dem Verkauf entstehenden Auslagen. 1 Cent je
Bushel wird zur Schaffung einer Reserve, 2 Centé
zum Ankauf von Elevatoren und Umschlageinrich—
ungen zurückbehalten. Jeder seine Unterschrift
eistende Farmer muß einen Anteil zu 18 an
der Gesellschaft übernehmen und außerdem noch
einen Gründungsbeitrag von 23 leisten, so daß
edes Mitglied 8 8 zu zahlen haͤt.'
Sobald die drei Pools in Tätigkeit getreten
varen, wurden Schritte unternommen, eine gemein—
ame zentrale Verkaufsagentur für die drei Pro—
hinzen zu errichten. Sie trat im Juli 1924 unter
dem Namen „Canadian Cooperativo Wheat Pro-
ducers Limited“ ins Leben. Der Manitoba-Pool
gibt unter dem Titel „Scoop shovel“ (Getreide—
chaufel) eine Zeitung heraus, die die Mitglieder
dauernd über den Stand der Geschäfte und die
Marktlage unterrichtet“).
Die bemerkenswerten Erfolge der Weizenpools
führten zu dem Wunsch, auch die „coarse grains“,
das ist Hafer, Gerste, Flachs, Roggen und Misch—
getreide, in den Tätigkeitsbereich der Organisation
einzubeziehen. Von diesen Getreidearten ist für
die Prärieprovinzen lediglich Hafer von wesentlicher
Bedeutung. Die Anbaufläche ist zwar geringer als
die von Weizen; da jedoch die Erträge fast doppelt
o hoch sind wie bei Weizen, kommt die Erntemenge
n manchen Jahren an die Menge des geernteten
Weizens heran. Die Ausfuhr ist im Verhältnis
dazu auffallend gering. Auch die Ausfuhr der
anderen unter den „coarse grains“ aufgeführten
Erzeugnisse, unter denen die Gerste an Bedeutung
zunächst steht, spielt keine besondere Rolle. In den
Propinzen Manitoba und Saskatchewan sind jetzt
Pools auch für die coarse grains errichtet. deren
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