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VI, Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
h) illa bona que pater habuit in villa Blusme, prout litere inde confecte prote-
stantur.
3. Taleke (aus zweiter Ehe): 25 m. Rente ad tempora vite sue possidendas. Nach
ihrem Tode an die nächsten Erben.
0.St.B. 1354, Michaelis.
66) Auch dieser Zweig der Warendorp wurde mehrfach dadurch wider Willen zu
Grundeigentümern, daß die Rentschuldner den Rentgläubigern ihre mit Renten be-
lasteten Häuser freiwillig oder gezwungen zur Verfügung stellen, nur um die Verpflichtung,
die Renten zu zahlen, los zu werden, Davon später mehr.
57) Vgl. Anm. 70,
68) O.St.B. 1371 Martini: er erbt die Hälfte der Häuser Engelsgrube 22/24, die damals
ganz in sein Eigentum übergehen, und 2 Renten von je 4 m., im Gesamtwert von 160 m.
— Die Gesamterbschaft muß wesentlich größer gewesen sein.
59) Schröder, Hs. Marien-Quartier S. 619, Marien-Magdalenen- Quartier S. 477.
%) Ebenda Marien-Magdalenen-Quartier S. 451.
7) Ebenda S. 637.
72) Z.B. 1368, 1385, 1394, 1403. — Hs. Namenregister im St. Arch. Lübeck, bearbeite‘
von Prof. Frhr. von Lütgendorff.
7) St. Arch. Lübeck; Testament 1361, Juli 27. — Testamentsvollstrecker: dns. Tide-
mann Warendorp und die Brüder Eberhard und Johann Clingenberg.
74) Vgl. oben S. 189f.
7%) O.St.B. 1371 Nicolai.
2%) Vgl. Frensdorff, Hans. GbIll. Bd. 23, S. 343.
77) St. Arch. Lübeck, Testamente, 1380, September 20. — Testamentsvollstrecker‘
Ritter dns. Johann Tisenhusen, Ratsherr Bruno Warendorp und die Lübecker Bürger
Constantin Schoneke und Godeke Vrese. . .
78) St. Arch. Lübeck, Testamente, 1407, April 1. — Testamentsvollstrecker:; Ratsherr
Goswin Clingenberg, (Lücke), Gottschalk van Wickede und Marquard Vriborge.
79) Ztschr. f. Lüb. Gesch. Bd. V, S. 401, Nr. 53. .
80) Niederstadtbuch 1365, Cantate. — Vgl. auch M.U.B.Nr. 6329 (1343).
83ı) Das geht aus der Randnotiz zu einem Niederstadtbucheintrag des Jahres 1346
hervor. Hier erläßt Eberhard den Löschungsbefehl für eine auf den Namen seines Vaters
lautende Forderung. Drucke: M.U.B. Nr. 6652. Auf den dort abgedruckten dritten Ein-
trag bezieht sich der Vermerk: Everhardus filius suus jussit deleri istud.
82) Niederstadtbuch, 1357, Cosme et Damiani; Simonis et Jude.
83) „„quia unicum denarium non habeam, ad quem respectum habere valeam, deo teste“.
81) Das väterliche Wohnhaus Mengstraße 36 und das Haus Engelsgrube 46/48, das ihm
1354 O.St.B. Scolastica virg. wegen unbezahlter Rentenschuld zugefallen war. (0.St.B
1346, Judica und Martini).
%) Et juravit, quod ad sui necessitatem et debita persolvenda non habeat aliud plane
quidquam.
8) Über den Lübecker Großhändler im frühen 14. Jahrhundert — und einen solchen
hat es trotz der anders eingestellten herrschenden Literatur gegeben — vgl. jetzt unten
S. 217ff.
87) Über diese für das Verständnis unseres Büchleins wichtige Persönlichkeit — sie
steht zu unseren Schwägern sowohl als Kommittent wie als Kommissionär in mancherlei
Beziehungen — habe ich ganz Ausreichendes bisher nicht feststellen können, Herr
Professor Freiherr von Lütgendorff machte mich freundlicherweise auf einen Eintrag
bei Schröder, Hs. Mar.-Magd:-Quartier S. 25 und 27, aufmerksam, aus dem hervorgeht,
daß 1327 Ludolf de monte, burgensis de Brugis, durch seine procuratores die Grund-
stücke Fünfhausen 33 und 34 verkaufen läßt. Vorbesitzer der Häuser war Weßel de
monte: vielleicht hat Luder seinen Wohnsitz nach Brügge verlegt. Ob er aber zur Zeit