schreiten mußte. Als im Februar 1925 der eid—
genössische Abgabepreis seinen Höhepunkt erreicht
hatte und die Weltmarktpreise zurückgingen, nahmen
die Getreidebezüge der Mühlen derart 'ab, daß die
Getreideverwaltung beim Müllerverband Schritte
tun mußte.
Die eidgenössische Getreideverwaltung hält in fast
allen Handelsmühlen ständige Lager don Bundes—
weizen, aus denen die laufenden Zuteilungen an
die Müller gemacht werden. Dank dieser Einrich—
tung ist es den Müllern möglich, wenn sie wollen,
von der Hand in den Mund zu leben. Die Müller
berufen sich mit Recht darauf, es liege ganz in
der Ordnung der Dinge, daß sich Handel und
Industrie in Zeiten billigen Rohstoffangebots ein—
zudecken suchen, um, wenn die Rohstoffpreise steigen,
zuerst ihre eigenen Vorräte wieder aufzubrauchen.
Im übrigen beweise der Vorgang, daß ohne
Monopol in Zeiten sinkender Getreidepreise die
Mehlversorgung des Landes gefährdet werde, und
das Monopol gerade für solche Zeiten die Ver—
sorgung sicherflelle. Von den Monopolgegnern
wird demgegenüber darauf hingewiesen, daß in den
Ländern mit freier Getreidewirtschaft sinkende Ge—
treidepreise bisher die Mehlversorgung nicht in sicht⸗
barer Weise gefährden, und daß auch in der Schweiz
in der Vorkriegszeit die Müllerei auch in Baisse—
zeiten in der Versorgung des Landes niemals ver—
sagt habe 21).
Als ein Vorteil der bestehenden Einrichtungen
wird von deren Befürwortern hervorgehoben, daß
die Freilieferung des Getreides nach jeder schweizeri—
schen Bahnstation dem bei freier Wirtschaft un—
aufhaltbar sich vollziehenden Prozeß der Verlegung
des Schwergewichts der Mühlenindustrie nach den
Grenzorten Einhalt tue. Da der. größte Teil des
Getreidebedarfs aus dem Ausland gedeckt werde,
so hätten die Mühlen an den Grenzorten billigeres
BHetreide und infolgedessen billigeres Mehl, als die
inneren Gebiete der Schweiz. Diese Betriebe würden
Rurch Einführung des Kraftlastwagenbetriebes zur
Einsparung hoher Bahnfrachten ihren Vorsprung
verschärfen. Diese Verhältnisse zusainmen mit einer
rentablen Mehleinfuhr würde die Bildung großer
Müllereiwerke an den in Frage kommenden Grenz—
stellen erleichtern. Eine solche Gestaltung der
Müllerei sei aber geeignet, in bedeutendem“ Maße
die Wohlfahrt des Landes zu beeinträchtigen.?⸗)
Demgegenüber wird geltend gemacht, daß in der
Vorkriegszeit, in der sich die zu behauptende Vor—
zugsstellung von Großmühlen an den Grenzorten
hereits hätte auswirken können, von einer“ Ver—
legung des Schwergewichts der Müllerei nach den
Grenzorten noch nichts wahrzunehmen gewesen sei.
Eine Übersicht über die Verteilung der schweizeri—
schen Handelsmühlen im Jahre 191223) zeigt eine
ziemlich gleichmäßige Verteilung der Händels—
mühlen über das ganze Land. Eine besondere Kon—
zentration der Handelsmüllerei ist noch am ersten
2) 3 6guin. „Zur Getreide- und Monopolfrage“,
Seite
22) „Sicherung unserer Brotversorgung“, Brugg 1926,
Seite 28.
28) Dr. Béguin, „Zur Getreide- und Monopolfrage“,
Zürich 1925. Seite 20
n den Kantonen Bern und Zürich, also zentral—
jelegenen Gebieten, festzustellen. Zur Erklärung
vird darauf hingewiesen: Die Greuzmühlen seien
gegenüber den Inlandmühlen nur insoweit im Vor—
eil, als sie in der Nähe der Mühle guten Absatz
ür die Nebenprodukte, Kleie und Futtermehl,
inden. Das sei bei den Grenzmühlen, insbesondere
oweit es sich um Großstadtmühlen handele (Genf,
zasel), nicht der Fall. Müßten alle Mahlprodukte
rach dem Inland verfrachtet werden, so seien die
Zrenzmühlen im Nachteil, weil die Bahnfracht für
vetreide nach den Inlandsbezirken niedriger sei, als
zie Bahnfracht für Mahlprodukte. Vor dem Mo—
opol habe sich der Absatz der Mahlprodukte ganz
zatürlich gemäß den Frachtverhältnissen jeder ein—
elnen Mühle und unter möglichster Vermeidung
on Doppelfrachten geregelt. Seit Bestehen der
freilieferung des Getreides sei in dieser Beziehung
lles auf den Kopf gestellt worden. Wenn unter
en bestehenden Verhaͤltnissen die Inlandmühlen in
»en Grenzbezirken mit ihrem Mehl konkurrieren
önnten, so bedeute das nur, daß Frachten für Ge—
reide unwirtschaftlich ausgegeben und der Allge—
neinheit aufgebürdet würden. Es sei richtig, daß
»urch das Getreidemonopol und die Freilieferung
en kleineren Mühlen der Existenzkampf gegen die
vroßmühlen erleichtert werde; durch die bestehenden
kinrichtungen würde aber der Müller, der vor dem
Krieg Handelsmüller und Kaufmann war, zum
Lohn-⸗ und Kundenmüller herabgemindert.
1. Die in der Schweiz gemachten Erfahrungen und
ihre Anwendung auf deuische Verhaͤltniffe.
Das schweizerische Einfuhrmonopol für Brot—
jetreide hat es in den letzten Jahren ermöglicht,
er inländischen Landwirtschaͤft einen verhältnismäßig
tetigen Abnahmepreis sicherzustellen, der bei freien
Wirtschaft nicht zu erzielen gewesen wäre. Das
Monopol hat die örtlichen Preisunterschiede für
Brotgetreide ausgeglichen, die Haltung eines Vor—
ates ermöglicht, der den Landesbedarf für min—
estens drei Monate decken kann, und das Brot—
zetreide zu einem mäßigen und ziemlich gleich—
ʒleibenden Preis, der nicht allzuweit über den Preis
»es Auslandsgetreides auf freiem Markt hinaus—
sing, zeitweise sogar unter diesem Preis blieb, dem
berbrauch zugefuͤhrt. Diese günstigen Ergebnisse
egen die Frage nahe, ob die in der Schweiz ge—
roffenen Maßnahmen in Deutschland durchführbar
vären. Zur Beantwortung dieser Frage ist es not—
vendig, auf erhebliche Unterschiede in der Deckung
»es Landesbedarfs au Brotgetreide und in der Art
es Bedarfs in der Schweiz und in Deutschland
inzuweisen.
In der Schweiz besteht lediglich für Weizenbrot
zedarf. Der in verhältnismaäßig geringen Men—
jen im Lande selbst erzeugte Roggen verschwindet im
berbrauch als Zusatz zum Weszenmehl. Aus dem
Iusland wird Roggen nicht eingeführt. Die Schwie—
vigkeiten, die für die Brotversorgung Deutschlands
adurch entstehen, daß der Brotbedarf sich aus Be—
arf für Roggenbrot und Weizenbrot zu—
ammensetzt, daß das Verhältnis des einen Be⸗
arfs zum anderen sich verschiebt und daß das Ver—