fullscreen: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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hebungsform bedingter Übelstand ist, daß der dazio consumo in den 
kleineren Ortschaften vielfach dahin tendiert, den Charakter einer 
Gewerbesteuer anzunehmen, deren Überwälzung auf die Konsumenten 
unsicher ist. Auch ist die Steuer für die kleinen Geschäftsleute 
lästig. Diese Mängel hat man gewiß nicht verkannt, indessen ist es 
schwierig, eine Yerbrauchsbesteuerung in den kleinen Ortschaften in 
befriedigender Weise technisch durchzuführen. Ungangbar wäre der 
Weg, die Steuer bei dem Konsumenten direkt einzuheben. Nur die 
Geschäftsbetriebe lassen sich wirksam überwachen und kontrollieren, 
schon weil ihre Zahl relativ gering ist. Wollte man aber den dazio 
consumo auf alle Warenverkäufer, also mit auf die Grossisten aus 
dehnen, um auch die zahlungsfähigeren Schichten zu treffen, so stände 
diesem Verfahren das Bedenken entgegen, daß eine Doppelbesteuerung 
kaum immer zu vermeiden wäre, da die Grossisten regelmäßig nicht 
direkt an die Konsumenten, sondern an die Detaillisten ihre Waren 
absetzen. Der Konsum und nicht der Warenhandel soll belastet 
werden. 
3. Die Hauptbestandteile des gemeindlichen Oktroisystems 
sind: 1. Zuschläge zu den staatlichen dazi di consumo; 2. die eigent 
lichen kommunalen dazi di consumo (dazi proprii di consumo). 
Beide Arten begegnen in den geschlossenen wie in den offenen Ge 
meinden. 
Die Zuschlagsdazi treffen ausschließlich die mit den staat 
lichen dazi di consumo belasteten Yerbrauchsobjekte. Solche sind: 
Getränke, und zwar Weine 1 ), Most, Alkohol, Schnaps und Liköre; 
dann Fleisch und Schlachtvieh (Ochsen, Kühe, Kälber, Schweine, 
Pferde, Ziegen, Schafe, dann gesalzenes Fleisch, Schweineschmalz); 
ferner Eeis, Öle, Essig, Butter, Rindstalg, Zucker, Weintrauben (bei 
über 2 kg) und Rosinen 2 ). 
*) Auch die Weine und weinartigen Getränke, die einen nur geringen Grad 
Alkohol enthalten, wie vinello (aus Trestern hergestellt), mezzovino, posca, agresto 
sind daziopflichtig. 
2 ) Die gesetzlichen Höchstsätze der staatlichen dazi di consumo in den ver 
schiedenen Gemeindeklassen sind aus nachstehendem Tarife ersichtlich: 
Getränke: 
Einheit; 
I. 
Gemeindeklassen: 
II. III. 
Lire: 
IV. 
Wein und Essig 
hl 
7- 
6 — 
4- 
3,50 
Vinello, mezzovino, posca ed agresto 
» 
3,60 
2,50 
2,- 
1,75 
Most (nur in den comuni chiusi) „ 
A. Hoffmann, Kommunalbesteuerung in Italien. 
6,30 
4,50 3,60 
7 
3,15
	        
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