302 Zweiter Teil. Kandel. XV. Amtliche Kandelsvertretungen.
in seinen Räumen zum ersteninale die angesehensten Kaufleute der Stadt zusammen,
um über Wohl und Wehe ihres Gewerbes weise Zwiesprach zu halten. Durch die
steilen, winkeligen Straßen zwischen düsteren Klostermauern hindurch stiegen sie seitdem
jahraus, jahrein empor, um ihre eigenen Interessen gegen einander und gegen die des
Gemeinwesens abzuwägen. Denn sie wußten sehr gut, daß das Wohl des Platzes
mit dem Gedeihen der eigenen Kandlung ganz eng verknüpft war. Katte doch die
Kraft und der Stolz, welchen die Bürger aus dem Emporblühen ihrer überseeischen
Gewerbtätigkeit herleiteten, die Stadt allezeit stark und unabhängig erhalten, dergestalt,
daß sie noch 1524 den Lonneluble von Bourbon aufs Kaupt schlug und Keinrich
dem Vierten bis zum Jahre 1596 die Anerkennung versagte, zu einer Zeit, da dieser
Fürst für andere Gebiete der französischen Kerrschaft längst der „geliebte König"
geworden war.
Die Kandelsaristokratien der Städte haben sich gegen die emporsteigende Fürsten
macht nie und nirgends auf die Dauer behaupten können; sie waren eben Einzel
gebilde, denen der befruchtende nationale Untergrund fehlte. Aber daß sie eine Zeit
lang in hoher Blüte und Macht standen, verdanken sie in erster Linie ihren politischen
Einrichtungen, durch welche die Staatsleitung in die Kand derjenigen gelegt war, von
deren Unternehmungsgeist und Fleiß der heimische Wohlstand und Einfluß ausging,
in die Kand der großen Kandelsherren. Die Regierungen der großen freien Kandels
emporien, wie sic die Kansa in Deutschland aufwies, und wie sie in allen Kultur
ländern für eine Weile bestanden haben, waren von dynastischen Interessen unbeirrt,
schafften unmittelbar für das wirtschaftliche Leben ihrer Vaterstadt, entzogen demselben
gar keine oder nur geringe Kräfte für abseits liegende, sogenannte höhere politische
Zwecke und zeigten deshalb eine Macht, die zu der Größe ihrer Bevölkerungen und
ihrer Gebiete in sehr ungleichem Verhältnisse stand. Ansere freien Städte legen
Zeugnis davon ab, welche Stürme solche Llnmittelbarkeit der Interessen zu überdauern
vermag: ihr Wappenschild ist frei und selbstherrlich geblieben bis in die gegenwärtige,
jenen Tagen ganz fremde Zeit. Erst da, wo die Eifersucht der Patrizierherrschaft
innere politische Kämpfe heraufbeschwor, wo an die Stelle der gemeinsamen Interessen
das besondere Interesse gewisser Koterien und Gruppen trat, ging die Blüte solcher
Gemeinwesen verloren, und erst weit später, wenn der Anschluß an die Nation den
Ausgleich brachte und eine weise Fürsorge guter Fürsten zu Kilfe kam und Ersatz
bot, ist ein Teil des Glanzes wiedergekehrt.
In dem Augenblicke, in welchem die Unterwerfung Marseilles unter das fran
zösische Königsszepter vollendet war, etwa zur selben Zeit, als Ludwig XIV. ihre
Freibriefe zerriß, sah die intelligente Kaufmannschaft die Notwendigkeit, ihre Kandels
interessen — nun nicht mehr der sichtbare und unmittelbare Endzweck der Regierungs
tätigkeit — besonders zu vereinen und zu vertreten. Durch Beschluß vom 3. No
vember 1650 begründeten sie eine eigene öffentliche Körperschaft, welche aus 8 der
angesehensten Großkaufleute und aus 4 Vertretern bedeutender auswärtiger Kandlungs-
häuser gebildet war. Das war die erste Kandelskainmer in Europa. Sie hat,
einige Unterbrechungen abgerechnet, die durch die großen polittschen Umwälzungen
herbeigeführt wurden, bestanden bis auf den heutigen Tag; der glänzende Prachtbau
der Börse, welcher durch die Form des griechischen Tempels an die ältesten Tage der
alten Kellenenkolonie erinnert, und den die Kammer in den Jahren 1854—1860 auf
eigene Kosten aufführen ließ, gibt Kunde von ihrer Tättgkeit, welche seit der Eroberung
Algiers und der Eröffnung des Suezkanals den Glanz des neuen Marseille wesentlich
gefördert hat.
Die Interessen wirtschaftlicher Erwerbsgruppen scharten sich also zu besonderen
Vertretungskörpern zusammen, naturgemäß zuerst da, wo man intelligent genug war,
aus dem Wirrwarr ungezählter politischer Momente heraus die Notwendigkeit einer