50 3. Abschnitt. IB.
sätze ihrer Tarife nicht überschreiten dürfen, es möge ein sogenannter
Tarifplafond geschaffen werden, wurde abgelehnt. Mit Entschiedenheit
\st jedoch die Konferenz dafür eingetreten, daß die Regierungen un-
verzüglich Pläne ausarbeiten, um Stufe für Stufe die Zollschranken
aufzuheben oder zu ermäßigen, die dem internationalen Warenaus-
‘ausch schwere Hindernisse bereiten.
Zur Verwirklichung dieses Zieles empfiehlt die Konferenz. verschie-
dene Wege, Die Staaten hätten Handelsverträge zu schließen auf der
jrundlage und unter den Bedingungen, die in den Entschließungen der
Konferenz dargelegt sind. Die Staaten hätten sich zu enthalten, im
Wege von Kampftarifen oder Generaltarifen übertrieben hohe Zölle als
Verhandlungszölle in Kraft zu setzen. Der Völkerbundrat könnte das
Wirtschaftskomitee beauftragen, bei den in Betracht kommenden Staa-
len eine weitergehende Aktion einzuleiten mit dem Ziele, dieselben
zu einer vernünftigen Behandlung des Warenaustausches zu ermutigen,
indem die Hindernisse beseitigt oder vermindert werden, die über-
Iriebene Zollsätze dem Welthandel in den Weg stellen.
Die Endergebnisse ihrer handelspolitischen Stellungnahme hat die
Konferenz auf eine eingehende Untersuchung der Ursachen der heuti-
gen Lage und auf eine treffende Kritik derselben aufgebaut. Die pri-
mären Ursachen waren die außerordentlichen Verhältnisse
der Nachkriegszeit. Die ‚Verknüpfung zwischen Geldwesen und
auswärtigem Handel, die Wirkung der zerrütteten Währungsverhält-
nisse auf den auswärtigen Handel und auf die auswärtige Handelspoli-
ik waren von dauernderer Natur als die Ursache, die ihnen zugrunde
‚ag. Die Währungsschwankungen sind zum größten Teile verschwun-
len; die ihnen gegenüber ergriffenen zolltarifarischen und anderen
Maßnahmen sind noch nicht völlig beseitigt. Eine weitere Ursache der
1eutigen Lage kann erblickt werden im Bestreben gewisser Länder,
lurch Zollschutz alte oder neugeschaffene Industrien in
einem Umfange aufrecht zu erhalten, in dem sie sonst nicht bestehen
könnten. Der Drang nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit liegt diesen
Bestrebungen zugrunde. Die Konferenz stellt aber fest, daß dieser
Anspruch auf „Autarkie‘“ notwendigerweise eite]l isf, wenn Ausdeh-
aung, natürliche Hilfsquellen, wirtschaftliche Kräfte oder geographi-
sche Lage des betreffenden Landes ihn nicht rechtfertigen. Im Urteile
ler Konferenz gibt es nur sehr wenig Länder in der Welt, die in der
Lage sind, ihn zu rechtfertigen. Trotzdem darf diese verfehlte In-
Justriepolitik als Hauptursache des übertriebenen Zollschutzes gelten.
Neben ihr werden zur Begründung der hohen Tarife fiskalische
Interessen vorgeschoben, die ebensowenig motiviert sind. Von den
übrigen Gründen, die zur Rechtfertigung der überhohen Tarife ange-
führt werden, erwähnen die Konferenzbeschlüsse noch zwei: die der
nationalen Verteidigung und die der Bevölkerungspoli-
tik. Während die ersteren den Zweifel aufkommen lassen, ob es sich
in ihrem Falle nicht bloß um rein wirtschaftliche Ziele handelt, scheint