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bachskörper bilden, von welchem die, Abtrennung erfolgte und
nachdem eine jede einzelne Hypothek zur Sicherstellung der gan
zen Forderung dient, ist es offensichtlich, dass der Werth der 1 Par
zellen durch den Werth des auf dieselben einverleibten Pfand
rechtes absorbirt wird und sich daher für die Parzellen kein Käu
fer findet.
Das Institut des Rentengutes ermöglicht die Beseitigung die
ses Hindernisses, nachdem der Kapitalwerth der Rente des Ren
tengutes in allen jenen' Fällen zur Deckung des von derf Hypothek
abgetrennten Tlieiles dient, in welchem 1 Rentengüter durch Ab
trennung von verschuldeten Grumjdlbuchskörpern errichtet wer
den. Der Tabulargläubiger erhält den Gegenwerth der zur Grün
dung eines Rentengutes abgetrennten Parzelle in der kapitalisir-
ten Rente und somit kann sein Interlesse, lafs materiell gesichert
betrachtet werden, weshalb bei der gesetzgeberischen Regelung
des Rentengutes bestimmt werden soll, dass ein jeder Hypo
thekarei genthümer berechtigt sei, einzelne Parzellen seines Gu
tes lajuch gegen den Willen seiner Tabulargläubiger lastenfrei;
abzutrennen und dieselben gegen eine Rente zu verkaufen, falls
hiedurch das Interesse des Tabularjgläubjgers nicht gefährdet
wird. Und dies ist dann der Fall, wenn der festgesetzte Kauf
preis, beziehungsweise der Kapitalbetrag der Rente den Werth
des ab getrennten GruindjstüpJkete erreicht.
Diese, im Interesse der lastenfreien Abtrennuiug erforderliche
gesetzgeberische Verfügung ist darum nothwendig, weil die Grün
dung von Rentengütem im Wege der Abtrennung von verschuldeten
Grundstücken von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Hie
durch wird die Regenerirung des verschuldeten Grundbesitzers er
möglicht, denn nachdem er die ab getrennten Theile seiner Liegen
schaft gut verwerthet lnR, kann er die auf seinem nach der Abtren
nung verbleibenden Gute haftenden Schulden abtragen, sein Gut
ökonomischer, intensiver bewirtschaften, melioriren, sein im Ver
hältnisse zu den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu grosses
Gut, seinem Betriebskapital entsprechend verkleinert, rationeller
gestalten. All dies ist ihm dadurch ermöglicht, dass er einen, Theil
seines Gutes durch bücherliche Abtrennung schuldenfrei veräus-
sert und den Wierth des Grundstückes von der zwischen den, Käufer
und (dein* Verkäufer tretenden' Renfenbank inj Barem! ausgezahlt
erhält. Mit der Errichtung eines Rentengutes durch Abtrennung
eines Theiles des Gutes kann der Begründerl auch den Zweck ver
folgen, auf den verbleibenden Theil seines Gutes kleine Grund
besitzer anzusäedeln, die ihre Arbeitskraft, insofeme die Bearbei
tung ihrdr kleinen Wirtschaft dieselbe vollständig nicht in An