Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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bachskörper bilden, von welchem die, Abtrennung erfolgte und 
nachdem eine jede einzelne Hypothek zur Sicherstellung der gan 
zen Forderung dient, ist es offensichtlich, dass der Werth der 1 Par 
zellen durch den Werth des auf dieselben einverleibten Pfand 
rechtes absorbirt wird und sich daher für die Parzellen kein Käu 
fer findet. 
Das Institut des Rentengutes ermöglicht die Beseitigung die 
ses Hindernisses, nachdem der Kapitalwerth der Rente des Ren 
tengutes in allen jenen' Fällen zur Deckung des von derf Hypothek 
abgetrennten Tlieiles dient, in welchem 1 Rentengüter durch Ab 
trennung von verschuldeten Grumjdlbuchskörpern errichtet wer 
den. Der Tabulargläubiger erhält den Gegenwerth der zur Grün 
dung eines Rentengutes abgetrennten Parzelle in der kapitalisir- 
ten Rente und somit kann sein Interlesse, lafs materiell gesichert 
betrachtet werden, weshalb bei der gesetzgeberischen Regelung 
des Rentengutes bestimmt werden soll, dass ein jeder Hypo 
thekarei genthümer berechtigt sei, einzelne Parzellen seines Gu 
tes lajuch gegen den Willen seiner Tabulargläubiger lastenfrei; 
abzutrennen und dieselben gegen eine Rente zu verkaufen, falls 
hiedurch das Interesse des Tabularjgläubjgers nicht gefährdet 
wird. Und dies ist dann der Fall, wenn der festgesetzte Kauf 
preis, beziehungsweise der Kapitalbetrag der Rente den Werth 
des ab getrennten GruindjstüpJkete erreicht. 
Diese, im Interesse der lastenfreien Abtrennuiug erforderliche 
gesetzgeberische Verfügung ist darum nothwendig, weil die Grün 
dung von Rentengütem im Wege der Abtrennung von verschuldeten 
Grundstücken von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Hie 
durch wird die Regenerirung des verschuldeten Grundbesitzers er 
möglicht, denn nachdem er die ab getrennten Theile seiner Liegen 
schaft gut verwerthet lnR, kann er die auf seinem nach der Abtren 
nung verbleibenden Gute haftenden Schulden abtragen, sein Gut 
ökonomischer, intensiver bewirtschaften, melioriren, sein im Ver 
hältnisse zu den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu grosses 
Gut, seinem Betriebskapital entsprechend verkleinert, rationeller 
gestalten. All dies ist ihm dadurch ermöglicht, dass er einen, Theil 
seines Gutes durch bücherliche Abtrennung schuldenfrei veräus- 
sert und den Wierth des Grundstückes von der zwischen den, Käufer 
und (dein* Verkäufer tretenden' Renfenbank inj Barem! ausgezahlt 
erhält. Mit der Errichtung eines Rentengutes durch Abtrennung 
eines Theiles des Gutes kann der Begründerl auch den Zweck ver 
folgen, auf den verbleibenden Theil seines Gutes kleine Grund 
besitzer anzusäedeln, die ihre Arbeitskraft, insofeme die Bearbei 
tung ihrdr kleinen Wirtschaft dieselbe vollständig nicht in An
	        
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