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kulturfähigen Landes bleiben sollte, hatte der Gutsherr das Recht, die
Landstücke bei den Bauern «abzuschneiden» mit der Bedingung aber,
dass diesen nicht weniger als die Hälfte des minimalen Anteiles bleiben
sollte. Von allen diesen Beschränkungen blieben die übrigen Bauern
kategorien befreit.
Durch die Reform vom Jahre 1861 wurde auch eine Bauernkategorie
gebildet, aus der sich die ganze Zeit nach der Reform das ländliche
Proletariat rekrutierte. Dies waren die sog. «Darstweniki» (Schenkungs
bauern). Die Bedingungen für die Bildung dieser Bauernkategorie waren
folgende: Dem Gutsherrn war das Recht gegeben, den Bauern ein
gewisses Stück Land ohne irgend welche «Ablösungszahlung» zu
«schenken». Nach dem Gesetz vom 19. Februar 1861 sollte dieses
geschenkte Landstück nicht weniger als 1 / i des höchsten Anteiles betragen.
Der Gutsherr gab gern solche «geschenkte», oder wie man sie später
nannte «Bettellandstücke» her, da er sich dadurch von der Pflicht, den
Bauern einen normalen Anteil zu geben, befreite. Die Bauern hatten
das Recht, auf solche Landstücke zu verzichten, doch nur während der
ersten neun Jahre nach der Reform. Mit dem Ablauf dieser Frist nur
unter bestimmten Voraussetzungen. Es stellte sich heraus, dass dadurch
ein gewisser Teil von gutsherrlichen Bauern vollständig an ihre Boden
schollen gefesselt war. Der Gutsherr bekam dadurch ihm stets zur
Verfügung stehende einheimische Arbeitskräfte.
Die durchschnittliche Scholle pro Hof und pro Kopf betrug auf
Grund des Gesetzes vom Jahre 1861 in Dess.
(Tabelle XXIII)
bei den gutsherrlichen bei den Apanagen- und
Bauern: staatsherrlichen Bauern :
pro 1 Hof
pro Kopf der
männlichen
pro 1 Hof
pro Kopf der
männlichen
Bessarabien
Bevölkerung
15,7
Bevölkerung
8,8
Cherson
7,1
3,5
14,0
7,0
Taurien
11,4
5,1
21,4
8,9
Ekaterinoslaw
5,5
2,7
16,0
6,9
Was die
verschiedenen
Schollengrössen
anbetrifft, so
wird die von
Anfang an bestehende Ungleichheit durch die folgenden Zahlen bewiesen.
Die Zahl der Bauern aller Kategorien (in Prozenten), die Land zugeteilt
bekommen hatten, wird von der damaligen Regierungskommission unter
folgende Kategorien geteilt: