jammenlegunasplan verfaßt und über alle Einwendungen
entjchieden ijt, wird die Zujammenlequng ohne weitere
abjtimmung durchgeführt, und es genügt in den meijten
Ländern für den Antrag jhon ein Drittel der Eigentümer,
wenn diefe die Hälfte des Katajtralreinertrages
repräfjentieren. Allein aud) dieje Reform ijt ohne größere
Erfolge aeblieben.
7. Wirkungen der öfterreichifhen Kommafjationsgejeke.
Bis zum Ende des Jahres 1924 find auf dem Gebiete
des heutigen Öfterreih von den Beteiligten überhaupt nur
225 Anträge auf Zujammenlegungen geftellt worden, im
Laufe von 40 Jahren find nur 14 Zufjammenlequngen mit
einer Gefjamtfläcdhe von 98.921 Hektar abgejclojjen und
durchgeführt worden, das find nur 19 Prozent der oberwähnten
zufjammenlegungsbedlirftigen 7323 Gemeinden
des heutigen Öfterreih (ohne das Burgenland).
Für die "einzelnen Länder find die entjpredhenden
Zahlen die folgenden:
N a n QD
Aammene !, 3091 der
eannas= ‚eantragten
1egung$- | Bufjammen
„zdürftigen | Jegungen
Bemeinden
Diederöfterreich . .
Oberöfterreich . . .
Salzburg. . ...
Steiermark +...
Kärnten . . .
Cirol .. ..
Uorarlberg . -
Zulammen. .! 7323
126
36
11 |
27
20
7
{
995 |
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durch
zeführten
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Der
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legungS»
edüritigen
Memeinder
;yläche der
Zufammenlegungen
in Hektar
3:8 90.449
1°6 5.046
2:8 535
06 | 1.901
“0 772
0:4 169
2:4 ‘49
19 | 98.921
In keinem einzigen Lande ift alfjo aud nur ein
nennenswerter Teil der zujammenlegunasbedürftigen Gemeinden
kommajffiert worden.
Der volljtändige Mikerfola der öfterreichijhen Gejeßgebung
in quantitativer Binjicht ijft um fo mehr 3u bedauern,
als in den wenigen Fällen, in denen es tatjächlich
zu Zufjammenleaungen gekommen ift, diefe aualitativ
IK