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Dienstpflicht ist ein Opfer, welches der Staat von allen Staats—
bürgern verlangt.
Dem deutschen Volk ist die Auferlegung der Wehr—
dienstpflicht durch das Diktat von Versailles ver—
veigert. Der deutsche Staat legt also seinen Bürgern
dieses Opfer nicht auf, welches andere Staaten fordern.
Anseiner Stelle fordert der Volksstaat die Auferlegung
eines Opfers in Form einer Volksdienstpflicht.
Der Zweck dieser Volksdienstpflicht ist Werte schaffende Arbeit
der Jugend für das Volksganze und den Staat. Da die deutsche
Wirtschaft die Vermögenswerte nicht schaffen kann, deren Staat und
Bolk bedürfen, sieht der Volksstaat mit der Volksdienstpflicht die Mobil⸗
machung der Kräfte für den Staat vor.
Die Organisation der Volksdienstpflichtigen
Jeder gesunde Deutsche ist nach den allgemeinen
Begriffen der früheren allgemeinen Heeresdienst-
pflicht volksdienstpflichtig.
Diese Volksdienstpflicht dauert zwei Jahre. Unter Zugrundelegung
der allgemeinen Rekrutierungsverhältnisse wird sich also annähernd
eine Million junger Deutscher dauernd unter Dienstpflicht befinden.
Bei Neuaufbau dieser Volksdienstpflicht ist es nicht möglich, diese große
Zahl von Dienstpflichtigen auf einmal einzuberufen. Erfahrungen
nmüssen gesammelt werden. Der ganze Organisationsapparat einer
solchen Organisation muß erst geschaffen werden. Es ist daher not—
vendig, die Dienstpflicht zunächst in kleinerem Rahmen durchzuführen,
um sie später in allgemeine Volksdienstpflicht umzuwandeln.
Ein Führerkorps von Fachleuten muß herangezogen
werden. Die Schaffung dieses Führerkorps besteht in
der Schaffung eines neuen Berufes.
Technische Fachleute für die überwachung der von den Volksd ienst⸗
oflichtigen zu leistenden Arbeiten müssen herangezogen werden. Ein
Verwaltungsapparat muß geschaffen werden. Diese Armee der Arbeit
braucht ebenso ihre Organisation und Verwaltung wie ein Kriegsheer.
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