Full text: Zusammenstellung der Anträge von Mitgliedern des Deutschen Industrie- und Handelstages (Industrie- u. Handelskammern) zum neuen Reichszollgesetz

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coinem Bedürfnis ontsprochen. 
(85 21, Absatz 3 und 48 Absatz 2.) 
Frankfurt: Ein hiosiger Kaffeocimportoeur bezicht Rohkaffoo 
unmittclbar aus dom Auslande und bringt ihn auf soir 
Privattecilungslager o.a.M. Er sotzt suıdann Kaffee 
sowohl nach dom hiesigen Platz als auch nach aus- 
wärts ab. Während cs ihm möglich ist, für dic Son- 
jungen, dic nach auswärts gehon, cinen Zollbegleit- 
schein II in Anspruch zu nehmen, dor os seinem Kunden 
ormöglicht, für dic Zollbeträge Stundung zu erhal- 
ton, bestcht diocse Möglichkeit für den Absatz von 
Kaffco nach dom hiocsigen Platze nicht. (Anm. @. 
Hocrausg, Dios orgibt sich aus $ 21 letzter Absatz ung 
$ 48, Absatz 2 der Z.B.0.). Dic auswärtigen Kunden 
sind somit im Gonuss ciner Vorgünstigung, dio den 
am Platzo Ansassigon nicht gewährt werden kann, Bei 
dor allgemeinen Kapitalknappheit und bei den hohen 
Zollboträgen, dic boi Kaffcoc (und andoreon Waren) in 
Frage kommen, sind allc Kaffccabnchmer darauf bedacht 
Stundung dor Zollbeträge in Anspruch zu Nnchmen, und 
cs ontspräche nu@ cinoem Grundsatz der Gorcochtigkoit, 
nicht dem cinen lodiglich als formalen Gründen das 
vorzucnhthalten, was dem andern ohne woiteroes gonchmigt 
Wird, 
6.4 l_g_o_b_äh_r_o_n_e_r d_B_u_N_8_._ 
Lahr: Es ist zu fordorn, dass für doutschosInlands- 
gut, das auf Froigutsvorzecichnis oder Doklarations- 
schein über dic Strecke Kehl-Maxau cdor Maxau-Kehl 
abgofortigt wird, dic Zollüberwachungsgebühren, dio 
an sich übrigens recht hoch sind, in Wogfall kommen. 
„L_uf_t_y_o_r_k_o_h_r_._ 
ESSCh: Das VZG. onthält keinc Bostimmungen über den 
Luftverkehr; diocs ist cin Mangel, dem in dor neuen 
Zollgesotzgebung unter allen Umständen abgeholfen 
werden muss,
	        
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