Full text: Zusammenstellung der Anträge von Mitgliedern des Deutschen Industrie- und Handelstages (Industrie- u. Handelskammern) zum neuen Reichszollgesetz

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= Blatt 
ce) Die Befristung des Rechts des Zollschuld 
ners, sich über eine zu hohe Zollfestsetzung 
zu beschweren oder die Festsetzung von Zolldr- 
stattungen und Zollvergütungen auf Grund von 
Ausfuhrabfertigungen zu verlangen, ergibt sich 
aus 8 217, 230 und 231 AO. 
4) Die Verjährung des Rechts des Beteilig- 
ten, die Herauszahlung des Zolles oder des 
7ollunterschiedes zu verlangen, wenn seine Zol}3 
beschwerde als begründet anerkannt worden ist, 
oder die Auszahlung der Zollerstattung oder 
der Zollvergütung zu fordern, nachdem sein 
Anspruch hierauf auf Grund der erteilten Aus- 
fuhrabfertigung festgestellt worden ist, ist 
in 55 128 ff. AO, geregelt. . + + + + 
Neuss: Zollnachforderungen sollen nur innerhalb 
eines Jahres nach Entstehung der Zollforderung 
möglich sein. . . + - 
S$ 22 Abs,_4 (spezielle_Deklarationen). 
Köln: In der speziellen Deklaration ist die Art 
und Beschaffenheit der Ware in der Regel nur 
nach Sprachgebrauch oder Handelsübung, indes- 
sen so genau zu bezeichnen, dass alle für die 
Zollbehandlung massgebenden, nicht ohne wei= 
teres erkennbaren Markmale entnommen werden 
können. Die Forderung der Anmeldung nach den 
Benennungen des Tarifs unter Angabe von Nummer 
und Zollsatz soll dagegen erhoben werden 
können, wenn die Ware auS einem Lande eingeht, 
ias seinerseits bei der Wareneinfuhr diese 
Angaben obligatorisch fordert. In diesem Fal- 
le ist es dem Verfügungsberechtigten gestattet 
vor Abgabe der Zolldeklaration die unter Zoll 
kontrolle gestellten Waren auf eigene Kosten 
and Gefahr zu untersuchen oder durch einen 
Berollmächtigten untersuchen zu lassen. ..- 
AO 
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