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ce) Die Befristung des Rechts des Zollschuld
ners, sich über eine zu hohe Zollfestsetzung
zu beschweren oder die Festsetzung von Zolldr-
stattungen und Zollvergütungen auf Grund von
Ausfuhrabfertigungen zu verlangen, ergibt sich
aus 8 217, 230 und 231 AO.
4) Die Verjährung des Rechts des Beteilig-
ten, die Herauszahlung des Zolles oder des
7ollunterschiedes zu verlangen, wenn seine Zol}3
beschwerde als begründet anerkannt worden ist,
oder die Auszahlung der Zollerstattung oder
der Zollvergütung zu fordern, nachdem sein
Anspruch hierauf auf Grund der erteilten Aus-
fuhrabfertigung festgestellt worden ist, ist
in 55 128 ff. AO, geregelt. . + + + +
Neuss: Zollnachforderungen sollen nur innerhalb
eines Jahres nach Entstehung der Zollforderung
möglich sein. . . + -
S$ 22 Abs,_4 (spezielle_Deklarationen).
Köln: In der speziellen Deklaration ist die Art
und Beschaffenheit der Ware in der Regel nur
nach Sprachgebrauch oder Handelsübung, indes-
sen so genau zu bezeichnen, dass alle für die
Zollbehandlung massgebenden, nicht ohne wei=
teres erkennbaren Markmale entnommen werden
können. Die Forderung der Anmeldung nach den
Benennungen des Tarifs unter Angabe von Nummer
und Zollsatz soll dagegen erhoben werden
können, wenn die Ware auS einem Lande eingeht,
ias seinerseits bei der Wareneinfuhr diese
Angaben obligatorisch fordert. In diesem Fal-
le ist es dem Verfügungsberechtigten gestattet
vor Abgabe der Zolldeklaration die unter Zoll
kontrolle gestellten Waren auf eigene Kosten
and Gefahr zu untersuchen oder durch einen
Berollmächtigten untersuchen zu lassen. ..-
AO
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