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5$_108 bis 110 _(Privatlager,fortlaufende
Konten).
Köln: Väreinfachung der Bestimmungen über
Privatlager (Zolleigenlager) unter Beseitung
der fortlaufenden Konten, die dem Begriff
ler Zolleigenlager zuzurechnen sein sollen..
S$_ 113 (Inländische Rückwaren).
Düsseldorf: Die Förmlichkeiten für die zollfreie
Ablassung beim Eingang von Rückwaren sind auf
ein Mindestmäss zu beschränken: i.i...
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Köln: Die Vorschrift ist so zu fassen,dass
ein Rechtsanspruch auf zollfreie Ablassung
von Rückwaren, die aus dem freien Inlands-
verkehr versandt werden, besteht. Hierbei
ist kein Unterschied zu machen gwischen ver-
einsländischen Erzeugnissen und ausländische:
Waren, die durch Verzollung in Deutschland
nationalisiert War®lN. or0000 0000000 00ER
Lahr: Rückwaren sollen zollfrei gelassen
worden, ohne dass die Beschränkung besteht,
dass sie bei Wiedereingang in Deutschland
am Produktionsort selbst oder dem für diesen
zuständigen Zollamte vorgeführt werden müs -
BOle 044454 EHRE EHEEHEEEKENEEFE EEE EN
Mannheim: Vereinsländische Erzeugnisse, die nach
lem Auslande gesandt waren und von dort zu=
rückkummen, sind bei nachgewiesener Identi=
tät zollfrei zu belassen; die zollfreie Ab-
lassung ist hierbei nicht mehr von dem Vor=
liegen bestimmter Kriterien abhängig zu
MACHEN. 00000000 0000000008 000000848 L 80000004
Weimar: Zollfreiheit wird ganz allgemein ge-
fordert, wenn der Nachweis des inlündischen
Ursprungs geführt wird. Es soll gleichgültig
Sein, aus welchem Grunde die Ware zurück-
kommt; auch soll sie im Ausland den Besitzer
wechseln können. ....
Begründung
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