Full text: Zusammenstellung der Anträge von Mitgliedern des Deutschen Industrie- und Handelstages (Industrie- u. Handelskammern) zum neuen Reichszollgesetz

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5$_108 bis 110 _(Privatlager,fortlaufende 
Konten). 
Köln: Väreinfachung der Bestimmungen über 
Privatlager (Zolleigenlager) unter Beseitung 
der fortlaufenden Konten, die dem Begriff 
ler Zolleigenlager zuzurechnen sein sollen.. 
S$_ 113 (Inländische Rückwaren). 
Düsseldorf: Die Förmlichkeiten für die zollfreie 
Ablassung beim Eingang von Rückwaren sind auf 
ein Mindestmäss zu beschränken: i.i... 
* 8 | 
Köln: Die Vorschrift ist so zu fassen,dass 
ein Rechtsanspruch auf zollfreie Ablassung 
von Rückwaren, die aus dem freien Inlands- 
verkehr versandt werden, besteht. Hierbei 
ist kein Unterschied zu machen gwischen ver- 
einsländischen Erzeugnissen und ausländische: 
Waren, die durch Verzollung in Deutschland 
nationalisiert War®lN. or0000 0000000 00ER 
Lahr: Rückwaren sollen zollfrei gelassen 
worden, ohne dass die Beschränkung besteht, 
dass sie bei Wiedereingang in Deutschland 
am Produktionsort selbst oder dem für diesen 
zuständigen Zollamte vorgeführt werden müs - 
BOle 044454 EHRE EHEEHEEEKENEEFE EEE EN 
Mannheim: Vereinsländische Erzeugnisse, die nach 
lem Auslande gesandt waren und von dort zu= 
rückkummen, sind bei nachgewiesener Identi= 
tät zollfrei zu belassen; die zollfreie Ab- 
lassung ist hierbei nicht mehr von dem Vor= 
liegen bestimmter Kriterien abhängig zu 
MACHEN. 00000000 0000000008 000000848 L 80000004 
Weimar: Zollfreiheit wird ganz allgemein ge- 
fordert, wenn der Nachweis des inlündischen 
Ursprungs geführt wird. Es soll gleichgültig 
Sein, aus welchem Grunde die Ware zurück- 
kommt; auch soll sie im Ausland den Besitzer 
wechseln können. .... 
Begründung 
| Blatt 
71 
72 
7 
D 
72 
74
	        
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