fullscreen: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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haben, ein anderes Verfahren angewendet. Sie haben alle 
Konsequenzen aus ihrem Vorgehen gezogen und den Posten 
Aktienkapital einfach aus ihrer Bilanz gestrichen, sie 
fuhren denselben nur noch als «Memoire» an, was im 
Grunde genommen nichts anderes besagen will, als dass 
die Gesellschaft auf die berechtigten und gesetzlich ge 
schützten Interessen der Gläubiger bei Aufstellung der 
Bilanz Rücksicht zu nehmen gewillt ist. Sie haben infolge 
dessen an den Aktiven besondere Abschreibungen 1 ) in der 
Höhe des amortisierten Grundkapitals vorgenommen. 
Was die Amortisation selbst betrifft, so sind hierbei 
verschiedene Systeme angewandt worden. Die Äufnung 
eines Amortisationsfonds bis er die Höhe des Grundkapitals 
erreicht hat, um alle Aktien auf einmal zu amortisieren 2 ) 
ist nicht ratsam 15 ). Man hat es meist vorgezogen, die zur 
Amortisation bestimmten Beträge sogleich den Aktionären 
auszubezahlen. Am gerechtesten wäre es, wenn diese 
Summen gleichmässig an alle Aktionäre verteilt würden, 
so dass ein jeder zu seiner Dividende noch den ihm ge 
bührenden verhältnismässigen Anteil an der Amortisations 
quote erhielte und so in die Lage versetzt würde, für sich 
') Cf. Sträuli, 1. c., 75. 
2 ) Das kann hie und da Vorkommen, wenn die Gesellschaft 
unerwartet grosse Gewinne macht, z. B. bei der Schokoladenfabrik 
F. L. Cailler, welche Gesellschaft im Jahre 1900 gegründet wurde 
durch Umwandlung der Kommanditgesellschaft Cailler & Cie. in 
eine Aktiengesellschaft. Das ursprüngliche Kapital betrug eine 
Million, eingeteilt in 2000 Aktien ä Fr. 500. 1903 wird es verdoppelt, 
indem jeder Aktionär eine neue Aktie unentgeltlich erhält. 1904 
wird das Kapital auf drei Millionen gebracht durch Emission von 
2000 neuen Aktien zum Kurse von Fr. 2000. Die Emissionsprämie 
von Fr. 1500 wurde zur Amortisation der nun vorhandenen 6000 
Aktien verwendet. Es wurden sodann für jede amortisierte Aktie 
von Fr. 500 fünf Genussaktien verabfolgt, im ganzen 30,000. Die 
Zahl der Aktien wurde auf 50,000 erhöht, indem die Genussscheine 
gemäss einer Bestimmung der Statuten in Genussaktien umgewandelt 
wurden. 
3 ) Fuhrmann, 1. c., 27.
	        
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