fullscreen: Die Volkswirthschaftslehre

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§ 5. 6. 7. Güter. Erlangung derselben. 
Grlnngung der Güter. 
§ 6. 
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sind, immer wieder erneuert werden müssen, lassen sich sonach 
keineswegs beliebig und noch weniger mühelos erlangen, 
während Jeder doch lediglich diejenigen zur Befriedigung 
seiner Bedürfnisse verwenden kann, über die er ausschließlich 
oder wenigstens gemeinschaftlich mit Anderen zu verfügen 
vermag. 
Unter den inneren Gütern sind diejenigen, welche der Mensch 
angeboren erhält, z. B. natürliche Anlagen re., überhaupt nicht 
beliebig, und andere, z. B. Kenntnisse, erlernt sein wollende 
Leistungsfähigkeiten re., die unter Beschwerde mit Hilfe der Außen 
welt errungen werden müssen, nicht mühelos zu erlangen. 
Von den äußeren Gütern hingegen Pflegen neben denjenigen 
freien, die sich nicht überall in der begehrten Beschaffenheit dar 
bieten, oder den Menschen ipcht ohne vorgängige Bemühung, 
z. B. Aussuchen, Einsammeln re., verfügbar werden, alle be 
schränkt zugänglichen gleichfalls weder beliebig noch mühelos er 
langbar zu sein. 
Ueber die Mehrzahl der äußeren Güter erlangt der sie 
Bedürfende vielmehr nur 'dadurch Verfügung, daß er sich 
dieselben entweder durch eigene Anstrengungen unmittelbar 
beschafft oder von Anderen mittelbar verschafft, und somit 
auf diese ober jene Weise erwirbt, d. h. mit Aufopferung 
von Mühe und anderen Gütern verfügbar macht. 
8 7. 
Unmittelbar nun sind äußere Güter überhaupt nur be 
schaffbar: einerseits durch Oe en pati on, Entnehmung und 
Aneignung freiwilliger Naturgaben, d. h. in der Natur ohne 
menschliches Zuthun entstandener Befriedigungsmittel, und 
andererseits durch Produrti on, Hervorbringung neuer 
Güter vermittelst menschlichen Zuthuns.
	        
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