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§ 5. 6. 7. Güter. Erlangung derselben.
Grlnngung der Güter.
§ 6.
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sind, immer wieder erneuert werden müssen, lassen sich sonach
keineswegs beliebig und noch weniger mühelos erlangen,
während Jeder doch lediglich diejenigen zur Befriedigung
seiner Bedürfnisse verwenden kann, über die er ausschließlich
oder wenigstens gemeinschaftlich mit Anderen zu verfügen
vermag.
Unter den inneren Gütern sind diejenigen, welche der Mensch
angeboren erhält, z. B. natürliche Anlagen re., überhaupt nicht
beliebig, und andere, z. B. Kenntnisse, erlernt sein wollende
Leistungsfähigkeiten re., die unter Beschwerde mit Hilfe der Außen
welt errungen werden müssen, nicht mühelos zu erlangen.
Von den äußeren Gütern hingegen Pflegen neben denjenigen
freien, die sich nicht überall in der begehrten Beschaffenheit dar
bieten, oder den Menschen ipcht ohne vorgängige Bemühung,
z. B. Aussuchen, Einsammeln re., verfügbar werden, alle be
schränkt zugänglichen gleichfalls weder beliebig noch mühelos er
langbar zu sein.
Ueber die Mehrzahl der äußeren Güter erlangt der sie
Bedürfende vielmehr nur 'dadurch Verfügung, daß er sich
dieselben entweder durch eigene Anstrengungen unmittelbar
beschafft oder von Anderen mittelbar verschafft, und somit
auf diese ober jene Weise erwirbt, d. h. mit Aufopferung
von Mühe und anderen Gütern verfügbar macht.
8 7.
Unmittelbar nun sind äußere Güter überhaupt nur be
schaffbar: einerseits durch Oe en pati on, Entnehmung und
Aneignung freiwilliger Naturgaben, d. h. in der Natur ohne
menschliches Zuthun entstandener Befriedigungsmittel, und
andererseits durch Produrti on, Hervorbringung neuer
Güter vermittelst menschlichen Zuthuns.