Der englische Imperialismus.
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seits die Lieferung der für seine Industrie erforderlichen Rohstoffe und
Lebensmittel gewährleistet werden.
Wie weit eine derartige Abgrenzung der Interessensphären zu gehen
vermag, zeigt das britisch-französische Abkommen über Zentralafrika
vom 14. Juni 1898 (S t r u p p, 1. Ergänzungsheft 61). Darin verpflichtet
sich jeder Yertragsteil überhaupt „jede politische Aktion“ in
den Interessensphären des anderen zu unterlassen. Es wurde wechsel
seitig nicht nur auf den Gebietserwerb, sondern auch auf den Abschluß
von Verträgen, auf den Erwerb von Protektoratsrechten, ja überhaupt
auf die Hinderung oder Bestreitung des Einflusses des anderen in dessen
Interessengebiete verzichtet.
Auf dieser durch den Erwerb geschlossener Einflußgebiete und Protek
torate geschaffenen Grundlage strebt England einerseits die wirtschaft
liche Vereinigung Ägyptens und des Sudans mit Südafrika durch eine Kap-
Kairo-Bahn, andrerseits die Vereinigung von Indien und Ägypten durch
die Kalkutta-Kairo-Bahn an. Es scheint sogar eine derartige Beherrschung
aller türkischen Gebiete zwischen dem Mittelmeer, dem Roten Meer und
dem Persischen Meerbusen geplant zu sein. Hauptwege dieser wirtschaft
lichen und politischen Ausdehnung bilden der Seeweg durch den Suez
kanal und der Landweg über Mesopotamien (K j eilen, Probleme 17).
Dieser angeblich friedliche Erwerb von einzelnen Hoheitsrechten
geht aber infolge des bald erforderlichen Schutzes des wirtschaft
lichen Vorherrschers für private oder öffentlichrechtliche Ansprüche,
z. B. für Darlehen seiner Banken und Bankgruppen an die Staatsober
häupter oder Regierungen, in die Besetzung, der wirtschaftliche
Imperialismus in den politischen, über. So haben in Ägypten be
sonders die Vertreter der Staatsgläubiger auf gewaltsames Vorgehen
gedrängt, und der finanzielle Zusammenbruch Ägyptens ist nicht
nur auf die Verschwendung sondern auch auf die Bewucherung des
Khediven durch das englische und französische Kapital zurückzuführen
(Friedjung, Imperialismus I, 43). Dem Vorschläge des Generaladvo
katen des englischen Staatsamtes, Stephen Cave, einen niedrigeren
Zinsfuß bei den englischen Anleihen zu gewähren, entsprach Disraeli
nicht, da er bereits 1875 die dem Khediven gehörigen Suezkanalaktien
gekauft und damit dessen finanzielle Abhängigkeit begründet hatte. Im
Wege der europäischen Finanzkontrolle ist dann die wirtschaftliche Vor
herrschaft Englands und Frankreichs rechtlich festgelegt worden; sie
hat schließlich zur Besetzung (1882) und zum Protektorate Englands (1914)
geführt.
Das Eindringen fremder Arbeits- und Kapitalskraft ruft allmählich
eine nationale Gegenbewegung in dem wirtschaftlich unterworfenen
Staate hervor. So war es im Jahre 1881 beim Aufstand des Arabi-Pascha
* n Ägypten; so war es im Jahre 1899 bei der Zurückweisung der Forde-