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Der Mindestlohn^) beträgt in diesem Verein für ungelernte Verteilerinnen
im ersten Jahre 8.— M. pro Woche
„ 3. Halbjahre 10.— „ „ „
A 19
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dann treten die ungelernten Verteilerinnen in die Gehaltsstaffel der gelernten ein:
im 5. Halbjahre 14.— M. pro Woche
6 115
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tt tt 16. ,, „ ,,
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„ 5. Jahre 18.— „
6 IQ
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nach 6jähr. Tätigkeit 20.— „ „ „
In der vorstehenden Lohnhöhe, wenn auch nicht in derselben
Staffelung, sind eine Reihe von Tarifen abgeschlossen; manche Vereine,
besonders kleinere, bleiben allerdings darunter, andere aber gehen
darüber hinaus?^)
Wie wir sehen, wird das Hilfspersonal wöchentlich entlohnt.
Diese Bestimmung ist in den meisten Tarifen enthalten. Der Zentral
verband der Handlungsgehilfen geht von dem Standpunkt aus, daß es
unberechtigt sei, wenn der Arbeitgeber seine Angestellten monatlich be
zahle. Er verschaffe sich durch diesen „langfristigen Zahlungsmodus
ein zinsfreies Kapital" auf Kosten der Angestellten.
29) Der Mindestlohn wird von vielen Vereinen überschritten.
29z) Käthe Wende findet in ihren Untersuchungen über „Münchner
jugendliche Ladnerinnen" a. a. O. S. 179 folgende Durchschnittssätze für Ver
käuferinnen (Anfänger):
monatlich M.
0
1—10 11—20
21-30
31-40
41-50
51-55
im 1. Jahre
14,0
71,7 10,3
14,0
im 2. Jahre
—
16,2 69,9
10,5
3,4
—
—
100 Mädchen.
im 3. Jahre
—
— 1 41,3
58,7
22,5
4,7
2,7
In diese Angaben sind auch die Berteilerinnen des großen Konsum-
Vereins München-Sendling einbezogen. Mende bemerkt zu ihren Ausfüh
rungen, daß unter allen Münchner jugendlichen Ladnerinnen die Verteilerinnen
des Konsumvereins am besten bezahlt werden. Die Gehälter der Verteile
rinnen im Konsumverein betrugen seinerzeit Pro Woche:
im 1. 2. 3. 4. Halbjahr
für unlernte Berteilerinnen unter 16 Jahren 6 7 8 9 Mark
„ „ „ über „ „ 10 11 12 13
„ gelernte „ betrug das Mindestgehalt 14,50 M. Es-handelt
sich also dabei um einen Tarif, wie er in Konsumvereinen sehr oft zu
finden ist.