fullscreen : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

125

Jahr

Wertzuwachs-



=  %
der
ordentlichen
Einnahmen

Auf  den
Kops  der
Bevölkerung

Quelle

1907

!>)  110,24

0,23

0,06

Rechnung

1908

4582,96

8,91

2,40

1909

5638,15

9,33

2,78

„

1910

8739,12

9,28

4,09

"

Diese  höchst  bedeutsame  Einnahmequelle  fand  ein  Ende  durch  Einführung ­
  des  mit  Anfang  des  Jahres  1911  in  Kraft  getretenen  Reichs-Wertzuwachssteuergesetzes
  vom  14.  Februar  1911.
Die  Petitionen  an  Bundesrat  und  Reichstag,  von  einer  Reichswertzuwachssteuer ­
  abzusehen,  richteten  sich  zum  großen  Teil  nicht  nur
gegen  die  Einführung  der  Wertzuwachssteuer  durch  das  Reich,  sondern
überhaupt  gegen  Einführung  einer  Wertzuwachssteuer,  da  sie  (entgegen
der  Ansicht  der  Bodenreformer)  mit  der  Hemmung  der  Umsätze  auf
die  Bautätigkeit  hindernd  einwirke,  weil  die  Zuwachssteuer  die  Grundstückspreise ­
  erhöhe?)  Derartige  Folgeerscheinungen  waren  in  Kleinschönebeck-F.
  nicht  aufgetreten.  Es  kann  noch  nicht  einmal  von  einer
Minderung  der  Umsätze  nach  Einführung  der  Wertzuwachssteuer  die
Rede  sein;  die  Steuer  wurde  äußerst  maßvoll  gehandhabt  und  führte
nicht  zu  Schikanen.
Für  die  Einführung  durch  das  Reich  wurde  vor  allem  geltend
gemacht,  daß  es  durch  Sicherung  des  Friedens  die  Wertsteigerung  des
Grund  und  Bodens  in  erster  Linie  veranlaßt  habe  und  daher  mit
Recht  eine  Steuer  erheben  könne.  Dies  ist  m.  E.  ein  Gemeinplatz^
mit  dem  jede  Reichssteuer  zu  rechtfertigen  ist.  Es  kann  nur  auf  die
Prüfung  der  Frage  ankommen,  ob  die  Wahl  der  Steuer  für  das  Reich
zweckmäßig  ist.  Hierüber  läßt  sich  bei  dem  kurzen  Bestehen  der  Reichssteuer ­
  ein  vollkommen  richtiges  Urteil  noch  nicht  fällen,  doch  neige  ich
der  Ansicht  zu,  daß  sich  das  Reich  in  den  Erträgen  der  Steuer  verrechnet ­
  hat.  Daß  Umsätze  in  Erwartung  der  Reichswertzuwachssteuer
in  Kleinschönebeck-F.  in  erhöhtem  Maße  vorgekommen  sind,  halte  ich,
trotzdem  eine  kommunale  Zuwachssteuer  bestand,  für  möglich,  da  man
mit  der  alten  Steuer  vertraut  war,  die  Wirkung  der  vielgestaltigen
Reichssteuer  aber  nicht  voraussehen  zu  können  meinte.  Auf  das  Konto
dieser  Erscheinung  vermag  ich  aber  nicht  allein  den  enormen  Rückgang
der  Wertzuwachssteuer  zu  stellen;  ich  glaube  vielmehr,  daß  in  der  Tat
Es  kommt  nur  die  zweite  Hälfte  des  Rechnungsjahres  in  Betracht.
')  Vgl.  detii  Bericht  an  die  Kdmrnisstön  des  deutscheu  Handelstages,  betr..
Reichswertzuwachssteuer.
            
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