ö) Sanitãtsamt 5,200
7) Kirchen-, Schul- und Studienwesen . . , 125,802
8) Armenwesen 84,442
9) Verschiedenes 5,000
10) Pensionen 161,076
11) Staatsdiener Wittwen- und Waisencasse . 20,000
TT o , . 1*866,950
■ti. Schuldentilgungs-Casse: 521,000fl. — Es bleibt nach Abzug dieser
Summe von den der Casse zugewiesenen Einnahmen ein Ueberschuss von
449,000 fl., welcher zur Minderung der Schuld zu verwenden ist.
in. Pfandhaus ! 12,186 fl.
Schuld am 31. December 1864.
Rehuid für verschiedene Anlehen 7*540,220
^^.nlehn bei der Bank (unverzinslich) *) . . . 1*000,000
Eisenbahnschuld 6*968,800
Dazu Obligationen zur Ablösung der Realge
rechtigkeiten) **) 1*419,000
Zusammen 16*928,020 fl.
Der Antheil Frankfurts bei Herstellung der 3 grössern Eisenbah
nen betrug 7*868,060 fl. — Ein im Wesentlichen bereits gewonnener
Process gegen Rheinuferstaaten wird der Stadt eine Entschädigung von
nngef. 1 Mill. fl. gewähren.
Aus der Ftnanzgesehichte cx'K&hnGn wir: Custine auferlcgte der Stadt
ini Oct. 1792 eine Contribution von 2 Mill. Gulden, Kleber im Juli
1796 8 Mill. Fres, und Augereau im Jan. 1806 4 Mill. Fres., natûrl.
ungerechnet die Einquartierungslasten und den Verlust an confiscirten
und verbrannten englischen Waaren.
Militär. Werbung. Seit 1859 werden für eine Capitulationszeit
Von 4‘/e Jahren (früher 6'/* Jahre) 300 fl. Handgeld, und an Sold, Ca-
sernirung und Menagezulage tägl. 19 Krzr. gezahlt; nach lOjähriger
Dienstzeit Soldzulage. Frankfurt ist der einzige Staat, dessen Contin
gent vom Bundestage über das gewöhnliche Verhältniss erhöht ward, da
es keine Reiterei und Artillerie liefert. Nach der Bevölkerung sollte die
freie Stadt im Normalcontingent blos 479 M. stellen, statt deren werden
693, und mit Erhöhung und Ergänzung 1044 M. gefordert. Gemäss
des Bundesbeschlusses vom 17. März 1859 musste Frankfurt sein Con
tingent sofort auf 895 M. bringen; 1862 sollten es 1018 Mann sein.
Sociales. Von 1836—58, während die Bevölkerung um 20 Procent
Zunahm, hat sich die Zahl der selbständig arbeitenden Meister in den
zünftigen Gewerben um 24%, die ihrer Gesellen um 6% vermindert;
die freien und Fabrikgewerbe hoben sich dagegen.
Handel I860: Einfuhr 4*134,109, Ausfuhr 2*448,508 Cntr. ***)
*) Für Verleihung des Rechtes der Notenemission hatte die Bank der
Staatscasse eine Mill, unverzinslich zu leihen.
**) Die für die Schirnen vergütete Entschädigung wird durch die zu diesem
Zwecke eingeführte Schlachtgebühr verzinst und getilgt.
***) S. die Abhandlung: »Der AVaarenhandel und Verkehr der freien Stadt
Frankfurt seit deren Anschluss an den deutschen Zollverein, 1836—66, vom k.
bayr. Oberzollinyiector Otto Frhrn. v. Au/aessu, in den »Beiträgen zur Statistik
der freien Stadt Frankfurt, 1. Bd., 4. Hft.«, in welchem auch eine Abhandlung
über »den Mainverkehr und die Mainzölle von 1847—60« von demselben Verf.