Metadata: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

ö) Sanitãtsamt 5,200 
7) Kirchen-, Schul- und Studienwesen . . , 125,802 
8) Armenwesen 84,442 
9) Verschiedenes 5,000 
10) Pensionen 161,076 
11) Staatsdiener Wittwen- und Waisencasse . 20,000 
TT o , . 1*866,950 
■ti. Schuldentilgungs-Casse: 521,000fl. — Es bleibt nach Abzug dieser 
Summe von den der Casse zugewiesenen Einnahmen ein Ueberschuss von 
449,000 fl., welcher zur Minderung der Schuld zu verwenden ist. 
in. Pfandhaus ! 12,186 fl. 
Schuld am 31. December 1864. 
Rehuid für verschiedene Anlehen 7*540,220 
^^.nlehn bei der Bank (unverzinslich) *) . . . 1*000,000 
Eisenbahnschuld 6*968,800 
Dazu Obligationen zur Ablösung der Realge 
rechtigkeiten) **) 1*419,000 
Zusammen 16*928,020 fl. 
Der Antheil Frankfurts bei Herstellung der 3 grössern Eisenbah 
nen betrug 7*868,060 fl. — Ein im Wesentlichen bereits gewonnener 
Process gegen Rheinuferstaaten wird der Stadt eine Entschädigung von 
nngef. 1 Mill. fl. gewähren. 
Aus der Ftnanzgesehichte cx'K&hnGn wir: Custine auferlcgte der Stadt 
ini Oct. 1792 eine Contribution von 2 Mill. Gulden, Kleber im Juli 
1796 8 Mill. Fres, und Augereau im Jan. 1806 4 Mill. Fres., natûrl. 
ungerechnet die Einquartierungslasten und den Verlust an confiscirten 
und verbrannten englischen Waaren. 
Militär. Werbung. Seit 1859 werden für eine Capitulationszeit 
Von 4‘/e Jahren (früher 6'/* Jahre) 300 fl. Handgeld, und an Sold, Ca- 
sernirung und Menagezulage tägl. 19 Krzr. gezahlt; nach lOjähriger 
Dienstzeit Soldzulage. Frankfurt ist der einzige Staat, dessen Contin 
gent vom Bundestage über das gewöhnliche Verhältniss erhöht ward, da 
es keine Reiterei und Artillerie liefert. Nach der Bevölkerung sollte die 
freie Stadt im Normalcontingent blos 479 M. stellen, statt deren werden 
693, und mit Erhöhung und Ergänzung 1044 M. gefordert. Gemäss 
des Bundesbeschlusses vom 17. März 1859 musste Frankfurt sein Con 
tingent sofort auf 895 M. bringen; 1862 sollten es 1018 Mann sein. 
Sociales. Von 1836—58, während die Bevölkerung um 20 Procent 
Zunahm, hat sich die Zahl der selbständig arbeitenden Meister in den 
zünftigen Gewerben um 24%, die ihrer Gesellen um 6% vermindert; 
die freien und Fabrikgewerbe hoben sich dagegen. 
Handel I860: Einfuhr 4*134,109, Ausfuhr 2*448,508 Cntr. ***) 
*) Für Verleihung des Rechtes der Notenemission hatte die Bank der 
Staatscasse eine Mill, unverzinslich zu leihen. 
**) Die für die Schirnen vergütete Entschädigung wird durch die zu diesem 
Zwecke eingeführte Schlachtgebühr verzinst und getilgt. 
***) S. die Abhandlung: »Der AVaarenhandel und Verkehr der freien Stadt 
Frankfurt seit deren Anschluss an den deutschen Zollverein, 1836—66, vom k. 
bayr. Oberzollinyiector Otto Frhrn. v. Au/aessu, in den »Beiträgen zur Statistik 
der freien Stadt Frankfurt, 1. Bd., 4. Hft.«, in welchem auch eine Abhandlung 
über »den Mainverkehr und die Mainzölle von 1847—60« von demselben Verf.
	        
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