Die Verwendung der Kali-Anleihe.
Nicht unbedeutende Unterschiede treten zwischen den verschiedenen Stellen
bei der Berechnung der Zinsbelastung auf, die sich aus der englischen Kali-
Anleihe pro Doppelzentner ergeben. Nach der Berechnung des Reichs-
wirtschaftsministeriums beträgt die Zinsbelastung pro Doppelzentner Reinkali
1,85 Mk. Das Kali-Syndikat und die Kaliprüfungsstelle berechnen 2,07 Mk.
pro Doppelzentner Reinkali, was mithin einen Unterschied von 0,22 Mk. aus-
imacht. Wichtiger als diese unterschiedlich berechnete Zinshöhe erscheint uns die
Verwendung der Kali- Anleihe.
Bekanntlich wurde die Anleihe aufgenommen, um hauptsächlich die Ratio-
nalisierung der Kali-Industrie durchführen zu können, bzw. alte Anleihen, die
zur anfänglichen Rationalisierung aufgenommen waren, abzustoßen. Die
Zuteilung der Anleiheanteile an die Konzerne erfolgte nach der Be-
leiliqungsziffer an Kali-Syndikate, über welche die einzelnen Konzerne ver-
fügen. Abgesehen davon, daß die dritte Rate der Anleihe im Betrage von
60 Millionen Mark noch gar nicht in Anspruch genommen ist, wagen wir die
Behauptung aufzustellen, daß die Gelder nicht nur zur Rationalisierung der
Kalibetriebe, sondern gleichzeitig auch für die chemischen Betriebe verwendet
worden sind, die den Kaliwerken angegliedert sind. Unter chemische Betriebe
der Kali-Industrie sind diejenigen Betriebe zu verstehen, welche Produkte her-
stellen, die nicht unter das Kaligesetz fallen. Auch diese Betriebe sind mit dem
Geld der Kalianleihe rationalisiert bzw. ganze Neuanlagen davon errichtet.
Die Summe, welche für die Rationalisierung der chemischen Betriebe ver-
wendet worden ist, muß daher von der Gesamtsumme der Anleihe, deren Ver-
zinsung nach den Produktionskostenberechnungen ausschließlich die Kali-
Industrie belastet, in Abzug gebracht werden. Dadurch wird für das in den
Kalibetrieben verwendete Geld eine weitere nicht unerhebliche Zinsermäßigung
eintreten und die Berechnung im Endergebnis noch günstiger ausfallen, als
dieses schon bei der jetzigen Berechnung des Reichswirtschaftsministeriums der
Fall ist. Ob der Reichswirtschaftsminister bei seinen Berechnungen eine
Trennung der chemischen Betriebe von den Kalibetrieben vorgenommen hat,
entzieht sich unserer Kenntnis. Von uns muß jedenfalls diese Trennung erstrebt
werden. Die großzügig ausgebauten chemischen Großbetriebe der Kali-Industrie,
in der Erzeugung begünstigt durch billige Rohstoffe umd längere Arbeilszeit,
sind ein äußerst wertvoller Aktivposten, der bei der Betrachtung der wirtschafk-
lichen Lage der Kali-Industrie nicht unbeachtet bleiben darf.
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