Metadata : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Vorwort.
Die  Handwerkskammer  für  den  Regierungsbezirk  Düsseldorf
geht  Heuer  in  ihr  15.  Seschäftsjahr.  Dieser  Umstand  rechtfertigt  die
Veröffentlichung  eines  besonderen  Berichts  über  die  Tätigkeit  der
Kammer.  Da  jedoch  die  Monatschrift  der  Kammer,  das  Korrefpondenzblatt,
  regelmäßig  berichtet  über  die  Tätigkeit  im  allgemeinen,
so  beschränkt  sich  dieser  Bericht  auf  ein  bestimmtes  Gebiet,  und  zwar
eins,  das  heute  außergewöhnliches  Interesse  erheischt:  Die  wirtschaftliche ­
  Förderung  des  Handwerks,  einige  der  wichtigsten
Arbeiten,  die  die  Handwerkskammer  auf  diesem  6ebiete  geleistet
hat,  find  hier  zusammengestellt,  wobei  jedoch  die  einzelnen  Tragen
nicht  weiter  ergründet  werden.
wenn  damit  kein  Beweis  erbracht  fein  sollte  für  erfolge,  so
doch  jedenfalls  für  das  ernstliche  Streben  der  Handwerkskammer,
ihren  Teil  mitzuwirken  an  der  wirtschaftlichen  Törderung  des  Handwerks. ­
  Diese  steht  heute  im  Vordergründe.  Besonders  die  Handwerkskammern ­
  lassen  es  sich  angelegen  fein,  einrichtungen  zur
wirtschaftlichen  Törderung  des  Handwerks  ins  Leben  zu  rufen.
Die  Handwerkskammer  Düsseldorf  hat  darin  bisher  noch  eine  gewisse ­
  Zurückhaltung  beobachtet.  Sie  ist  der  Meinung,  es  fei  für
die  Handwerkskammer  als  Vertreterin  der  Sefamtintereffen  des
Handwerks  und  zugleich  als  Organ  mit  gewissen  Behördeneigenschaften ­
  besser,  nicht  unmittelbar  in  das  Wirtschaftsleben
und  die  damit  unlösbar  verbundenen  Kampfe  einzugreifen,  sondern ­
  vollständig  neutral  zu  bleiben,  sich  auf  Anregungen  und  gelegentliche ­
  Unterstützungen  zu  beschränken.  Deshalb  hat  die  Handwerkskammer, ­
  wie  in  unserer  Schrift  näher  dargelegt  ist,  die  Vertretung ­
  besonderer  wirtschaftlicher  Interessen,  wie  z.  B.  Schutz  vor
schwindelhaften  Unternehmungen,  Sicherung  gegen  unlauteren  Wettbewerb, ­
  Lintreibung  von  Torderungen  usw.  zunächst  mehr  den  verbänden ­
  der  Beteiligten  überlassen,  diesen  aber  ihren  behördlichen
Schutz  geliehen.  Selbst  mit  dieser  einschränkung  kann  eine  Handwerkskammer ­
  manches  zur  wirtschaftlichen  Törderung  des  Handwerks ­
  tun.  Dafür  dürfte  die  Schrift  ein  wenn  auch  nur  unzulänglicher ­
  Beweis  fein.

DÜSSTsDORT,  im  Mai  1914.
            
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