Full text : Entwicklung der Reklame vom Altertum bis zur Gegenwart

PLAKATE IM ALTERTUM

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Einrichtungen Aufschluß zu geben. Schon die Könige und Propheten
 der Juden ließen ihre Kundmachungen auf Pergament
aufzeichnen und auf dem Hauptplatze der Stadt ausstellen.
In den Ruinen.von Theben (ca. 2000 v. Chr.) wurden auf
Papyrus Mitteilungen über Belohnungen für das Auffinden entlaufener
 Sklaven gefunden. Pausanias Graec., überliefert im
lib. vi. e. 14 Arcadia. ‚„,Die Bevölkerung von Phineum in Arcadia
 gibt an, daß Odysseus dem Neptum eine Statue aus
Bronze weihte, in der Hoffnung, daß er hierdurch die entlaufenen
 Pferde wiedererhalten könne. Die Bevölkerung zeigte
ferner eine Inschrift auf dem Sockel der Statue, durch die
jedermann eine Belohnung in Aussicht gestellt wurde, welcher
die Pferde findet und sich um sie kümmert‘. Die Geschichte!)
berichtet über die „‚Zwölftafelgesetze‘“ folgendes:
„In Rom gab es ursprünglich keine geschriebenen Gesetze,
bei Streitigkeiten wurde nach dem gebräuchlichen Rechte
geurteilt, das aber von den patrizischen Beamten oft willkürlich
 und zuungunsten der Plebejer ausgelegt wurde. Nach
langem Widerstreben mußten die Patrizier endlich um 450 v. Chr.
die Aufzeichnung des Rechtes zugeben. Es wurden zu diesem
Zwecke 10 Männer (Dezemviri) mit unbeschränkter Vollmacht
ausgestattet; sie ließen die Gesetze auf 10 Kupfertafeln eingraben,
 die auf dem Markte vorne an der Rednerbühne
 aufgestellt wurden. Ein Jahr später wurden noch
2 Tafeln hinzugefügt. Auf diese Weise sollte auch gemeines
Volk mit den Gesetzen bekanntgemacht werden, damit es sich
über die Gesetzgebung und die auf Grund derselben zu fällenden
 richterlichen Urteile jederzeit informieren könne.“
Einen weiteren Fortschritt zeigen die römischen Tabulae,
welche bereits in der vorliterarischen Zeit in Rom in Verwendung
 waren. Der römische Schriftsteller Cato überlieferte uns,
daß der Pontifex (Hohepriester) auf einer weißen Tafel
(daher Album = ÄEUAWUEPO) mit roter Farbe den Kalender
und sonstige die Gemeinde betreffende, wichtige Kundmachungen
 zum Zwecke der allgemeinen Kenntnis verlautbarte.
 Auch Gesetzesvorschläge wurden auf diese Weise bekanntgegeben;
 sobald diese Ankündigungen ihren Zweck er-Ripp,

 Geschichte der Quellen des röm. Rechtes, Leipzig 1903
            
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