Vertreter der Nationalbank, der privaten Bank⸗
welt und Vertreter der übrigen Geschäftswelt.
Der freie Gedankenaustausch im kleinen Kreise
ließ die Meinungsunterschiede und ⸗gegensätze
in ihren Ursachen klar erkennen und führte ge⸗
rade dadurch die verschiedenen Auffassungen von
Sitzung zu Sitzung näher zusammen.
Einig war man von vornherein darüber, daß
das Geldwesen in seiner Gesamtheit, also Noten⸗
und Münzwesen zusammen, zu behandeln sei
und daß unser Land zur wirklichen Goldwäh—⸗
rung übergehen müsse mit Beibehaltung der
bisherigen Goldrelation des Frankens und De⸗
gradierung des Fünffrankenstücks zur Scheide⸗
münze. Mit ihren Richtlinien und formulierten
Anträgen wünschten die Sachberständigen dem
Besetzgeber praktisch vorzuarbeiten. Im um—⸗
strittensten Problem einigten sie sich auf einen
Mittelweg, der vom Zwangskurs abgeht, zur
Wiedereinlösung der Banknoten führt, jsedoch
der Nationalbank das Recht zubilligt, unter be—⸗
sondern Verhältnissen, wenn ein übergroßer
Goldabfluß droht, statt in Goldmünzen auch in
Goldbarren oder Golddevisen einzulösen. Der
Verkehr erhält damit sofort die ihm nötige Ge⸗
wißheit der Einlösung in Gold oder mindestens
in Goldeswert — der Nationalbank aber bleibt
die Fortführung einer starken Valutapolitik
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