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Drachenblut
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Drogen
Ölpflanze ziemlich häufig angebaut, sichere und
ergiebige Erträge gibt, nicht von Insekten leidet
und Kälte verträgt und daher zeitig im Frühjahr
gesät werden kann. Die Pflanze hat einen ecki
gen rauhen Stengel, lange Trauben kleiner, blaß
gelber Blüten und bimförmige Schötchen mit
länglich dreieckigen, rötlichen Samen. Nach der
Ernte (im August) werden die Pflanzen auf
Haufen getrocknet, und dann die Samen aus
gedroschen. Aus den letzteren gewinnt man das
Dotteröl, welches anfänglich etwas bitter
schmeckt, nach einiger Zeit aber durch Abklären
zu Speiseöl tauglich wird. Es hat ein spez. Gew.
von 0,9228, und wird im Gemisch mit Rüböl
meist zu Leuchtzwecken und als trocknendes Öl
zu Firnissen gebraucht. Der Anbau des D. wird
hauptsächlich in den Niederlanden, aber auch
in mehreren Gegenden Deutschlands, Belgiens,
Österreichs und der Türkei betrieben.
Drachenblut (lat. Sanguis draconis, Rcsina
draconis, frz. Sang dragon, engl. Dragons blood).
Unter diesem Namen sind spröde, geruch- und
geschmacklose, dunkel blutrote, gepulvert lebhaft
zinnoberrot erscheinende Harze im Handel, von
denen hauptsächlich folgende Sorten unterschie
den werden; 1. Echtes D. von Daemonorops
Draco, aus Ostindien. Das Harz wird teils durch
freiwilliges Ausfließenlassen, teils durch Anritzen
der Früchte gewonnen und bildet braunschwarze,
in Palmblätter eingeschlagene Massen, die ein
dunkelrotes Pulver geben. 2. Kanarisches D.
von Dracaena Draco, ein dunke.rotes Harz,
welches nur noch wenig im Handel ist. 3. Ame
rikanisches oder Cartagena D. von Ptero-
carpus Draco ähnelt mehr dem Kino. Außer
dem D. in Blöcken, Sanguis draconis in
massis, hat man noch eine feinere Sorte, S. d.
in bacillis, ca. 25—30 cm lange in Palmblätter
eingewickelte Stangen. Gutes D. soll sich in Wein
geist und Äther leicht lösen und wird als Zusatz
zu Pflastern sowie zum Färben von Lacken und
Polituren benutzt.
Drachenquelle bei Honnef enthält in 1000
Gewichtsteilen: 2,0083g Natriumkarbonat, 0,2893g
Kalziumbikarbonat, 0,9736 g Magnesiumbikarbo
nat, 0,0054 g Ferrobikarbonat, 1,9516 g Natrium
chlorid, 0,1447 g Kaliumsulfat, 0,3009 g Natrium-
sulfat, 0,0202 g Kieselsäure und 1,8590 g freie
Kohlensäure.
Dragees (Zuckerschrot) bestehen aus mit
einer Zuckerhülle umgebenen Mandeln,, Nuß
kernen, Anis-, Fenchel-, Koriander- oder Kümmel
samen. Größe und Form sowie Art der übrigen
Zutaten (ätherische Öle, Gewürze, Fruchtsäfte,
Farbstoffe) sind sehr mannigfaltig.
Drogen (Droguen, Dog eriewaren, frz. Dro-
gues, engl. Drugs). Unter dem Namen D., der
von dem holländischen ,,droog“ (engl, dry, platt
deutsch drög, d.h. dürr) abstammen soll und nach
Pöschl trocken erscheinende Waren aus demTier-
und Pflanzenreiche bezeichnet, faßt man j.tzt alle
diejenigen Naturprodukte zusammen, welche zu
medizinischen und technischen Zwecken benutzt
werden und Handelsartikel der Apotheker und Dro
gisten bilden. ImLaufe derZeit hat sich derBegriff
des Wortes D. erweitert, so daß man jetzt nicht
nur Rohprodukte dazu rechnet, sondern auch Zu
Bereitungen und Stoffe, die zu anderen als medizi
nischen Zwecken dienen. Die Händler mit D.
führen in der Regel zugleich auch Chemika
lien (s. d.). Als Drogen im engeren Sinne gelten
namentlich Teile von Pflanzen und Rohstoffe des
Pflanzenreichs, welche teils von wildwachsend.n,
teils von zu diesem Zwecke angebauten Pflanzen
gesammeltwerden. DieEinsammlung muß zu einer
Zeit stattfinden, zu welcher die letzteren am reich
sten an wirksamen Bestandteilen sind, und welche
für die einzelnen Pflanzen verschieden sind. Im
allgemeinen läßt sich jedoch sagen, daß Kräuter
kurz vor oder während der Blüte, Blüten bei der
Entfaltung, Früchte und Samen im völlig aus
gereiften Zustande, Wurzeln während der Vege
tationsruhe, Rinden am Schlüsse oder vor Beginn
derselben den größten Gehalt an wirksamen Be
standteilen besitzen. Von diesen Regeln gibt es
aber Ausnahmen. So sind z. B. die Lavendel
blüten und die Blüten des Gewürznelkenbaumes
im unaufgeblühten Zustande aromatischer als
im aufgeblühten, die unreifen Pomeranzenfrüchte
enthalten mehr Bitterstoff als die reifen, die
Schierlingssamen sind vor der Reife am a'kaioid
reichsten. Auch das Alter der Pflanzen, die
Bodenbeschaffenheit und das Klima sind von Ein
fluß auf die Menge der wirksamen Bestandteile.
So ist z. B. die Wurzel von Taraxacum auf dürf
tigem Boden viel bitterer als auf fettem, aroma
tische Kräuter entwickeln sich auf sonnigen Berg
abhängen viel duftiger als im Talgrunde, und
der aus seiner asiatischen Heimat nach Europa
verpflanzte Hanf verliert hier seine narkotischen
Eigenschaften fast ganz. Einen sehr bedeutenden
Einfluß übt auf manche Pflanzen die Kultur aus.
So ist bekannt, daß die Zichorienwurzel bei der
Kultur ihre Bitterkeit verliert, daß im Garten
gezogenes Aconitum nur noch sehr schwach
giftig wirkt, und daß im Gegenteil die China
bäume durch die Kultur viel alkaloidreichere
Rinden liefern als die wildwachsenden. Alle diese
Verhältnisse sind, soweit es möglich war, bei Be
sprechung der einzelnen D. berücksichtigt wor
den. Der Großhandel mit D. und Chemikalien
ist keinen Beschränkungen unterworfen, dagegen
ist der Kleinhandel mit diesen Waren insofern
beschränkt, als einige derselben von den Dro
gisten als Arzneimittel nicht verkauft werden
dürfen, und in den Apotheken auch nur nach
ärztlicher Verordnung. Andere D. können zwar
von den Apothekern auch ohne ärztliche Ver
ordnung verkauft werden, nicht aber von den
Drogisten. Handelt es sich um die Verwendung
von giftigen Drogen, Chemikalien und Zuberei
tungen zu einem erlaubten gewerblichen, wirt
schaftlichen, wissenschaftlichen oderkünstlerischen
Zwecke, dann sind die von den Behörden zu
gelassenen Gifthandlungen zum Verkaufe berech
tigt. Diese Genehmigung zum Gifthandel wird
auch Drogisten erteilt, die Apotheker brauchen
sie nicht, müssen aber bei der Abgabe solcher
Artikel im Handverkaufe die gleichen Vorschrif
ten beobachten. Den Drogisten ist gestattet,
eine Anzahl Arzneimittel auch als „Heilmittel“
an das Publikum abzugeben. Siehe die als An
hang abgedruckte „Verordnung betreffend
den Verkehr mit Arzneimitteln“. Alle übri
gen zusammengesetzten und gemischten Arznei
mittel dürfen als „Heilmittel“ von Drogisten und
Kaufleuten im Kleinhandel an das Publikum
nicht abgegeben werden. Auch die in dem Ver