Object : Die Heimarbeit im Kriege

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Es  scheint  naheliegend,  das  Lohnproblem  in  der  Heimarbeit
dadurch  zu  lösen,  daß  Genossenschaften  den  Vertrieb  der  .Heimarbeitserzeugnisse ­
  übernehmen  und  dadurch  den  Arbeitern  den  vollen
Lohn  ohne  Abzug  des  Unternehmeraewinnes  sichern.  So  darf  es
nicht  wundernehmen,  daß  trotz  aller  Mißerfolge  der  Produktivgenossenschaften
  die  Versuche  recht  zahlreich  sind,  der  Not  der  Heiniarbeiter
  aus  den:  Wege  genossenschaftlicher  Selbsthilfe  zu  steuern.
Dabei  sind  von  vornherein  zivei  Formen  der  Genossenschaft
jcharf  auseinanderzuhälten,  da  sie  außer  der  rechtlichen  Form  wenig
Gemeinsames  haben:  die  Genossenschaften,  die  f  ii  r  die  .Heimarbeiter, ­
  und  solche,  die  von  den  Heimarbeitern  gebildet  sind.
In  die  Form  der  Genossenschaft  haben  sich  eine  Anzahl  von
Vereinen  gekleidet,  die  teils  gemeinnützige,  teils  Erwerbszwecke  verfolgen, ­
  deren  eigentliche  Träger  aber,  sowohl  was  die  geldliche  Grundlage, ­
  als  auch  die  Verwaltung  anbetrifft,  nicht  Heimarbeiter  sind.
Als  Beispiel  einer  solchen  Genossenschaft  sei  hier  die  Fami'lienhilfe
e.  G.  m.  b.  H.  in  Karlsruhe  erwähnt,  die  am  4.  April  1916  ins
Leben  trat.  Die  Gründung  ging  von  einer  Reihe  sozialinteressieirter
Persönlichkeiten  aus,  die  auch  den  Vorstand  und  Aufsichtsrat  bilden.
Zwar  wird  von  den  Heimarbeitern,  die  der  Genossenschaft  beitreten ­
  wollen,  die  Erwerbung  eines  Geschäftsanteils  von  30  Mk.
gefordert,  aber  die  Gründer  waren  sich  von  vornherein  klar,  daß
es  mit  so  winzigen  Beiträgen  unmöglich  ist,  ein  leistungsfähiges
Unternehmen  31t  schaffen,  und  erließen  daher  einen  Aufruf  an  sozial
interessierte  Männer  und  Frauen,  der  in  der  Bitte  gipfelt,  das  notwendige ­
  Betriebskapital  durch  Erwerbung  einer  oder  mehrerer  Geschäftsanteile ­
  aufzubringen.  Der  gemeinnützige  Charakter  dieser
Zuwendung  erhellt  daraus,  daß  die  Geschäftsgnthabeu  unverzinslich ­
  sind  und  ein  etwaiger  Gewinn  unter  die
von  der  Gewerkschaft  beschäftigten  Mitglieder  nach  Maßgabe
der  ausgezahlten  Gehälter  oder  Löhne  verteilt  wird.  Es  ist  ersichtlich, ­
  daß  es  sich  hier  um  einen  gemeinnützigen  Verein  handelt,  der
aus  Schönheitsgründen  das  genossenschaftliche  Kleid  angelegt  hat,
.aber  nicht  von  den  Heimarbeitern  selbst  getragen  wird.
Von  anderen  Voraussetzungen  gehen  eine  Reihe  von  Hauswe ­
            
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