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Es scheint naheliegend, das Lohnproblem in der Heimarbeit
dadurch zu lösen, daß Genossenschaften den Vertrieb der .Heimarbeitserzeugnisse
übernehmen und dadurch den Arbeitern den vollen
Lohn ohne Abzug des Unternehmeraewinnes sichern. So darf es
nicht wundernehmen, daß trotz aller Mißerfolge der Produktivgenossenschaften
die Versuche recht zahlreich sind, der Not der Heiniarbeiter
aus den: Wege genossenschaftlicher Selbsthilfe zu steuern.
Dabei sind von vornherein zivei Formen der Genossenschaft
jcharf auseinanderzuhälten, da sie außer der rechtlichen Form wenig
Gemeinsames haben: die Genossenschaften, die f ii r die .Heimarbeiter,
und solche, die von den Heimarbeitern gebildet sind.
In die Form der Genossenschaft haben sich eine Anzahl von
Vereinen gekleidet, die teils gemeinnützige, teils Erwerbszwecke verfolgen,
deren eigentliche Träger aber, sowohl was die geldliche Grundlage,
als auch die Verwaltung anbetrifft, nicht Heimarbeiter sind.
Als Beispiel einer solchen Genossenschaft sei hier die Fami'lienhilfe
e. G. m. b. H. in Karlsruhe erwähnt, die am 4. April 1916 ins
Leben trat. Die Gründung ging von einer Reihe sozialinteressieirter
Persönlichkeiten aus, die auch den Vorstand und Aufsichtsrat bilden.
Zwar wird von den Heimarbeitern, die der Genossenschaft beitreten
wollen, die Erwerbung eines Geschäftsanteils von 30 Mk.
gefordert, aber die Gründer waren sich von vornherein klar, daß
es mit so winzigen Beiträgen unmöglich ist, ein leistungsfähiges
Unternehmen 31t schaffen, und erließen daher einen Aufruf an sozial
interessierte Männer und Frauen, der in der Bitte gipfelt, das notwendige
Betriebskapital durch Erwerbung einer oder mehrerer Geschäftsanteile
aufzubringen. Der gemeinnützige Charakter dieser
Zuwendung erhellt daraus, daß die Geschäftsgnthabeu unverzinslich
sind und ein etwaiger Gewinn unter die
von der Gewerkschaft beschäftigten Mitglieder nach Maßgabe
der ausgezahlten Gehälter oder Löhne verteilt wird. Es ist ersichtlich,
daß es sich hier um einen gemeinnützigen Verein handelt, der
aus Schönheitsgründen das genossenschaftliche Kleid angelegt hat,
.aber nicht von den Heimarbeitern selbst getragen wird.
Von anderen Voraussetzungen gehen eine Reihe von Hauswe