dem rächt sich die Gesundheitsschädigung der Mutter auch an der
Nachkommenschaft, besonders bei gewerblichen Vergiftungen; Fehl—
geburten, Totgeburten, lebensschwache oder degenerierte Kinder, große
Sterblichkeit im ersten Lebensjahre sind die Folge. Wenn man auf
1000 Geburten im Mittel 33 Totgeburten rechnet, hat man bei schäd—
lichen Betrieben oft 150 bis 170 zu erwarten. (Rubner.) Ebenso
bedenklich ist die Kinderarbeit, sei es in Heimarbeit oder Gewerbe. Die
Beschäftigung in geschlossenen Räumen, in zusammengekauerter, mo—
notoner Arbeitsstellung, die geistige und körperliche Uberanstrengung
stören das normale Wachstum, begünstigen Knochen- und Organver—
bildungen und Verminderung der Widerstandskraft, während die man—
gelnde Erfahrung und Unbesonnenheit die Unfallsgefahr erhöht. Die
Kinderarbeit ist nicht nur unhygienisch, sondern auch aus anatomisch—
physiologischen Gründen unrationell; denn die Kinder haben prozen—
rual eine viel weniger ausgebildete Muskulatur. Leistungsfähigkeit
und Muskelkraft gehen nicht dem Alter paralell; ein Vierzehnjähriger
hesitzt fast nur die Hälfte der Kraft eines Zwanzigjährigen. Die Ge—
fahr der Übermüdung mit allen ihren Folgen ist daher bei Unkenntnis
oder Nichtberücksichtigung dieser physiologischen Tatsache in umso
höherem Maße gegeben.“
Das éechoslowakische Recht kennt einen erhöhten Schutz für Kin—
der, darunter versteht es Knaben und Mächden vor dem vollendeten
14. Lebensjahre; für Jugendliche, das sind Personen bis zu 16 Jah—
ren und für Frauen; bei den Frauen wird im Ausmaße des erhöhten
Schutzes ein Unterschied gemacht zwischen Frauen bis zu 18 Jahren
und solchen über diese Altersgrenze, eine Differenzierung zwischen
verheirateten und ledigen Arbeitnehmerinnen findet nicht ftatt.
. Der erhöhte Betriebsschutz.
A. Für Kinder. Für die Erreichung eines gesetzlichen Kinder—
schutzes hatte sich in Hsterreich in besonders anerkenneuswerter Weise
die Lehrerschaft eingesetzt. Ein Wiener Lehrer, Siegmund Kraus, ver—
weist in dieser Hinsicht in seiner in den Wiener Staatswissenschaftlichen
Studien (herausgegeben von Bernatzik und Philippovich, bei Deu—
ticke in Wien, fünfter Band, drittes Heft, 1904) erschienenen gründ—
lichen Arbeit „Kinderarbeit und gesetzlicher Kinderschutz in österreich“
auf die freiwillige „Mitarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, welche
inmitten des Kampfes um die Besserung ihrer materiellen Lage, in—
mitten des Kampfes um die Wahrung ihrer staatsbürgerlichen Rechte
des Elends der Kinder nicht vergaßen, die sie unterrichteten. Sie haben
die Kinder aufgesucht in den Werkstätten, sie haben sie beobachtet bei
ihrer Arbeit im Elternhause, auf dem Felde, im Walde, in den
Straßen der Stadt.“ Mit Recht weist Kraus darauf hin, daß die Ent—
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