Full text: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

V. Teil. 
streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnisse. 
z 26. Fachgerichte und Schiedsstellen. 
l. Abschnitt. Allgemeines. 
Bei der Vielseitigkeit des Arbeitsverhältnisses bietet dieses zahl— 
reiche Möglichkeiten zur Entwicklung von Rechtsstreitigkeiten. Diese 
Rechtsstreitigekiten werden zwar in großer Zahl vorkommen, jedoch 
meistens gewisse Typen aufweisen und nicht sehr tief gehen. Im Hin— 
blick auf die persönlichen Verhältnisse der als Parteien beteiligten 
Arbeitnehmer und im Interesse des sozialen Friedens wird es notwen— 
dig sein, diese Rechtsstreitigkeiten tunlichst rasch und billig zu erledigen 
und zur Ordnung derselben sachkundige Beisitzer aus den Kreisen der 
Strittparteien heranzuziehen, weil hiedurch einerseits mit den Ver— 
hältnissen vollkommen vertraute Personen für das Verfahren gewon— 
nen werden und weil ferner dadurch das Vertrauen der Interessenten 
zur Rechtsprechung gestärkt wird, wenn sie wissen, daß bei der Zusam— 
mensetzung des rechtsprechenden Organes auf diese Umstände Rück— 
sicht genommen wird. Gerade die Zuziehung von Vaienbeisitzern wird 
aber auch die Bestellung eines unabhängigen, objektiven Vorsitzenden 
notwendig erscheinen lassen. Paritätische Zusammensetzung und Be— 
stellung eines unparteiischen Vorsitzenden werden die charakteristischen 
Merkmale der mit der Rechtsprechung über Streitigkeiten aus dem 
Arbeitsverhältnisse zu betrauenden rechtsprechenden Organe seia. 
Wegen der Eigenart der hier in Betracht kommenden Verhöältnisse und 
Streitfälle, und um eine Überlastung der ordentlichen Gerichte, welche 
diesen eigenartigen Verhältnissen und Streitfällen immerhin ferner 
stehen, zu vermeiden, wird von der Übertragung dieser Streitigkeiten 
aus dem Arbeitsverhältnisse an die ordentlichen Gerichte abzusehen und 
die Errichtung von Fachgerichten und Schiedsstellen vorzuziehen sein. 
Das Bedürfnis nach der Einführung solcher Einrichtungen hat sich 
mit der Einführung der Ordnung des Arbeitsverhältnisses auf Grund 
des freien Arbeitsvertrages mit der wachsenden Zahl der Klasse der 
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