Full text: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

Schwierigkeiten verbunden. Wenn die Heimarbeit auf der einen Seite 
die Ausnützung freier Zet ermöglicht, die Erzielung eines willkom— 
menen Verdienstes im Nebengewerbe, begünstigt sie anderseits die 
Entwicklung der allerungünstigsten Arbeitsverhältnisse. Die Heim⸗ 
arbeit bietet geradezu unbegrenzte Möglichkeiten, die Arbeitskraft der 
Heimarbeiter unter Vernachlässigung aller vom Standpunkte der 
Hygiene gebotenen Rücksichten grenzenlos auszunützen, speziell die 
Arbeitskraft ohnehin schwächerer Arbeitskräfte als Frauen und Kin— 
der und die Heimarbeiter, die sich meist in wirtschaftlich durchaus un— 
günstigen Verhältnissen befinden und in ihren Lohnforderungen 
daher die bescheidensten Ansprüche stellen und fast gar nicht wider— 
standsfähig sind, nach jeder Richtung zu übervorteilen, so bei der Er— 
stellung der Löhne, bei der Berechnung der den Heimarbeitern beige— 
stellten Stoffe und Zutaten, bei Berechnung von Abzügen usw. Für 
den Unternehmer bietet die Heimarbeit gewisse Vorteile: Wenn eine 
diesbezügliche gesetzliche Regelung nicht gegeben ist, erspart er sich die 
Kosten der Arbeiterversicherung und des Arbeiterschutzes, die Anlage— 
kosten für seinen Betrieb und aͤuch die Betriebskosten werden geringer 
sein als beim geschlossenen fabriksmäßigen Betrieb, in den Heim⸗ 
arbeitern steht ihm, da die Heimarbeiter in den Wohnstätten arbeiten 
und es sich also hier um zahlreiche individuelle Arbeitsverträge han— 
delt, eine nicht organisierte und auch kaum organisierbare Masse 
gegenüber, die seinem wirtschaftlichen Übergewichte gegenüber in einer 
ungünstigen Situation ist. Da sich die Kosten der Heimarbeit unter 
den Kosten in einem geschlossenen fabriksmäßigen Betrieb stellen, was 
allerdings die Voraussetzung davon ist, daß sich diese Betriebsorgani— 
sation überhaupt halten kann, so ist dieser Umstand und die früher 
erwähnten Momente für solche Arbeitgeber bestimmend, welche 
Massenartikel einfacherer Art produzieren. Der Bestand der Heim— 
arbeit wird sozusagen ursächlich darauf zurückzuführen sein, daß der 
Heimarbeiter im Hinblick auf seine persönlichen Verhältnisse nicht in 
der Lage ist, die von ihm hergeftellten oder bearbeiteten Waren selbst 
abzusetzen (weite Entfernung vom Markte, Unkenntnis der Möglich⸗ 
keit, direkt an den Konsumenten heranzukoinmen, besonders schwierige 
Verhältnisse in dieser Hinsicht bei Frauen und Kindern, die fich doh 
vielfach in der Heimarbeit beschäftigen u. dgl.); der Heimarbeiter be— 
nötigt daher zur Verbindung mit dem Konsumenten Zwischenper⸗ 
sonen. Rechtlich, sehr theoretisch genommen, ist der Heimarbeiter von 
diesen Zwischenpersonen allerdings unabhängig, er braucht ja seine 
rechtliche Selbständigkeit nicht aufzugeben, schließt er doch mit den 
Zwischenpersonen auch keinen Arbeusvertrag, ader wirtschaftlich ift 
er dafür von den Zwischenpersonen in einer diel nachhaltigeren Weise
	        
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