Full text: Rationalisierung als Kulturfaktor

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II. Rationalisierungsformen 
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gelaͤhmt, die Unternehmerinitiative durch die übliche Bezahlung einer 
Ausfallvergütung an Betriebe, die mit ihrer Produktion im Ruchstande 
bleiben, weitgehend hintan gehalten. 
Die letzte und höchste Stufe der Kartellierung schließlich sind die 
Verkaufskartelle. Sie sind für die Rationalisierung wegen ihrer 
preisregulierenden Taͤtigkeit von besonderer Wichtigkeit. Die Gleich⸗ 
maͤßigkeit und lange Zeitdauer ihrer Verkaufsabreden ist ein Moment 
der Sicherheit, das auch auf die Kalkulation der naͤchsthöheren Produk⸗ 
tionsstufen fortwirkt, den Fortfall von Risikopraͤmien dort erst möglich 
macht und damit Preissenkungen oder Betriebsverbesserungen herbei⸗ 
führen kann, sofern das der organisierten Wirtschaft einwohnende 
Traͤgheits moment dem nicht entgegensteht. Jedenfalls ergibt eine 
naͤhere Betrachtung der Kartelle, daß ihre Einrichtung als solche, von 
der Handhabung zugunsten dieser oder jener Interessentenschicht vom 
Standpunkt der Rationalisierung aus ebenso förderlich als hemmend 
wirken kann. Es wird stets darauf ankommen, wer die Apparatur 
bewegt und zu welchem Zwec sie in Bewegung gesetzt wird. Man wird 
Gustav Schmoller*) rückhaltlos zustimmen können, wenn er hier⸗ 
über meint: „Im ganzen wird man heute gar nicht sagen können, 
die Kartelle sind gut oder schlecht, sondern nur, sie waren bisher voll⸗ 
kommen oder unvollkommen oder schlecht geleitet. Sie waͤren schon 
jetzt segensvoll, wenn ihre Leiter maßvoll und staatsmaͤnnisch, nicht 
kurzsichtig und habsüchtig verfahren und soweit die Kartellmitglieder 
eine solche Leitung vertrügen.“ Ebenso hat G. Lucas zweifellos recht, 
wenn er auf Grund der Erfahrung des deutschen Kartellgerichts darauf 
hinweist, daß es kein Kartell gibt, „dessen Existenz oder Wirksamkeit 
man von vornherein schlechthin als segensreich oder schaͤdlich bezeichnen 
könnte. Wie alle wirtschaftlichen Erscheinungen sind auch die Kartelle 
in ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft geschichtlich durch die Ge⸗ 
samtlage der Wirtschaft und durch die besonderen Verhaͤltnisse der 
Wirtschaftsgebiete bedingt, auf denen sich ihre Tätigkeit auswirkt. 
M Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre. . Teil, S. 44.
	        
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