Contents : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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dies  die  beim  Publikum  umlaufenden  Noten  und  die  Notenbestände  der
Banken  usw.)  und  in  „Noten  in  der  Bankabteilung".
Der  infolge  von  Saisonbedürfnissen  und  Konjunktur  schwankende  Zahlungsmittelbedarf ­
  wird  in  erster  Linie  von  der  Bankabteilung
befriedigt  werden  müssen.
In  diesem  Zusammenhang  sei  folgender  Rückblick  gegeben:
Die  Bank  von  England,  die  bei  Ausbruch  des  Krieges  durch  Goldentziehungen
  und  umfangreiche  Wechseleinreichungen  geschwächt
wurde,  durch  die  Pcelsakte  in  der  Ausgabe  der  Noten  aber  sehr  beschränkt  war,
setzte,  zur  Abwehr,  den  Diskont  am  1.  August  1814  auf  8%,  und  am  nächsten
Tage  auf  10  /  hinauf.  Trotzdem  sank  das  Verhältnis  ihrer  Reserve  zu  den
täglich  fälligen  Verbindlichkeiten  von  52 3 /s%  am  22.  Juli  auf  14^4  °/o  am
7.  August.  An  diesem  Tage  wurde,  nachdem  der  3.,  4.,  5.  und  6.  August  als
»Bankfeiertage"  erklärt  worden  waren,  ein  Moratorium  ausgesprochen,  ein
Zahlungsverbot  gegen  Ausländer  sowie  ein  Goldausfuhrverbot  erlassen.
Die  englische  Regierung  übernahm  der  Bank  gegenüber  die  Haftung  für  zu
diskontierende  Wechsel,  die  vor  dem  4.  August  1914  ausgestellt  waren,
und  die  Bank  verzichtete  auf  das  Rückgriffsrecht  gegen  die  Wechseleinreicher.
Von  dem  ihr  bei  Ausbruch  des  Weltkrieges  durch  ein  Notgesetz  („Ourrency  auck
Bank  Notes  Act  1914")  erteilten  Recht,  ungedeckte  Noten  über  das  kleine
Kontingent  der  keels  Act  hinaus  auszugeben,machte  die  Bank  keinen  Gebrauch.
So  wurden  denn  von  der  Regierung  Staatsnoten  —  „currency  notes"
genannt  —  ausgegeben,  um  die  durch  den  Krieg  erheblich  vergrößerte  Nachfrage
nach  Zahlungsmitteln  zu  befriedigen.  Ihre  Summe  ist  von  16,6  Will.  £
(19.  August  1914)  auf  60,8  Mill.  £  (8.  September  1915)  angewachsen.  Um  ihrer
Ausgabe  Schranken  zu  setzen,  wurde  bestimmt:  Der  in  einem  Jahre  erreichte
Höchstbetrag  dieses  staatlichen  Papiergeldes  darf  im  nächsten  Jahre  nicht  überschritten ­
  werden.
Nach  dem  Bankgesetz  vom  Jahre  1844  durfte  die  Bank  von  England  bis
14  Millionen  £  Noten  ohne  metallische  Deckung  ausgeben.  Jedoch  sollte  sich
diese  Summe  bei  Aufgabe  des  Privilegs  einer  Privatnotenbank  um  3 /g  des
Betrages  erhöhen,  der  dieser  Bank  seinerzeit  zugewiesen  worden  war.  Durch
Übergang  des  Bankhauses  Fox,  Fowler  &  Co.  an  die  Lloyds  Bank  erlosch  1921
das  letzte  Privatnotenrecht  in  England.  Durch  Dekret  vom  14.  Februar  1923
wurde  die  Bank  von  England  ermächtigt,  ihren  metallisch  nicht  gedeckten  Umlauf ­
  auf  19,75  Millionen  £  zu  erhöhen.
Durch  die  „Currency  and  Bank-Notes-Bill"  (Mai  1928)  wird  der
Bank  gestattet,  den  ungedeckten  (fiduziaren)  Notenumlauf  von  19^4  auf
260  Millionen  £  zu  erweitern;  darüber  hinaus  darf  sie  mit  Genehmigung
des  Schatzamts  den  deckungsfreien  Notenumlauf  für  je  6  Monate  (aber
            
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