Full text: Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffenburg (alter Handelshafen) bis zur Mündung vom 20. September 1928, nebst Güterklassenverzeichnis und Ausführungsbestimmungen

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4. Für die Verteilung der Güter auf die Tarifklassen ist das sechs- 
klassige Güterverzeichnis für die BReichswasserstraßentarife 
(s. Anlage zum Reichs-Verkehrs-Bl. Nr. 27/1928), für die anzu- 
technenden Fahrkilometer die aufgestellte Entfernungstafe] 
maßgebend, 
3. 
Das Verfahren der Abgabenerhebung wird durch die Ausfüh- 
rungsbestimmungen geregelt. 
Dieser Tarif, auf den der im Tarifnachtrag I vom 11. September 
1928 (Reichs-Verkehrs-Bl. Nr. 29, S. 181) festgesetzte Zuschlag von 
11 v. H. Anwendung findet, tritt an Stelle des Tarifs vom 30. Januar 
L926 und seiner Nachträge am 1. Oktober 1928 in Kraft.*) 
Berlin, den 20, September 1928, 
W. ITa. V. 18. 898, 
Der Reichsverkehrsminister 
von Guerard. 
*) Siehe I. Nachtrag auf der nächsten Seite.
	        
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