PRUNK DER HOFHALTUNGEN
bestickten Leibrock und ein goldenes Amulett. Mitunter
sind die Kleider auch von einer ganz besonderen Farbe, in
China z. B. gelb und es ist allen anderen Sterblichen bei Todes-
strafe verboten, sich derselben ‚,heiligen Farbe‘ an ihren
Gewändern zu bedienen. Auf dem Haupte trägt der Regent
einen ausgezeichneten Schmuck, einen Federputz, ein Diadem,
eine Krone, und in den Händen werden die Attribute der Götter
als die Symbole der Macht, die elfenbeinernen Zepter mit dem
Adler, getragen (s. Abb. 148).
In einer noch erhaltenen Inschrift sagt der ägyptische
König Rampsinit: „Ich war gekrönt mit der Krone Atef und
den Uräusschlangen, ich legte den Schmuck der Doppelfeder
gleich wie der Gott Tanon an, ich setzte mich auf den Thron des
Hormachu, bekleidet mit dem Prachtgewande des Sonnengottes
Tum.“ Gott Amon selbst sagt in einem Gedichte zu dem
Könige Thutmos III.: „Meine Krone auf Deinem Haupte, sie
ist verzehrendes Feuer. Es leuchtet meine Königsschlange an
Deiner Stirn. Du leuchtest in dem Angesichte der Feinde in
meiner Gestalt.“
Am Hofe des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III.
trug die Tochter des Herrschers bei ihrer Vermählung ein
Kleid, dessen Diamanten vier Millionen Taler wert
waren, während 24 vornehme Hofleute ihr mit Wachsfackeln
vorleuchteten. Als dann im Dezember 1700 der Kurfürst zur
Königskrönung nach Königsberg reiste, führte er ein so zahl-
reiches Gefolge mit: sich, daß er außer den Hunderten von
Berlin mitgenommener Rosse noch weiterer 30 000 Vorspann-
pferde bedurfte. Der Krönungsschmuck war viele Millionen
Taler wert.!) Als der junge Kronprinz zum erstenmale ein
Pferd bestieg, ließ Friedrich I. eine eigene Denkmünze
auf das merkwürdige Ereignis schlagen —- solches forderte
die Erhabenheit der königlichen Familie.
Zur Zeit des höfischen Absolutismus war nach
allgemeiner Anschauung das Königtum geradezu mit gött-
licher Kraft ausgerüstet. Zum Zeichen dessen hatten der
König von Frankreich und, weil auf den Besitz Frankreichs
seit Eduard III. der König von England Ansprüche erhob,
* Ebertv, Geschichte des preußischen Staates, II, 90 ff.
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