XIII. Abschnitt. Kriegskosten. 141
verursacht eine viel größere Belastung als es dreifach größere
Massen vor dem Weltkriege trugen.
XIIT. Abschnitt.
Kriegskosten.
l. Begriff der Kriegskosten. „Die Kosten des Krieges“
— sagt Gladstone — „bilden das natürliche Hindernis, das der
Allmächtige so gnädig war, der Ausbeuterei und der Eroberungs-
lust, die in so vielen Völkern eingewurzelt sind, zu setzen ....
Die Notwendigkeit, von Jahr zu Jahr die Kosten zu decken,
welche der Krieg verursacht hat, ist ein heilsames Hindernis,
welches zu fühlen gibt, um was es sich handelt und zu messen
gestattet, was die zu erwartenden Wohltaten kosten ?).
Suchen wir vor allem den Begriff der Kriegskosten festzu-
stellen. Der Begriff der Kriegskosten scheint kaum zweifelhaft,
trotzdem zeigt die Verschiedenheit der sich hier kundgebenden
Auffassungen die Notwendigkeit einer genaueren Umschreibung.
Von geringfügigeren Nebensächlichkeiten und überflüssigen Exakt-
heiten — haben ja manche (z. B. Foville) auch den mit ge-
ringer Kriegsgeburtenziffer verbundenen Verlust an Neugeborenen
zu den Kriegskosten gerechnet — kommen hier namentlich
folgende Momente in Betracht: 1. die Kosten für Heer und
Flotte vor dem Kriege; 2. dieselben Kosten während und un-
mittelbar nach dem Kriege; 3. der Wert an verlorenen Menschen-
leben, verlorener Menschenarbeit und sonst verlorener Menschen-
kraft; 4. Unterbrechung der Produktion. Was den ersten Faktor
betrifft, so glaube ich die Ansicht aussprechen zu dürfen, daß die
betreffenden Staatsausgaben nicht eigentlich zu den Kriegskosten
zu rechnen sind. Diese Auslagen finden ihren Gegenwert in der
Abwehr des Krieges und wenn wir nach den Erfahrungen des
Weltkrieges die Kosten eines Kriegsjahres und die eines Friedens-
jahres vergleichen, so glaube ich sagen zu dürfen, daß die jähr-
lichen Friedenskosten in dem Resultate der Erhaltung des Friedens,
zum größten Teile wenigstens, konsumiert sind. Desgleichen glaube
ich die Kosten nach dem Kriege, die Kosten des sogenannten
Retablissements nicht zu den Kriegskosten im eigentlichen Sinne
rechnen zu dürfen mit Ausnahme aller jener Kosten, welche durch
) Leone Levi, History of commerce (London 1872) S. 365.